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Wichtige Mitteilung

 

Das tunesische Innenministerium und das Ministerium für Kommunikationstechnologien geben hiermit bekannt, dass die via das Online-Bürgerportal für Verwaltungsdienstleistungen https://e-bawaba.tn   ausgestellten Geburtsurkunden, für allen Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem  Innenministerium, die die Vorlage einer Geburtsurkunde aus den Personenstandsregistern erfordern, verwendbar sind  (beispielsweise einen Antrag auf Ausstellung oder einen Antrag auf Erneuerung eines Personalausweises oder eines Reisepasses).

Die online-ausgestellte und mit dem sichtbaren elektronischen Siegel  versehene Geburtsurkunde genießt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine ausreichende Rechtsgültigkeit und bedarf keine Hinzufügung von Tintenstempeln oder manuellen Unterschriften.

 

Diese Maßnahme steht im Rahmen der Bemühungen, Verwaltungsdienstleistungen zu vereinfachen und zu digitalisieren.

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Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt empfängt neue Generalkonsulinnen und -konsuln zum Antrittsbesuch

20.03.2024

Elf neue Generalkonsulinnen und Generalkonsuln haben seit Anfang 2023 ihren Dienst in Hessen angetreten. Neun von ihnen folgten am Mittwoch, 20. März, der Einladung der Stadt Frankfurt zu einem Antrittsbesuch im Kaisersaal. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner und Oberbürgermeister Mike Josef empfingen die Diplomatinnen und Diplomaten im Kaisersaal. Zu den Gästen gehörten Yiyang Huang, Generalkonsul der Volksrepublik China, Roberto Abdalla, Generalkonsul der Föderativen Republik Brasilien, Khalifa Ait Chaib, Generalkonsul des Königreichs Marokko, der Generalkonsul der Republik Indonesien, Antonius Yudi Triantoro, der Generalkonsul der Italienischen Republik, Massimo Darchini, der Generalkonsul der Tunesischen Republik Mustapha Ziri, Kelly Matthews, Generalkonsulin von Australien, Luu Xuan Dong, Generalkonsul der Sozialistischen Republik Vietnam sowie der Generalkonsul der Republik Chile, Cristóbal Bernardo Ortiz Salamovich. Zudem war der Doyen des Hessischen Consular Corps, Waleed Mohammed Ali Al-Shahari, Generalkonsul der Republik Jemen, vor Ort, um seine neuen Kolleginnen und Kollegen willkommen zu heißen.

Oberbürgermeister Josef begrüßte die diplomatischen Vertreterinnen und Vertreter: „Gäste aus allen Teilen der Welt sind in Frankfurt willkommen und stehen unter besonderem Schutz. Sie alle werden in Ihrer Amtszeit hier erleben, dass in Frankfurt 187 Nationen und Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturen und Religionen friedlich zusammenleben. Frankfurt ist eine soziale, ökologische und liberale Stadt im Herzen Europas. Wir sind die internationalste Stadt unserer Republik.“ Dazu tragen auch die Konsulate bei – mit mehr als 100 berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen ist Frankfurt der zweitgrößte deutsche Konsularstandort.

Die Arbeit der Konsulate sei elementar in Frankfurt, fuhr der Oberbürgermeister fort: „Die konsularischen Vertretungen sind ein wichtiger Bestandteil der Communitys und tragen durch ihr Engagement zum kulturellen Reichtum und der Vielfalt am Kulturleben dieser Stadt bei. Das Hessische Konsularische Korps ist ein aktiver Teil der Stadtgesellschaft und gestaltet die Kulturszene aktiv mit.“

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Antrittsbesuch bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner 

Am 15. März 2024, besuchte Generalkonsul Mustapha ZIRI die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner. In ihrem Gespräch äußerte Generalkonsul Ziri den Wunsch, den Wissensstand von Bürgerinnen und Bürgern der internationalen Stadt Bonn über Tunesien und seine Kultur weiter zu vertiefen. Durch einen verstärkten Austausch im schulischen und akademischen Bereich und erhoffe sich eine erfolgreiche Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit. Oberbürgermeisterin Dörner stimmte mit Generalkonsul Ziri überein, dass Deutschland und Tunesien durch eine Intensivierung ihrer Beziehungen  gemeinsam die gesellschaftlichen Herausforderungen angehen könnten

Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 03.03.2024 in der Stadt Düsseldorf Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 17.03.2024, sein wird und findet von 10H00 bis 12H00 unter folgender Adresse statt.

 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zum angekündigten Zeitintervall persönlich zu erscheinen.

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls bei der hessischen Staatskanzlei

07.03.2024

 

Am 7. März 2024 erstattete Herr Mustapha Ziri, Generalkonsul der Republik Tunesien in Bonn, einen Antrittsbesuch beim Leitenden Ministerialrat bei der hessischen Staatskanzlei, Herrn Markus Dorn. Das Treffen war eine Gelegenheit die guten und vielfältigen Beziehungen zwischen Tunesien und Hessen hervorzuheben und Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen zu diskutieren.

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls beim Oberbürgermeister der Stadt Essen

04.03.2024

 

Herr Mustapha ZIRI, Generalkonsul der Tunesischen Republik in Bonn, erstattete am Montag, 04.03.2024 einen  Antrittsbesuch beim Oberbürgermeister der Stadt Essen.

 

Bei seinem Besuch dankte der Generalkonsul Oberbürgermeister Thomas Kufen für die Unterstützung bei der guten Integration von Tunesier*innen und betonte sein Interesse, die Beziehungen zu Essen zu stärken und die Kooperation auf weitere Themen auszuweiten. Einen Austausch wünscht sich der Generalkonsul dabei unter anderen an den Essener Erfahrungen im Bereich Energie, vor allem Solar und Wasserstoff.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 04. April 2024 bis zum 15. Juni 2024 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 11.02.2024 in der Stadt Mainz Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Freitag, den 23.02.2024, sein wird und findet von 14H00 bis 16H00 unter folgender Adresse statt.

 

Neubrunnenstr. 12

55116 Mainz

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

Konsulartag in Düsseldorf

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 03. März 2024 (10H00-14H00) in : 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

>>>Zur Anmeldung

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Mitteilung

Um den reibungslosen Ablauf der konsularischen Dienste während der sommerlichen Urlaubssaison zu gewährleisten und um eine Überfüllung in diesem Zeitraum zu vermeiden, informiert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn, dass Inhaber von Reisepässen die im Jahr 2019 ausgestellt sind, ab sofort Termine zur Erneuerung ihrer Reisepässe über die Website des Generalkonsulats buchen können.

Beachten Sie, dass jeder Staatsbürger, sechs Monate vor Ablauf seines Reisepasses, die Verlängerung seines Reisepasses beantragen kann.

Konsulartag in Mainz

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 11. Februar 2024 (10H00-14H00) in : 

Neubrunnenstr. 12

55116 Mainz

>>>Zur Anmeldung

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Tunesische Handwerkskunst auf der Messe Ambiente in Frankfurt

26.01 - 30.01.2024

 

Dieses Treffen ist eine Gelegenheit, Fachleuten, den ganzen Reichtum und die Schönheit der zeitgenössischen Handwerkskunst in Tunesien anhand der Kreationen von 16 Kunsthandwerksunternehmen zu entdecken.

Tunesische Inspirationen, die Tradition und Moderne verbinden.

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Deutschland nach Tunesien ab 187€

Es ist an der Zeit sich zu verwöhnen und den besten Urlaub mit Tunisair zu buchen!
Buchen Sie ab sofort bis einschließlich zum 25. Januar 2024 und reisen Sie bis zum 10. Juni 2024 von Deutschland nach Tunesien ab 187€.
Das Angebot unterliegt bestimmten Konditionen (z.B. keine Rückerstattung möglich, Mindestaufenthalt 3 Tage, maximaler Aufenthalt 1 Monat) und ist abhängig von der Sitzplatzanzahl. Zudem gilt es außerhalb der Schulferien.
Die Tarife sind auf der Tunisair-Webseite und auf der Tunisair App buchbar sowie in jeder Tunisair Verkaufsstelle und bei Ihrem Reisebüro.

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Olfas Töchter

Kinostart am 18.01.2024

 

Das Leben der Tunesierin Olfa, Mutter von vier Töchtern, oszilliert zwischen Licht und Schatten. Eines Tages verschwinden ihre beiden ältesten Töchter. Regisseurin Kaouther Ben Hania setzt professionelle Schauspielerinnen ein, um die Abwesenheit der beiden zu kompensieren. Dadurch wird ein außergewöhnlicher Filmmechanismus in Gang gesetzt, der die Geschichte von Olfa und ihren Töchtern enthüllt. Eine intime Reise voller Hoffnung, Rebellion und Gewalt beginnt, in deren Verlauf Tradition, Generationskonflikte und Schwesternschaft beobachtet und die Fundamente unserer Gesellschaft hinterfragt werden.

In Deutschland wird "Olfas Töchter" ab 18. Januar 2024 zu sehen sein. Zum Kinospielplan >>>hier klicken 

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2024

20.01.2024 - 01.03.2024

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2024), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte hier klicken.

Genf, 12. Dezember 2023

 

REDE VON S.E. HERR. NABIL AMMAR, MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, MIGRATION UND TUNESIER IM AUSLAND Bei der hochrangigen Ministerveranstaltung mit dem Titel „Menschenrechtslage im besetzten palästinensischen Gebiet, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“.

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Investieren in Tunesien – Informationsveranstaltung:

6. Dezember 2023 um 14 Uhr (online)

 

Am 6. Dezember 2023 um 14 Uhr (online) und im Rahmen des von der Agenzia Italiana per la Cooperazione allo Sviluppo (AICS) finanzierten Mobi-TRE Hajti Bik-Projekts und in Zusammenarbeit mit der Agence de Promotion de l‘Industre et l‘Innovation (APII INFOS),  l‘Agence de Promotion des Investissements Agricoles (APIA) und l‘Office des Tunisiens à l’Etranger (OTE), organisiert die Internationale Organisation für Migration in Tunesien (IOM Tunisia) eine Informationsveranstaltung, bei der es sich um ein Informationsseminar zur Einführung von Investitionsgesetzen und Anreize in Tunesien handelt, sowohl im Industrie- als auch im Dienstleistungssektor und der Landwirtschaft.

 

In dieser Sitzung finden Sie:

• Wertvolle Informationen über Investitionsgesetze und -anreize im Industrie-, Dienstleistungs- und Agrarsektor

• Praktische Tipps zur Gründung erfolgreicher Unternehmen

 

Seien Sie Teil dieses Projekts, das zur Entwicklung der inneren Regionen Tunesiens beiträgt.

 

Sitzungslink: https://bit.ly/3T2SVRk

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Teilnahme Tunesiens am Food ingredients Europe 2023

28-30 November 2023

Unter der Schirmherrschaft des Zentrums für Exportförderung wird Tunesien mit sechs führenden Unternehmen im Bereich der Agrar- und Naturprodukte, insbesondere Datteln und deren Derivate, an der Messe International Food Ingredients Europe teilnehmen, die vom 28. bis 30. November 2023 in der Internationalen Messe Frankfurt (Messe Frankfurt) veranstaltet wird.

Seien Sie auf der FiE 2023 dabei! Treffen Sie sorgfältig geprüfte tunesische Lieferanten aus dem Bereich Natürliche Zutaten für Lebensmittel. Detaillierte Informationen zu den Unternehmen und ihren Produkten finden Sie im folgenden Link 

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 04. Januar 2024 bis zum 15. März 2024 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.

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Mitteilung

Im Rahmen der uneingeschränkten Unterstützung unseres Landes für das palästinensische Volk und der nationalen Spendenkampagne zu dessen Gunsten beizutragen, beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, Ihnen die folgenden nationalen Konten des Tunesischen Roten Halbmonds mitzuteilen:

IBAN :TN5905000000001508508829

SWIFT / BIC  :BTBKTNTTXXX

oder

CCP : 17001000000000005523 (bei der La Poste Tunisienne)

Sie können den tunesischen Roten Halbmond auch unter den folgenden Nummern kontaktieren: 0021698341871, 0021628128969, 0021620284819 oder 0021623850032 oder per E-Mail : contact@croissant-rouge.tn oder executive.assistant@croissant-rouge.tn

 

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Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern

vom 04. bis 11. November 2023

Im Rahmen der Umsetzung der sozialen und kulturellen Programme, die das OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) jährlich zugunsten der im Ausland lebenden Tunesier organisiert, wird hiermit mitgeteilt, dass zu diesem Zweck eine Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern (mit Wohnsitz im Ausland und die zwischen 62 und 70 Jahre alt sind) organisiert wird.

Die Reise wird vom 4. bis 11. November 2023 in den Regionen Sahel und Cap Bon stattfinden

Wer an dieser Reise teilnehmen möchte, kann sich bis spätestens 6. Oktober 2023 anmelden

Die Anmeldung erfolgt, indem man die beiliegende Selbstauskunft ausfüllt, eine Kopie der Aufenthaltskarte,  eine Kopie des Reisepasses und ein Gesundheitszeugnis des Antragstellers vorlegt.

Das OTE trägt die Kosten für den Aufenthalt und den Transport in Tunesien

Der Teilnehmer trägt die Kosten für den Transport vom und zum Wohnsitzland.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 09. Oktober 2023 bis zum 12. Dezember 2023 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 02. Oktober 2023.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse vom 17. Juli 2023 bis zum 24. August 2023 stattfinden werden.

Hierfür ist das beigefügte Antragsformular beim hiesigen Generalkonsulat einzureichen

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Konsulartag Bonn

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 28. Mai 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats

Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich  >>>> zur Anmeldung

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Konsulartag Bonn

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 16. April 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats

Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich  >>>> zur Anmeldung

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2023

23.03.2023 - 15.05.2023

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2023), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte hier klicken.

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Bekanntmachung

 

Verlängerung der Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Parlamentswahlen im Dezember 2022.
 

Der Vorstand der Obersten Wahlkommission hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2022 beschlossen, die Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Wahlen der Mitglieder der Versammlung der Volksvertreter zu verlängern.
Für drei Tage, beginnend von Dienstag, 25. Oktober 2022, bis Donnerstag, 27. Oktober 2022, 18 Uhr abends, können in diesem Zeitraum Kandidaten, die ihre Unterlagen eingereicht haben, die erforderlichen Daten und Unterlagen vervollständigen und diejenigen, die dies wünschen können ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

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WIDU.africa 02.11.2022 um 18H30 / 7. Informationsveranstaltung für Tunesien (Webinar)

 

​Sie sind Unternehmer in Tunesien und haben Freunde oder Verwandte in Deutschland oder anderen europäischen Ländern, die Ihr Projekt zu unterstützen? Oder sind Sie Teil der Diaspora und möchten einen Verwandten bei der Gründung oder Entwicklung seines Projekts in Tunesien unterstützen?

WIDU.africa ist DIE Lösung für Sie!

Das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH organisierte Projekt WIDU.africa zielt darauf ab, Geldtransfers der afrikanischen Diaspora nach Deutschland und in andere europäische Länder (Deutschland, Österreich, Frankreich, Norwegen, Niederlande, Schweden und Schweiz) umzuleiten Die Europäische Kommission hat die Mittel für Investitionen aufgestockt und die Verwendung dieser Mittel so effizient wie möglich gestaltet. Jeder lokale Unternehmer, der von einem Freund der tunesischen Diaspora unterstützt wird, hat die Möglichkeit, einen Zuschuss von Widu sowie ein persönliches und kostenloses Coaching durch unseren technischen Partner RedStart Tunesien zu erhalten.

Um zu verstehen, wie man von diesem Projekt profitieren kann, organisiert WIDU.africa in Zusammenarbeit mit der tunesischen Botschaft in Deutschland seine 7. Informationsveranstaltung für Tunesien 

https://bit.ly/3N2wSpb

Auf dem Programm stehen:
- eine Präsentation des Projekts WIDU.africa
- die Auswahlkriterien
- und die allgemeinen Schritte zum Abonnieren von WIDU.

Eine Q/A-Sitzung steht dann allen offen, um Ihre Fragen zu beantworten.

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TICAD8

Tunesien wird vom 27. bis 28. August 2022 Gastgeber der 8. Ausgabe der Tokyo International Conference on Development in Africa (#TICAD_8) sein.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Migration und Tunesier im Ausland informiert, dass die neuesten Updates und Aktivitäten auf der Website verfolgt werden können: https://www.ticad8.tn sowi über die offiziellen Social-Media-Konten:
- Facebook: facebook.com//TICAD8
- Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCukfQyLgu7ODl8WmhKA3Uww
- Twitter: twitter.com/Ticad8Tunesien

Mitteilung

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Durchführung des für den 23., 24. und 25. Juli 2022 geplanten Referendums informiert das tunesische Generalkonsulat in Bonn, dass diese Wahlen durch die Eröffnung von 04 wie folgt verteilten Wahllokale stattfinden werden:


- 03 Wahllokale in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats in Bonn unter:
Godesberger Allee 103, 53175 Bonn
- 01 Wahllokal in den Räumlichkeiten der TUNISAIR Generalvertretung in Frankfurt:
Kaiserstr. 44 - 60329 Frankfurt am Main

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 15.05.2022 in der Stadt Frankfurt Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Donnerstag, den 09.06.2022, sein wird und findet von 12H00 bis 14H00 unter folgender Adresse statt.

 

Franz-Werfel-Straße 37

60431 Frankfurt am Main

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

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Mitteilung

Die Unabhängige Hohe Instanz für Wahlen (ISIE) informiert alle im Ausland lebenden Tunesien, dass sie sich ab Montag, dem 30. Mai 2022, auf der Website https://touenssa.isie.tn ,für das nationale Referendum registrieren können. Auf diese Website kann nur von außerhalb der Republik Tunesien zugegriffen werden.


Sie können auch das Vorhandensein ihrer Namen in der Wählerliste und den Wahllokalen, in denen sie wählen werden, über dieselbe Website überprüfen.

TUNESIEN ERLEICHTERT DIE EINREISE FÜR NICHT GEIMPFTE: GÜLTIG SEIT 27.Mai 2022

 

NEU: Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen nur einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest {TDRAntigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Die anschließende 5-täge Heimisolation wurde aufgehoben.

 

Für alle anderen gilt weiterhin Folgendes: Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2022

27.05.2022 - 10.06.2022

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2022), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 08.05.2022 in der Stadt Düsseldorf Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 22.05.2022, sein wird und findet von 11H30 bis 13H00 unter folgender Adresse statt.

 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 24.04.2022 in der Stadt Essen Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 15.05.2022, sein wird und findet von 15H00 bis 17H00 unter folgender Adresse statt.

 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24-26

45127 Essen

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen oder unter der Rufnummer : +49-163-7345125 sich zu melden.

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Konsulartag in Frankfurt

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 15. Mai 2022 (10H00-16H00) in : 

Franz-Werfel-Straße 37

60431 Frankfurt am Main

>>>Zur Anmeldung

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Mitteilung

Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn teilt mit, dass im Rahmen der Investitionsförderung   sowie der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Unterstützung des Beitrags von den im Ausland lebenden Tunesiern zur lokalen Entwicklung, veranstaltet  die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tunesier im Ausland, am Donnerstag, den 19. Mai 2022 (über Microsoft Team) „The Entrepreneurship and Investment Forum“  in Tataouine,

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, wird, bis zum 10. Mai 2022, um das Ausfüllen und das Zusenden der beigefügten Selbstauskunft an die E-Mail an des Generalkonsulats in Bonn cgt.bonn@t-online.de, gebeten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.ote.nat.tn  

Konsulartag in Düsseldorf

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 08. Mai 2022 (10H00-16H00) in : 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

>>>Zur Anmeldung

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Konsulartag

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in : 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24-26

45127 Essen

>>>Zur Anmeldung

Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

>>>Zur Anmeldung

Erleichterte Einreisebestimmungen ab dem 26. Februar 2022:

  • Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.

 

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.

  • Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest (TDR-Antigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Sie müssen sich nach Ankunft in eine 5-tägige Heimisolation begeben.

 

  • Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei Einreisenden über 18 Jahren bei Ankunft in Tunesien stichprobenartige Tests durchzuführen. Falls der Test positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine 5-tägige Heimisolation begeben. Bei Symptomen wird diese auf sieben Tage verlängert.

 

  • Das Ausfüllen des Online-Formulars „E7mi“ ist im Moment nicht mehr notwendig.

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Medica/Compamed 2021

Vom 15. bis zum 18. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil.  Am 16. November besuchte die Frau Stellvertretende Generalkonsulin, Raja Youssfi die tunesischen Aussteller.

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24.10.2021 Buchmesse Frankfurt

 

EU Prize for Literature 2021: Amine AL GHOZZI
24.10.2021 | 13:00 - 13:45 h | Signierbox (Agora)
Der junge tunesische Preisträger des Literaturpreises der Europäischen Union 2021, Amine El Ghozzi, signiert sein Buch Zendali.

Ab dem 27. Oktober 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:

Seit dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.

Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.

Eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten ist für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften verpflichtend.

Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.

 

Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.

Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.

Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.

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A+A 2021

 

Die A+A 2021 – internationale Leitmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – ging nach vier Tagen erfolgreich zu Ende. Insgesamt kamen 1.204 Aussteller aus 56 Nationen und mehr als 25.000 Fachbesucher zur wichtigsten Branchenmesse nach Düsseldorf. Tunesien nahm mit vier renomierten Firmen unter der Leitung von CEPEX an der Messe  teil. Der Arbeitskleidungssektor macht 10 % der Textilexporte Tunesiens aus

Anuga 2021

 

Zum 23. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 9. bis 13. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.

Ab dem 15.September 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:


Für alle Passagiere ab dem Alter von 12 Jahren gelten folgende Einreiseregeln:
1. Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check -in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein.
2. Vollständig geimpfte Individualreisende müssen beim Check-in und bei der Ein reise ein offiziell anerkanntes Impfzertifikats vorlegen. Ihnen wird empfohlen eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und bei Symptomen einen PCR-Test vorzunehmen .
3. Nicht geimpfte oder nicht vollständig geimpfte Individualreisende sind verpflichtet, sich in eine Quarantäne von 10 Tagen in einem Quarantänehotel auf eigene Kosten zu begeben . Bei Check-in und Einreise müssen sie den Reservierungsvoucher sowie den Bezahlungsbeleg für das jeweilige Hotel vorlegen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, am letzten Tag der Quarantäne einen PCR-Test vorzunehmen.
4. Nicht geimpfte Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine reisen oder die nicht geimpfte oder geimpfte individualreisende Erwachsene begleiten sind verpflichtet, eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und am 10. Tag einen PCR-Test vorzunehmen.
5. Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien bei den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden.
6. Die Behörden behalten sich das Recht vor, stichprobenartig Schnelltest bei der Einreise vorzunehmen. Falls dieser positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine obligatorische Quarantäne in Quarantänehotels auf eigene Kosten begeben.

 

VON DER QUARANTÄNEPFLICHT BEFREIT SIND:


Pauschaltouristen, die einen Voucher (Flug-Transfer-Übernachtung im Hotel) vorlegen und die an einer organisierten und betreuten Reise (inclusive Tour) teilnehmen, sind von der Quarantänepflicht befreit: Sie müssen folgende Einreiseregeln beachten:
• Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein. Dies gilt auch für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren .
• Ausflüge sind ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe möglich.
• Strikte Einhaltung des Hygieneprotokolls des tunesischen Tourismusministeriums
• Auch die Pauschaltouristen müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweimal ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien, den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden .

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Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie

Das Ministerium für Frauen, Familie und Senioren gibt die Eröffnung der Kandidatur für den Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie für das Jahr 2020 bekannt. Der Preis wird vergeben an alle, die direkt oder indirekt zur Förderung der tunesischen Familie, die Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und pädagogischen Funktionen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, sei es in Tunesien oder zugunsten der tunesischen Familien im Ausland, beigetragen haben.

>>>> Kandidatursmappe

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Erst testen, dann kommen

Aufgrund der internen registrierten Covid-19-Fälle bittet das Generalkonsulat alle Besucher darum, zum eigenen Schutz und den ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest mitzubringen.

Auf dieser Karte erfahren Sie, wo Sie sich in Bonn kostenlos testen lassen können

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Mitteilung

28.04.2021

Die tunesische Regierung, gab am Mittwoch, den 28.04.2021, bekannt, dass die Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus beschlossen hat, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die bereits in Kraft sind, beizubehalten. Dazu gehört auch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

 

Sie kündigte außerdem an, dass ab dem 3. Mai 2021 für alle Ankommenden in Tunesien eine Pflichtquarantäne von sieben Tagen verhängt wird, zusätzlich zu einem PCR-Test auf eigene Kosten, der am 5. oder 7. Tag nach der Ankunft in Tunesien durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung gilt vorerst bis zum 16. Mai 2021.

 

Die generelle 7-tägige Quarantäne muss an Orten stattfinden , die von den Behörden bestimmt werden, also beispielsweise in Quarantänezentren oder Quarantänehotel (Die Liste wird in Kürze veröffentlicht).

 

Betroffene Reisende können den Flughafen nicht frei verlassen, sondern müssen die zugewiesenen Shuttles nutzen, die im Zollbereich auf sie warten.


Diese Maßnahme gilt für alle Einreisende, unabhängig von ihrer Nationalität (auch für einheimische oder im Ausland lebende Tunesier).

Tunesien lockert die Einreisebeschränkungen für Pauschalurlauber

 

Von Montag (19. April 2021) an gilt für Touristen von organisierten Reisen (Pauschalreisen) keine Quarantäne mehr.

 

Sie müssen aber weiterhin einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Die Touristen, die von den neuen Lockerungen profitieren, dürften innerhalb ihrer Reisegruppe auch Ausflüge machen. Für Individualreisende gilt die Quarantäne-Pflicht demnach weiterhin. Aktuell sind fünf Tage vorgeschrieben.

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Digitalkonferenz: “Tunisia – The hidden champion of Africa’s digital economy” 

22.04.2021 (14H00 - 18H00) 

Haben Sie für ihr nächstes digitales Projekt schon einmal an Partner aus Tunesien gedacht?

 

Gute Infrastruktur, qualifizierte Fachkräfte, wettbewerbsfähige Gehälter: Tunesien bietet viele Vorteile als digitaler
Wirtschaftsstandort und gilt als Hidden Champion auf dem gesamten afrikanischen Kontinent.

Deutschen Unternehmen hat die tunesische Digitalwirtschaft viel zu bieten – ob für Softwareentwicklung, Business Intelligence, Industrie 4.0, Web-Anwendungen oder Künstliche Intelligenz. Der große Pool an IT-Fachkräften und die schnell wachsende IT- und Startup-Szene stellen ideale Rahmenbedingungen für verschiedene Kooperationsformen dar. Und noch besser: Sie bekommen sogar Unterstützung dabei Ihren Partner in Tunesien zu finden und erste Projekte zu realisieren.

Neugierig geworden? Nehmen Sie sich einen Nachmittag Zeit, um aus erster Hand Chancen und Potenziale der tunesischen Digitalwirtschaft kennenzulernen. Sie können hochrangige Inputgeber erwarten, von bestehenden Kooperationen lernen, potentielle Partner aus Tunesien treffen sowie alle Infos zu Unterstützungsangeboten bekommen. 

Mit Business Use Cases, Blitzgesprächen, Infosessions und vielen interaktiven Formaten bietet Ihnen die Konferenz exklusive Einblicke in die digitale Wirtschaft Tunesiens und vielleicht den ersten Schritt für neue Partnerschaften.

Registrieren Sie sich jetzt, die Plätze sind beschränkt: https://www.german-conferences.de/digitaltunisia/ .

Unter anderem dabei: Dr. Andreas Reinicke (Botschafter a.d.), tunesischer Digitalminister, BMW, Fraunhofer IPA, Auslandshandelskammer Tunesien, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, KfW, …

Die aktuellen Einreisebedingungen für Tunesien

 

Die tunesische Regierung hat folgende Maßnahmen entschieden. Diese sind vom 8. bis 28. März 2021 gültig.

Für Einreisende nach Tunesien, deren Wohnort nicht in Tunesien ist und die über eine Reservierung in einer touristischen Unterkunft verfügen gilt:

  • Der Reisende ist verpflichtet beim Check-in einen negativen PCR Test vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.

  • Der Reisende muss sich verpflichtend in eine 48-Stunden-Quarantäne im Zimmer seiner touristischen Unterkunft begeben. Tunesier oder Ausländer, die in Tunesien wohnhaft sind, müssen die Quarantäne in ihrem Haus/ Apartment vollziehen.

  • Nach den 48 Stunden muss ein PCR-Test auf eigene Kosten gemacht werden (Ein Termin muss vor der Reise gebucht werden : rdvtestcovid.tn)  . Ist dieser negativ, kann der Reisende sich frei bewegen.

  • Die Reisenden müssen strikt das Hygieneprotokoll befolgen.

  • Vor Abreise muss jeder Reisende das elektronische Einreiseformular ausfüllen: https://app.e7mi.tn

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Tunisair : Aktualisierung des Flugplans für den Monat Februar 2021

bedingt durch die aktuelle Situation hat die Fluggesellschaft Tunisair ihr Flugplan aktualisiert.

Die Flüge im Februar 2021 sind wie nachstehend:

Frankfurt –Tunis-Frankfurt 

Am 01.02.2021 wird von Frankfurt via Wien nach Tunis geflogen

Ab 05.02.2021 bis zum Ende des Monats werden die Flüge von Frankfurt nach Tunis in München zwischenlanden

 

Düsseldorf-Tunis-Düsseldorf

In der ersten Februarwoche werden montags sowie freitags Flüge Tunis-Düsseldorf-Tunis angeboten

Ab dem 08.02.2021 bis zum 28.02.2021 wird der Flughafen Düsseldorf nur freitags angeflogen

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Ab 1. Februar 2021: PCR-Test vor Einreise und Einreise-Quarantäne im Hotel

Das tunesische Gesundheitsministerium hat am 25. Januar 2021, neue Maßnahmen für Reisende nach Tunesien bekanntgegeben, die ab dem 1. Feb 2021 angewendet werden. Die neuen Maßnahmen umfassen auch einen verpflichtenden siebentägigen Aufenthalt in einem dafür vorgesehenen Hotel.

Einreisende, auch solche, die nur nach einem kurzen Aufenthalt im Ausland zurückkehren, müssen einen negativen RT-PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor dem Check-In sein darf, vorlegen.

Außerdem müssen Reisende nach Tunesien, ab 1. Februar 2021, auf eigene Kosten, einen obligatorischen siebentägigen Quarantäne-Aufenthalt in einem der dafür vorgesehenen Hotels (Siehe Liste) einhalten und bei der Ankunft einen Beleg für ihre Reservierung vorlegen, der die Zahlung für den Aufenthalt bestätigt.

 

Am siebten Tag müssen sie auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test durchführen lassen und dürfen das Hotel verlassen, wenn dieser Test negativ ausfällt, während sie das geltende Gesundheitsprotokoll einhalten.

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Mitteilung

27.11.2020

Das tunesische Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung vergibt Universitätsstipendien an tunesische Studenten, deren Eltern im Ausland leben und ihre Hochschulbildung an öffentlichen Einrichtungen in Tunesien absolvieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist am 15. Januar 2021 endet. (S. Anhang)

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Erleichterte Einreisebestimmungen für Pauschalurlauber in Tunesien

25.11.2020

Die tunesische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) stellt klar fest, dass „Passagiere, die mit Linienflügen im Rahmen organisierter und beaufsichtigter Reisen (Inklusivreisen) ankommen, von der Anforderung , sich 14 Tage lang der Selbstquarantäne zu unterwerfen,befreit sind.

Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Vorlage eines Nachweises über die Bestätigung der Hotelreservierung (Voucher), einem negativen PCR-Test, der beim Check-in des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf und die Verpflichtung zur Einhaltung des vom Ministerium für Tourismus verordneten Gesundheitsprotokolls, nämlich der Pflicht, sich nur in beaufsichtigten Gruppen zu bewegen (Kohortenpflicht). Darüber hinaus müssen Reisende vor dem Einsteigen auf der e7mi-Webseite ein Online-Formular ausfüllen.

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Mitteilung

08.11.2020

Ab 8. November 2020 gilt für alle Einreisenden, die sich in Tunesien aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung auf www.einreiseanmeldung.de .
Ein Go Live der digitalen Einreiseanmeldung ist für den 08.11.2020 Sonntagabend um 18:00 h geplant.

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Mitteilung

04.11.2020

Im Rahmen der Bemühungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Covid-19 und die damit verbundene Maßnahmen zur Kontaktvermeidung, sieht sich das Generalkonsulat nicht mehr in der Lage Anträge auf Ausstellung bzw. Erneuerung von Personalausweisen zu bearbeiten. Über die Wiederaufnahme des Dienstes wird unverzüglich mitgeteilt.

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Mitteilung

24.08.2020

 

 

Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage (nicht älter als 72 Stunden bei Abreise und nicht älter als 120 Stunden bei Ankunft) sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.

 

Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.

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Arabisch für tunesische Kinder im Ausland

 

Im Rahmen der Digitalisierung seiner Dienste und der Verbesserung seiner Online-Aktivitäten hat das Amt für Tunesier im Ausland (OTE) in Zusammenarbeit mit dem tunesischen Bildungsministerium, Videositzungen von Sprachkursen "Arabisch für tunesische Kinder im Ausland" erstellt.

Um so viele Begünstigte wie möglich zu erreichen und Kindern die Möglichkeit zu geben, diese interessanten Kurse aus der Ferne zu verfolgen werden diese Sitzungen, die von einer Vielzahl von Fachleuten bereitgestellt und animiert werden, ab Montag, dem 03. August 2020, auf dem Youtube-Kanal des OTE (Amt für Tunesier im Ausland) und auf der Website (www.ote.nat.tn) sowie auf der Facebook-Seite ausgestrahlt.

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Wichtige Mitteilung

27.07.2020

 

Um eine erneute Verbreitung des Covid-19 zu verhindern, hat der tunesische Regierungsvorsitz am 27.07.2020 neue Maßnahmen zur Einreise von Tunesiern angekündigt. Danach ist folgendes zu beachten :

 

Die Verpflichtung aller Mitgliedern einer Familie nach der Einreise aus einem Land, dass nicht in der grünen oder orangenen Liste klassifiziert ist, in eine verpflichtende Quarantäne zu unterziehen. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren.

Jedes Familienmitglied, das aus einem orangefarbenen klassifizierten Land einreist und im Abflugland nicht die Möglichkeit hatte einen PCR-Test durchführen zu lassen, muss nach Einreise eine Quarantänezeit von mindestens drei (3) Tagen einhalten. Anschließend werden die Dienste des Gesundheitsministeriums den erforderlichen Test auf Kosten des Reisenden durchführen. Die Maßnahme gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren. Fällt der Test negativ aus, werden die Personen einer häuslichen Selbstquarantäne unterzogen, um die gesamte Quarantänezeit von vierzehn Tagen zu beenden.

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Mitteilung

22. Juli 2020


Im Rahmen der fortgesetzten Bemühungen, die Ausbreitung des neuen Corona-Virus zu verhindern und gemäß den Grundsätzen der Flexibilität und bei der Umsetzung der nationalen Strategie der gezielten Quarantäne und zur Gewährleistung der Sicherheit der Tunesier im In- und Ausland sowie von ausländischen Besucher wurde zur der, ab Samstag, dem 27. Juni stattfindende Grenzöffnung folgendes beschlossen:

  • Das Nationale Observatorium für neue und neu auftretende Krankheiten wird für die Ermittlung der epidemiologischen Situation der verschiedenen Länder, die die eine umfassende Quarantäne beendet und die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt haben, beauftragt. Die Klassifizierung der epidemiologischen Situation wird wöchentlich aktualisiert.

  • Die Reiseformalitäten richten sich stets nach dem jeweiligen ständigen Wohnsitzland der Reisenden.

  • Ausfüllen eines Gesundheitsdatenformulars vor Verlassen des Flughafens, Hafens oder Grenzübergangs des Wohnsitzlandes, dies kann auch elektronisch erfolgen.


Gemäß diesen Regeln werden die Verfahren zur Öffnung der Grenzen ab dem 27. Juni 2020 wie folgt verabschiedet:

- Die erste Ländergruppe (grün) mit einer geringen Prävalenz der Epidemie:
Menschen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen Präventionsmaßnahmen.


- Die zweite Ländergruppe (orange) mit einer mittleren Prävalenz der Epidemie:
Vor Reiseantritt muss einen Nachweis über einen negativen Laboranalysetest (RT-PCR-SARS-CoV-2) vorgelegt werden. Die Durchführung der Analyse darf 72 Stunden vor Reiseantritt und 120 Stunden nach Ankunft nicht überschreitet.


       - Für Tunesier und Touristen, die in Hotels übernachten möchten:
        Die Notwendigkeit des Transfers an Bord von Bussen, die den Regeln des Gesundheitsprotokolls für den tunesischen               

        Tourismus entsprechen.

  • Die Unterkunft in Hotels muss unter Einhaltung des gesunden Protokolls für den tunesischen Tourismus erfolgen.

  • Organisierte Gruppen von Touristen und Hotelbewohnern dürfen Museen, Denkmäler und touristische archäologische Stätten besuchen, wobei das Gesundheitsprotokoll an jedem Ort zu beachten ist.

  • Ab dem 6ten Einreisetag und auf Wunsch des Betroffenen bzw. seines Heimatlandes ist ein Verlassen des Hotels nach Vorlage einer negativen RT-PCR-SARS-CoV-2 Analyse möglich. Die Analysekosten trägt der Reisende selber.

 

  • Für im Ausland lebenden Tunesier sowie Ausländer mit Wohnsitz in Tunesien

    • Es besteht die Notwendigkeit, eine Verpflichtung über Einhaltung einer 14-tägigen Selbstquarantäne zu unterzeichnen und bei Auftreten von Krankheitssymptomen eine weitere Laboranalyse durchführen zu lassen.

    • Ab dem sechsten Tag nach Einreise kann eine RT-PCR-Analyse auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden, wenn dieser den überwachten Wohnsitz verlassen möchte, oder sein Wohnsitzland einen Test bei Rückreise fordert. Der Test wird auf Kosten des Reisenden durchgeführt.

Für die übrigen Ländern ist die Öffnung der Grenzen derzeit nur auf in diesen Ländern lebenden Tunesier beschränkt, sofern 72 Stunden vor der Reise nach Tunesien eine Laboranalyse (RT-PCR-SARS-CoV-2) durchgeführt wird, wobei  das Datum der Durchführung der Analyse 120 Stunden bei der Ankunft nicht überschreiten darf. Ferner verpflichtet sich der Reisende eine obligatorische Quarantäne für einen Zeitraum von 7 Tagen einzuhalten (die Unterbringungs- und die Laboranalysenkosten werden vom tunesischen Staat übernommen) sowie eine Selbstquarantänezeit von weiteren 7 Tagen einzuhalten.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 13. Juli 2020 bis zum 06. August 2020 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 29. Juni 2020.

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Wichtige Mitteilung der tunesischen Schifffahrtsgesellschaft CTN

Die tunesische Schifffahrtsgesellschaft CTN nimmt ab dem 1. Juli 2020, gemäß Fahrplanprogramm für die Hochsaison 2020, ihre Aktivitäten im Bereich "Personenverkehr" auf den Strecken Marseille und Genua wieder auf.

Die CTN hat außerdem zwei zusätzliche Überfahrten vom Hafen von Marseille nach folgenden Zeitplänen geplant:
1- Abfahrt von Marseille / Zarzis am 27. Juni 2020 um 18 Uhr (C/F Carthage).
2- Abfahrt von Marseille / La Goulette am 30. Juni 2020 um 12:00 Uhr (C/F Tanit).

Ferner informiert die CTN auch darüber, dass sie ein Gesundheitsprotokoll für Passagiere entwickelt hat, das in Kürze über ihre offizielle Website und Facebook-Seite verbreitet wird, und fordert ihre Kunden auf, die darin enthaltenen Richtlinien, die von den Vorschriften des tunesischen Gesundheitsministeriums, der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation inspiriert sind, einzuhalten.

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Rückholprogramm (8ter Anlauf)

23.06.2020


In Abstimmung mit der nationalen Fluggesellschaft Tunisair, startet am 23. Juni eine weitere Rückholaktion.


Abflug    Frankfurt 15H15mn (Lokalzeit)
Ankunft Tunis 16H35 (Lokalzeit)

Die Maßnahmen der tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus sehen vor, dass :

- Das Einchecken bzw. die Beförderung für den Flug nach Tunis findet nur nach Vorlage eines Gesundheitszeugnisses mit einem negativen Covid-19- PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) statt.

- Jeder Passagier muss vor dem Reiseantritt eine schriftliche Erklärung abgeben und bestätigen, dass er sich an die Maßnahmen und Verhaltensregeln halten wird. das Formular ist direkt beim Check-in erhältlich .

 

Bitte beachten Sie, dass die Rückholflüge der tunesischen Regierung nur für die tunesischen Staatsangehörigen sowie Ausländer, die über einen gültigen tunesischen Aufenthaltstitel verfügen, buchbar sind.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren

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Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Antrag auf eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation.
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden. Nur sofern die Antragsberechtigung weiterhin gegeben ist, ist eine neue Bewerbung in einem und für einen neuen Monat zulässig.

>> zum Online-Antrag

Die Welt öffnet sich langsam wieder und die Lust auf Reisen und Exotik kommt auf. In diesem Sinne öffnet auch Tunesien wieder seine Grenzen ab dem 27.Juni 2020 und ist bereit, Touristen sicher unter besten sanitären Bedingungen zu empfangen. Dazu hat das Fremdenverkehrsamt Tunesien ein Video produziert, das die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen gemäß des Hygieneprotokolls des tunesischen Tourismussektors „Ready and Safe“ zeigt.

Dieses Hygieneprotokoll wurde gemäß der Empfehlungen der WHO und der nationalen sanitären Sicherheitsauflagen ausgearbeitet und wird heute von allen Akteuren des tunesischen Tourismussektors angewendet.

Der Tourist wird ab dem Moment der Ankunft unter besten Bedingungen empfangen. Das Video zeigt wie am Flughafen, im Bus, im Hotel, in den Restaurants und bei Ausflügen sowie am Pool und am Strand die neuen Hygienemaßnahmen angewendet werden. Die Destination Tunesien ist bereit und freut sich, die Gäste zu empfangen und diesen einen angenehmen Aufenthalt unter besten Bedingungen zu bieten.

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Rückholprogramm (7ter Anlauf)

13.06.2020

 

Tunisair startet am Samstag 13.06.2020 einen weiteren Rückholflug von Frankfurt nach Tunis und von Tunis nach Frankfurt an.

Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholaktionen der tunesischen Regierung.

 

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren

und Tickets unter www.tunisair.com zu buchen. 

ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus

- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne (7 Tage), gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.

- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.

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Wichtige Mitteilung!

RÜCKHOLFLUG 6. JUNI 2020

Die Passagiere des Rückholfluges (Frankfurt-Tunis) werden gebeten, folgende Anweisungen zu beachten:

1. Sie müssen sich 4 Stunden, nämlich um 11h 45mn, vor dem geplanten Abflug (neue Abflugzeit um 15h 15mn), am Flughafen Frankfurt (Terminal 1 Halle B) einfinden.

Abflugzeiten : Flug TU745: FRA-TUN

Abflug Frankfurt 15h 15mn (Lokalzeit)

Ankunft Tunis 16h 35 (Lokalzeit)

2. Die Maßnahmen der sozialen Distanzierung bei jedem Ablauf (Check-In, Sicherheitszone, Polizeizone, Boarding), erkennbar an den Markierungen auf dem Boden, sind zu respektieren.

3. Sie müssen eine Maske oder ein Lätzchen tragen (diese Ausrüstung wird von der Fluggesellschaft nicht zur Verfügung gestellt).

4. Fluggäste werden um etwas Geduld und Verständnis gebeten, da die Formalitäten länger als gewöhnlich dauern werden.

5. Die Passagiere werden auch darüber informiert, dass:

Alle bereits gebuchten Passagiere, für die Flüge vom 26. und 31. Mai, wurden automatisch auf den Flug vom 06. Juni umgebucht.

6. Aus hygienischen Maßnahmen wird keine Verpflegung an Bord angeboten.

7. Die Fidelys Vorteile gelten wie üblich.

8. Unter Berücksichtigung der Art dieses Fluges sind keine Abweichungen für Handgepäck nach Anzahl, Gewicht oder Abmessungen zulässig. Jegliches andere als das genehmigte Handgepäck wird im Laderaum befördert und die angegebenen Gebühren werden angewendet (http://www.tunisair.com/site/template/de/pc_de.html).

ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus

- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne, gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.

- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.

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Pressemitteilung des tunesischen Fremdenverkehrsamtes

Tunesien hat eine Gesundheitspolitik verfolgt, die es ermöglicht hat, die Covid-19 Krise effizient, vorausschauend und sicher zu meistern und somit weltweit zu den nicht stark betroffenen Ländern zu gehören.

 

Tunesien verzeichnet eine sehr gute Genesungsrate. Die Versorgung der hospitalisierten Patienten ist wirksam und die Sanitätsmaßnahmen werden strikt angewendet.

 

Ankommenden Reisenden wurden konsequente Quarantäneregeln auferlegt. Somit konnten mindestens 25.000 Neuansteckungen verhindert werden. Verschiedene Genforschungen wurden im Labor für Mikrobiologie des Krankenhauses Charles Nicolle in Tunis durchgeführt und spezielle Forscherteams arbeiten an einem Impfstoff.

 

Tunesien hat auch modernste Technologien eingesetzt, um die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren: Roboter zur Straßenüberwachung, mit Mikrophonen und Wärmekameras ausgestattete Drohnen, häufige UV-Desinfektion und unter anderem

mobile Labore für die Durchführung und Analyse von Schnelltests.

 

So ist Tunesien nun bereit, Gäste in aller Sicherheit zu empfangen. In diesem Sinne hat das tunesische Ministerium für Tourismus und Kunsthandwerk das Hygienesiegel „Ready and Safe“ kreiert, um den Reisenden Sicherheit zu geben und die Wiederaufnahme des Tourismus vorzubereiten.

 

Dieses Siegel ist für alle touristischen Akteure in Tunesien verpflichtend: dieselben Normen müssen von allen angewendet werden.

 

Um das Hygienesiegel zu erhalten, ist es dringend erforderlich, einem internen Protokoll zu folgen, das den Empfehlungen der WHO entspricht.

 

Alle touristischen Akteure müssen diesen Empfehlungen Folge leisten und sie anwenden, um die Hygiene und die präventive Reinigung zu garantieren und folglich die Kontrolle über Covid-19 zu behalten und die Gesundheit und die Sicherheit der Touristen zu gewährleisten.

 

Ein Grund mehr , und kein unwesentlicher, Tunesien zu besuchen. Das wunderbare Klima, die gute Gastronomie, die beeindruckenden Regionen des Landes, die schönen Strände, die tollen Hotels und Restaurants, die mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bereit sind, ready and safe, aus dem Urlaub ein entspannendes und unbeschwertes Erlebnis zu machen.

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Rückholprogramm (6ter Anlauf)

06.06.2020

 

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der, für den 26.05.2020, geplanter Sonderflug auf den 06.06.2020 verschoben wurde.

die neuen Flugzeiten sind:

Abflug ab Frankfurt : 15H15

Ankunft in Tunis : 16H40

Die Umbuchung auf dem 06.06, der bereits für den 26.05.2020 gebuchten Tickets, erfolgt automatisch.

Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholprogramm der tunesischen Regierung.

Bitte achten Sie auf eventuelle Aktualisierungen auf : https://de-de.facebook.com/TunisairDeutschland

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Ab ab 01.06.2020 können ausländische Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit zum Zinssatz von 0 % beantragen.

- Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 01.06.2020 beantragen.

- Voraussetzung: Sie sind an einer deutschen Adresse gemeldet.

- Die erste Auszahlung können Sie zum 01.07.2020 erhalten.

- Die Ausweitung auf alle ausländischen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.

 

>> zum Online-Antrag

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Rückholprogramm (5ter Anlauf)

Nach Abschluss des 4ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 13.05.2020  ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.  

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Rückholprogramm (4ter Anlauf)

28.04.2020

 

Nach Abschluss des 3ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 04.05.2020  ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.  

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Rückholprogramm (3ter Anlauf)

17.04.2020

 

Nach Abschluss des 2ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 24.04.2020 um 14H35 ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 20.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Besuch des abgeordneten Moussa Ben Ahmed

16.04.2020

 

Am Donnerstag 16. April, empfing der Generalkonsul der tunesischen Republik in Bonn Herrn Abgeordneten Moussa Ben Ahmed.

Beim Treffen tauschten sich der Generalkonsul und Herrn Abgeordneten Ben Ahmed unter anderem über die Situation der tunesischen Gemeinde in Deutschland aus.

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KfW-Studienkredite

Das Generalkonsulat ist stets bemüht Anfragen und Hilfebitten tunesische Studierende wohlwollend zu prüfen und die entsprechende benötigte Hilfe, im Rahmen des Möglichen, zu leisten.

 

In diesem Sinne bat das Generalkonsulat den KfW-Vorstand, die Voraussetzung der Studienkreditvergabe zu erleichtern, indem sie, auch wenn nur kurzfristig, an nicht EU-Studierende, solche Kredite gewähren wird.

Die KfW teilte das Generalkonsulat mit, dass Sie um eine Ausweitung des Studienkredits bemüht ist und dass Sie  diesbezüglich im Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist.

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Rückholprogramm (2ter Anlauf)

03.04.2020

 

Durch die aktuelle Situation sitzen viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit fest und benötigen dringende Hilfe.

Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat  zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem zweiten Anlauf des Rückholprogrammes gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.

Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 11.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger

Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn gibt hiermit bekannt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Bedingungen, unter denen unser Land und die ganze Welt mit dem neuen Corona-Virus konfrontiert sind, der tunesische Staat durch seine Auslandsvertretungen,  die Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger in islamischen Friedhöfen, die jeweils innerhalb der Grenzen seines Konsularbezirks liegen, tragen wird.

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Das Generalkonsulat initiiert eine „Task Force Covid-19“

Auf Initiative des Generalkonsulats der tunesischen Republik in Bonn haben tunesische Mediziner, Ingenieure, Geschäftsmänner und Mitglieder der tunesischen Zivilgesellschaft eine „Task Force Covid-19“ ins Leben gerufen.

Ziel der Task Force ist es, die Auswirkung der Corona Epidemie auf die wirtschaftliche sowie soziale Situation der in Deutschland lebenden Tunesier abzufedern sowie die Bemühungen Tunesien im Kampf gegen die Epidemie zu unterstützen und zu synchronisieren. In Krisenzeiten ist der Austausch von Informationen sowie konzertiertes Vorgehen über die Grenzen hinweg von kapitaler Bedeutung.

Die Task Force soll den Informationsaustausch verbessern, Aktivitäten synchronisieren und Fragen zur Krisenbewältigung klären. Dabei geht es insbesondere um die Situation der, in Deutschland in Not geratenen, Tunesischen Staatsbürger (Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Rentner usw.).

Eine Plattform wurde hierzu eingerichtet, um Vorschläge und Ideen zu sammeln.

MASSNAHMEN ZUR NOTFALLSITUATION AUFGRUND DES COVID-19 (CORONAVIRUS)

Um der Ansteckungsgefahr durch CoViD-19 vorzubeugen, ist der Zugang zum Generalkonsulat ab Dienstag, dem 24.03.2020 nur auf dringende Fälle beschränkt.

Für alle anderen Vorgänge (Beantragung von Dokumenten, Adressänderung, Beurkundung von Geburten oder Ehen, allgemeine Informationen usw.) bitten wir darum, sich mit uns aus der Distanz in Verbindung zu setzen (wie z. B. über Verwendung von Formularen für die Beantragung von Dokumenten und Zusendung von Briefe und E-Mails) oder sich per E-Mail (cgt.bonn@t-online.de) bzw. Telefon an das Generalkonsulat zu wenden.

Wegen der Maßnahmen zur Beschränkung des Personals in den Räumen des Generalkonsulats, werden ALLE Dienstleistungen nur unter Einschränkungen erbracht.

Die einzelnen Büros sind weiterhin telefonisch erreichbar

Wir danken für das Verständnis und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

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Wichtiger Hinweis / Rückholprogramm

Tunisair startet am Freitag der 20.03.2020 mit 2 X Sonderflügen eine weitere Rückholaktion in beiden Richtungen wie folgendes:

1. Sonderflug TU6648/6649 von Tunis nach Frankfurt:

Abflug in Tunis TU6648 ist um 13.00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 15:35 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU6649 ist um 16:25 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 18:50 Uhr (Ortszeit).

2. Sonderflug TU744/745von Tunis nach Frankfurt:

Abflug in Tunis TU744 ist um 10:00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 12:30 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU745ist um 13:30 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 15:50 Uhr (Ortszeit).

Es sind nur noch freie Plätze vorhanden. Buchbar unter www.tunisair.com.

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Rückholprogramm

 

Durch die aktuelle Situation sind viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit gestrandet und benötigen dringende Hilfe.

Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat  zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem Rückholprogramm gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.

Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 19.03.2020, 11h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Reisehinweise (Coronavirus)

 

Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.

U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

  • Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Covid-19 / Coronavirus

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Bekanntmachung (Covid-19)

 

Zur Sicherheit der in ihrem Konsularbezirk lebenden Tunesier und unter Berücksichtigung der raschen Ausbreitung des Covid-19-Virus, fordert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn ihre Gemeindeangehörige dazu auf, Vorsicht walten zu lassen und die von den deutschen Gesundheitsbehörden erlassenen vorbeugenden Maßnahmen einzuhalten und zu befolgen sowie die Mobilität einzuschränken Besonders in Richtung der betroffenen Gebiete.
 

Das Generalkonsulat fordert außerdem alle Mitglieder der tunesischen Gemeinde auf, die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet auf den Websites der jeweiligen Gesundheitsministerien zu verfolgen und die Hotlines zur Anleitung und Diagnose anzurufen (Siehe Tabelle).

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Ausschreibung

Die Agricultural Investment Promotion Agency (APIA) veröffentlicht die 37. Liste der staatlichen Landbetriebe, die auf Mietbasis als landwirtschaftliche Förder- und Entwicklungsgesellschaften (SMVDA) angeboten werden.

Agrarunternehmer, die am Betrieb und an der Entwicklung dieser Staatsfarmen interessiert sind, müssen die Ausschreibungsunterlagen für die Verpachtung beim Hauptsitz der APIA oder bei einer ihrer Regionaldirektionen ab Mittwoch, 19. Februar 2020, besorgen. Hierfür ist die Vorlage eines Zahlungsbeleges über 500 Dinars auf das Konto der APIA erforderlich.  

Die letzte Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen für diese Betriebe ist Montag, 20. April 2020 um 17:00 Uhr mehr.

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Konsulartag (Saarbrücken)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 19. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Schwarzeich 1

66117 Saarbrücken

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Konsulartag (Frankfurt)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 12. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Haus der Jugend Frankfurt e.V.

Deutschherrnufer 12

60594 Frankfurt

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Konsulartag (Düsseldorf)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 05. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Impuls

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

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Mitteilung / Konsulartag (Kaiserslautern)

 

Das Generalkonsulat teilt mit, dass die am 26.01.2020 in Kaiserslautern eingereichten Anträge berabeitet wurden und am 09.02.2020 wie folgt angegeben ausgehändigt werden:

Sonntag, 09. Februar 2020 (10H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

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Erklärung zum offiziellen Beitritt Tunesiens zum Sicherheitsrat


Tunesien trat ab dem 1. Januar 2020 offiziell seine Position als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats für den Zeitraum 2020-2021 an. Unser Land hat sich im Rahmen seiner nicht-ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat eine Reihe von Prioritäten und strategischen Optionen gesetzt.


Im Mittelpunkt ihrer nicht-ständigen Mitgliedschaft stehen vor allem: Fragen der Konfliktverhütung und deren friedlichen Beilegung. Festigung des nachhaltigen Friedens. Verbesserung der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an diesen Bemühungen. Bekämpfung des Terrorismus. Erhöhung der Wirksamkeit der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen. Verbesserung der Zusammenarbeit für internationale Entwicklung und Sicherheit. Unterstützung einer kollektiven und einvernehmlichen Reaktion auf neue globale Herausforderungen.


Tunesien wird sich bemühen, die einheitlichen Standpunkte zu den verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem arabischen und afrikanischen Raum zu verteidigen, zu denen vor allem die palästinensische Frage und die Lage in Libyen gehören. Tunesien wird auf der Grundlage seiner Außenpolitik und seiner Verpflichtung zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen auch keine Mühe scheuen, aktiv zur Suche nach friedlichen und dauerhaften Lösungen für die verschiedenen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates stehenden Fragen in Abstimmung und Konsultation mit den übrigen Mitgliedstaaten und allen Schwesterländern sowie mit den befreundeten regionalen und internationalen Blöcken beizutragen, mit denen Tunesien die Werte des Friedens, der Sicherheit, der Solidarität, der Toleranz und der Mäßigung teilt und alle Formen von Extremismus und Gewalt ablehnen.

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Konsulartag (Kaiserslautern)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 26. Januar 2020 (10H00-15H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass im Rahmen seiner Organisation Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (im Alter von 18 bis 35 Jahren) und dies im Zusammenarbeit mit dem Bourguiba-Sprachinstitut, der zweite Kurs vom 6. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 stattfinden wird. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnehme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 30. Dezember 2019.

Medica/Compamed 2019

Vom 18. bis zum 21. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil.  Am 21. November besuchte Generalkonsul Ben Romdhane die tunesischen Aussteller.

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Tötungsdelikt in Limburg an der Lahn

Am 25. Oktober 2019,  war die Stadt Limburg Schauplatz eines Mordes, bei dem eine Tunesierin ums Leben kam, beim Beschuldigten handelt es sich um den Ehemann des Opfers. Er wurde nach ärztlicher Behandlung dem zuständigen Richter beim Amtsgericht in Limburg vorgeführt. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, worauf der Beschuldigte einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.

Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn hat in Abstimmung mit den deutschen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder des Ehepaares ergriffen. Sie sind in einem Kinderschutzzentrum untergebracht, wo sie von Psychologen betreut werden.

Das Generalkonsulat hat die konsularische Betreuung des Falls übernommen, Kontakt zur Familie des Opfers aufgenommen und mit der Organisation der Überführung des Leichnams nach Tunesien begonnen.

Anuga 2019

 

Zum 22. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 5. bis 9. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.

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2te Runde der Präsidentschaftswahlen 2019

 

Die zweite Runde der tunesischen Präsidentschaftswahlen wird am 11, 12, und 13. Oktober 2019 stattfinden

Die Wahllokale sind, je nach Registrierung der Wähler des Konsularbezirks, wie folgt :

- Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

- Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main (Tunisair Direktion)

Datum : Freitag, Samstag und Sonntag 11., 12. und 13 . Oktober 2019 von 08H00 bis 18H00

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Tunesischer Tag / offene Einladung

 

Beim nächsten „Offenen Treff“ am Sonntagnachmittag, 16. Juni, heißt es „Lama Tunsia !“. Die in unserem Konsularbezirk lebenden Tunesier sind zu einem abwechslungsreichen Programm herzlich eingeladen. Bei Tunesische Köstlichkeiten und Musik werden wir unsere bisherige Arbeit und künftige Ziele vorstellen. Für Kinder ist an diesem Nachmittag ein Kinderprogramm vorgesehen.

Datum : Sonntag, den 16.06.2019 ab 14h00

Ort : Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

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Einladung

 

Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, Vetretern von Tunisair, CTN, OTE sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung,  zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Logistics, Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier,  einlädt

 

Datum : Samstag, den 15.06.2019 ab 15h00

Ort : Liegnitzer Str. 14, 53119 Bonn-Tannenbusch

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls im Essener Rathaus

08.05.2019

 

Der tunesische Generalkonsul Hafedh Ben Romdhane wurde gemeinsam mit Mouna Messadi-Gharbi, Vorsitzende des Deutsch-Tunesischer Vereins für Familien und Kultur, vom Oberbürgermeister Thomas Kufen im Essener Rathaus begrüßt.

Der Generalkonsul nutzte die Gelegenheit, um den Stadtoberhaupt näher kennenzulernen und mit ihm über die weitere Zusammenarbeit zu sprechen. Beide stellten heraus, dass man "insbesondere bei den Themen Gesundheit und erneuerbare Energien zukünftig Synergien nutzen" könne.

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Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen

10. bis 20.04.2019

Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn gibt hiermit bekannt, dass Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen vom 10ten bis zum 20.04.2019 gestellt werden können. Hierfür steht ein Team des Innenministeriums zur Verfügung.

Für weitere Fragen rufen Sie bitte folgende Rufnummer an : 0228-8489600.

Ebenso steht dieser Dienst zur Verfügung während des Konsulartages in Essen (14.04.2019).

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Konsulartage (Essen / Frankfurt)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 14. April 2019  (09H00-15H00) in : 

AWO Essen

Pferde Markt 5

D-45127 Essen

Sonntag, 28. April 2019 (09H30-15H30) in : 

Saalbau Gallus (Großer Saal - Etage 1)

Frankenallee 111

D-60326 Frankfurt am Main

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2019

29.03.2019 - 15.05.2019

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2019), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

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Einladung

Anlässlich des Besuches des Herrn tunesischen Ministers für Migration und für die im Ausland lebenden Tunesier, Radhouane AYARA , beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, Sie als Gäste zu einem Treffen einzuladen.

 

Datum : Samstag, den 23.03.2019 ab 15h00

Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung

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Einladung

 

Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, dem Abgeordneten im tunesischen Parlament Herrn Yassin Ayari sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung,  zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier  einlädt

 

Datum : Dienstag, den 19.03.2019 ab 17h00

Ort : Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

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Antrittsbesuch des Generalkonsuls im Saarland

 

Im Rahmen des Antrittsbesuches bei der Regierung des Saarlande am 15.01.2018, begrüßte Herr Staatssekretär Roland Theis den Generalkonsul der Republik Tunesien, Hafedh Ben Romdhane. Nach der offiziellen Begrüßung erörterten beide Gesprächspartner die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Saarland und Tunesien. Bei diesem Anlass, gab der IHK Vize-Präsident Herr Hempel zu Ehren Herrn GK Ben Romdhane ein Business-Lunch, an dem Vertreter der saarländischen Wirtschaft teilnahm. Das Saarland gehört zu den aussichtsreichen Märkten für die Branchen Automobilzulieferung, Lebensmittelverarbeitung und Industrieausrüstung.

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Einladung

Anlässlich des 8ten Jahrestages der tunesischen Revolution, beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn und im Namen der teilnehmenden tunesischen Vereine, Sie als Gäste zu einem Empfang einzuladen.

 

Datum : Sonntag, den 20.01.2018 ab 14h00

Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung

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Mootez Amri vermisst!

 

Durch Mitstudenten und seine Familie in Tunesien wurde der tunesische Student am 06. Dezember 2018 vermisst gemeldet. Er hatte für den gleichen Tag einen Flug mit Tunis Air von Düsseldorf nach Tunis gebucht. Durch einen Mitstudenten wurde er auch zum Flughafen gefahren, wo er auch den Sicherheitscheck passierte, dann aber aus nicht bekannten Gründen den Flug doch nicht antrat.

Der Vermisste wurde dann am gleichen Tag von einem Zeugen nochmals am Düsseldorfer Rheinufer, Bereich Robert-Lehr-Ufer, gesehen.

Dort blieb auch sein Rucksack mit Laptop, I-Phone, Bankkarten und Studentenausweis zurück.

Personenbeschreibung / Besondere Hinweise:

Er ist ca. 179cm groß und schlank, hat kurze schwarze Haare, trägt einen Vollbartund hat im linken Ohr einen Ohrstecker. Er ist mit einer schwarzen Steppjacke bekleidet. 

Gesuchte Hinweise:

Wer kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben?

Hat ihn jemand gesehen?

Sachbearbeitende Dienststelle:

Kriminaldirektion Koblenz, K1

Tel.: 0261-1032614

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CTN :Die Freischaltung der Sommersaison 2019 wird voraussichtlich am 13.12.18 stattfinden.

 

Bei der Buchungseröffnung werden alle Abfahrten zum günstigen (Kontingentierten) Frühbucher-Tarif "Amitié" angeboten.

 

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TH Köln-Absolventen vermitteln nordafrikanische Programmierer an Startups

Think.iT – ein Unternehmen von Absolventen der TH Köln – vermittelt nordafrikanische Programmierer an Startups und Unternehmen. Zurzeit beschäftigt das Unternehmen, das von Mehemed Bougsea, Amel Abid und Joscha Raue gegründet wurde, 35 Programmierinnen und Programmierer.

 

Das junge Unternehmen Think.iT, das von Amel Abid sowie Mehemed Bougsea und Joscha Raue, beide Absolventen der TH Köln, gegründet wurde, vermittelt nordafrikanische Programmierer an Unternehmen. “Tunesien hat ein sehr gut ausgebautes Bildungssystem und rund ein Drittel der Hochschulabsolventinnen und -absolventen macht einen Abschluss im Tech-Bereich. Damit diese hoch qualifizierten jungen Menschen ihr Heimatland nicht verlassen müssen und ihr Know-how und ihre Gehälter dort verbleiben, vermitteln wir sie in Teams internationaler Tech-Unternehmen“, erklärt Gründer Raue das Konzept des Startups. Zurzeit beschäftigt das Unternehmen 35 Programmierinnen und Programmierer und integriert diese in Startups und Tech-Unternehmen.

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Tunisair Black Friday 2018

Flüge von Düsseldorf nach Tunis, Hin und Rückflug für 199,-€*

Flüge von Düsseldorf nach Monastir und Djerba Hin und Rückflug für 149,-€*

*Vorbehaltlich Verfügbarkeit : Buchbar bis zum 26.11.2018

- Aufenthaltsdauer : Mindestens 3 Tage, Maximum 15 Tage.

-Für Abflüge vom 23.11.2018 / letzter Rückflug am 30.03.2019

unter www. tunisair.com

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Vom Gießener Rathaus aus bis nach Tunesien

 

Digitale Ausstellung mit Motiven aus der historischen Stadt Kairouan wird am Donnerstagabend um 19 Uhr im Gießener Rathaus eröffnet. Im November gibt es ein vielfältiges interkulturelles Begleitprogramm.

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Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien

 

Anlässlich des Antrittsbesuchs bei den THW in Bonn, wurden die wichtigsten Themen der Deutsch-Tunesischen Zusammenarbeit bezüglich der Katastrophenschutzes und der technischen Hilfe ausführlich erörtert.

Der Referatsleiter Ausland des THW, Herr Buchmüller  empfing am 30.10.2018 in der Zentrale in Bonn Herrn Generalkonsul  Ben Romdhane. Die zuständige Projektleiterin Tunesien, Frau Simone Weber hat dabei eine umfassende Präsentation der bisherigen durchgeführten Projekte vorgetragen.

Besuch des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Joachim Stamp

Im Rahmen der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und dem Land NRW, empfing der Generalkonsul am Samstag, 08. Juli 2018 Herrn Minister Dr. Stamp zu einer freundschaftlichen Unterredung.

Mobile Anwendung "Smart Traveller"

Die Anwendung "Smart Traveller" wurde unter der Aufsicht einer Arbeitsgruppe der Generaldirektion des tunesischen Zolls in Abstimmung mit dem ICMPD-Büro in Tunis entwickelt. Sie enthält eine große Menge an Informationen und praktische Empfehlungen zu den Verfahren und Zollvorschriften, die Reisende (auch im Ausland lebende tunesische Staatsangehörige) betreffen oder den sie folgen müssen. Die Entwicklung dieser mobilen Anwendung ist Teil des "Unterstützungsprogramms für die tunesische Regierung im Bereich Integriertes Grenzmanagement", das von der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft finanziert und vom ICMPD umgesetzt wird. "Smart Traveller" steht im App Store und bei Google Play zum Download bereit.

Konsulartage (Düsseldorf / Frankfurt)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 27. Mai 2018  (09H00-15H00) in : 

Volkshochschule

Bertha-von-Suttner-Platz 1 (Saal 2)

40227 Düsseldorf

Sonntag, 03. Juni 2018 (09H00-15H00) in : 

Gewerkschaftshaus

Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77

D-60329 Frankfurt am Main

Austausch von Straßenlaternen zwischen den Partnerstädten Köln und Tunis

Der erste Internationalen Tag des Lichts am Mittwoch, 16. Mai 2018, brachte die bereits 54 Jahre anhaltende Städtepartnerschaft zwischen Köln und Tunis zum Leuchten. Um 20.30 Uhr weihte Bürgermeister Dr. Ralf Heinen gemeinsam mit dem Tunesischen Generalkonsul in Bonn, Hafedh Ben Romdhane, , sowie Vertretern der Vereine "Collumina" und "Voices of Jasmine" eine Laterne aus Tunis auf dem Rudolfplatz ein.

Im Rahmen des zweiteiligen Kunstprojektes "In Between Lights - Zwischen den Lichtern" der Künstlerin Lia Sálie wurde eine Original Straßenlaterne vom historischen Platz Beb Bhar aus Tunis auf dem Rudolfplatz eingeweiht. Beide Plätze sind durch ihre alten Stadttore von historischer Bedeutung: Bab El Bhar, auch Tor des Meeres oder das Tor Frankreichs genannt, markiert dort den Übergang der arabischen Altstadt zum europäischen Viertel der tunesischen Hauptstadt. Die Hahnentorburg in Köln war das Westtor der historischen Altstadt. Beide Plätze sind somit von zentraler Bedeutung für ihre Städte wie auch die Städtepartnerschaft für beide einen hohen Stellenwert hat. Ihren kulturellen und historischen Kontext bringen die Laternen an den neuen Standort mit. Themenfelder wie Kolonialismus und Migration werden berührt und stellen so auch eine Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft her.

Mitte des Jahres wird eine originale Laterne vom Rudolfplatz über das Mittelmeer nach Tunis geschickt, wo sie am 6. September 2018 im Rahmen des tunesischen Lichtkunstfestivals "Interference" auf dem Platz Beb Bhar mit einer Delegation aus Köln eingeweiht wird.

Über 30 Akteure aus Deutschland und Tunesien sind an der Realisierung des Laternenaustauschs beteiligt. Das Projekt wurde maßgeblich von dem Städtepartnerschaftsverein "Voices of Jasmine" in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln unterstützt. Unter den 22 internationalen Städtepartnerschaften Kölns ist die zu Tunis eine der lebendigsten.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien

Am 07. Mai 2018 besuchte der neue Generalkonsul der Tunesischen Republik, Hafedh Ben Romdhane, die Bürgermeisterin von Bonn-Bad Godesberg.

 

Bei dem Besuch tauschten sich der Generalkonsul und Bürgermeisterin Simone Stein-Lücke unter anderem über die gemeinsamen wirtschaftlichen Beziehungen und die Situation der Bonnerinnen und Bonner mit tunesischen Wurzeln aus.

Banque de l´Habitat in Düsseldorf

28.04.2018 (15h00 - 18h00)

 

Im Rahmen der Präsentation der Immobilienprogramme für die tunesischen Staatsbürger im Ausland, veranstaltet die Banque de l´Habitat einen Info-Tag (Samstag, 28.04.2018 zwischen 15h00 und 18h00) in den Räumen der Volkshochschule Düsseldorf (Saal2 / Bertha-von-Suttner-Pl. 1, 40227 Düsseldorf).

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2018

19.04.2018 - 16.05.2018

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2018), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien

Am 20. April 2018 besuchte der neue Generalkonsul der Tunesischen Republik, Hafedh Ben Romdhane, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

 

Bei dem Besuch tauschten sich der Generalkonsul und Oberbürgermeisterin Henriette Reker unter anderem über die bestehende Städtepartnerschaft Tunis-Köln und die  Möglichkeiten zum Ausbau der bestehenden Freundschaft zwischen beiden Städten

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Banque de l´Habitat in Bonn

24.04.2018 - 28.04.2018

 

Im Rahmen der Präsentation der Immobilienprogramme für die tunesischen Staatsbürger im Ausland, veranstaltet die Banque de l´Habitat Info-Tage in den Räumen der Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn.

Anouar Brahem / Schloss Diersfordt - Sommerton Festival, Duisburg

31.08.2018

 

Der tunesische Oud-Virtuose Anouar Brahem ist seit jeher ein Brückenbauer zwi- schen Kontinenten, Kulturen und Traditionen. Fernab aller Klischees der arabischen Musikwelt entwickelte er den Oud, die orientalische Kurzhalslaute, zu einem Solo- instrument. Elegant vermischt er seine ureigene Vorstellung von zeitgenössischer, arabischer Musik mit Jazz und musikalischen Einflüssen aus aller Welt. „Gemeinsam klingen die vier Musiker wie ein einziger menschlicher Körper, der mit unterschiedlichsten Saiten bespannt ist.“

Länderabend Tunesien

23.03.2018

Im Rahmen der Wirtschaftsförderung Tunesiens, organisierte das tunesische Generalkonsulat in Bonn in Zusammenarbeit mit dem Colloquium Humanum e.V., dem Büro der FIPA in Köln und dem tunesischen Fremdenverkehrsamt in Frankfurt, ein wirtschaftlicher  Abend in Bonn.

Während dieser Veranstaltung gab der Generalkonsul, Hafedh Ben Romdhane,  einen Einblick in die politische und wirtschaftliche Lage im heutigen Tunesien und die künftige Rolle der tunesischen Diplomatie. Er präsentierte das Geschäftsklima und die Investitionsmöglichkeiten, die die deutschen Investoren in Tunesien angeboten werden.

Rathausfoyer der Stadt Kempen

15.03.2018 - 27.03.2018

Mouldi Bejaoui stellt Werke im Rathausfoyer aus. Der gebürtige Tunesier Mouldi Bejaoui widmet sich seit 2015 der Malerei. Dabei sieht er seine Bilder als ein körperliches Vergnügen und Bedürfnis, großflächige und farblich nicht vorhersagbare Bewegungsabläufe zu erzeugen. Dies wird auch besonders in seiner Reihe "Damen mit Hut" deutlich. Die Ausstellung kann während den normalen Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien

Am 14. Februar 2018 besuchte der neue Generalkonsul der Tunesischen Republik, Hafedh Ben Romdhane, die IHK Düsseldorf.

 

Tunesien wirbt um Investoren und kann dabei auf ein verbessertes Investitionsgesetz und einen hohen Bedarf an Investitionen in die Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Meerwasserentsalzung, Abfallbehandlung, erneuerbare Energien) verweisen.

Kunstmuseum Bonn

Versiegelte Zeit

26.10.2017 - 28.01.2018

 

Die Ausstellung „Versiegelte Zeit“, die Mittwochabend im Kunstmuseum Bonn eröffnet wird, beginnt mit einem starken akustischen Einstieg. In der Videoinstallation „No“ befindet sich ein (unsichtbarer) Vorbeter im ritualisierten Gespräch mit seiner Gemeinde, die auf sämtliche seiner Fragen mit einem kollektiv gesungenen „No“ antwortet. Der Kontext, das hört man langsam heraus, ist kein religiöser sondern ein höchst weltlicher, denn hier wird der Fragenkatalog, der bei der Einreise nach Großbritannien beantwortet werden muss, „heruntergebetet“.

Fragen nach terroristischen Taten, zwielichtigem Charakter oder begangenen Verbrechen, die wir, ob Terrorist oder nicht, selbstverständlich mit Nein beantworten. Nadia Kaabi-Linke ist mit dieser Arbeit eine eindrückliche Metapher auf bürokratisch gesteuerte Mechanismen gelungen, eine Art Gebet, mit dem ein Land das Böse abwehren will.

Die 1978 geborene Künstlerin wuchs in Tunis, Kiew und Dubai auf, studierte Kunst an der Pariser Sorbonne und lebt seit Jahren in Berlin. Für ihre Arbeiten, die sie mit ihrem Mann Timo gemeinsam entwickelt, ist das nicht unerheblich, denn immer wieder bezieht sie sich auf verschiedene Kulturen, Orte und historische Zusammenhänge, deren Spuren bis in die Gegenwart reichen. Etwa die Arbeit „Modulor III“, die in Umrissen an Boden und Wand die Größen von unterschiedlichen Gefängniszellen in Deutschland, darunter die JVA Tegel, Buchenwald, Hohenschönhausen, die JVA Moabit und das Landesbehördenhaus in Bonn, festhält.

Dazwischen die „modular carcerale“ mit einer Größe von 2,54 Meter in Länge, Breite und Höhe, die der Architekt Guillaume Giller als Standard für ein französisches Gefängnis entwarf. Als Anregung diente ihm das von Le Corbusier entwickelte Proportionssystem Modulor, das eine am Maßstab des Menschen orientierte Architektur begünstigen sollte.

„Versiegelte Zeit“ ist eine mit insgesamt 14 Werken, einige davon eigens für Bonn geschaffen, von Barbara Scheuermann kuratierte Ausstellung und es ist der erste große institutionelle Auftritt für Nadia Kaabi-Linke in Deutschland – den man nicht verpassen sollte.

„Parkverbot“ heißt eine mit stacheliger Taubenabwehr überzogene und damit unbenutzbare Parkbank. Ein Symbol für die aktuelle deutsche Willkommenskultur? Möglich, aber die Arbeit stammt aus 2010, als Flüchtlinge noch kein Thema waren. Vielleicht, meint Nadia Kaabi-Linke mit einem Schmunzeln, sei die Bank auch einfach nur die Revanche für die Tauben, die sich nirgends niederlassen dürfen. Auf der „Nervösen Bank“ dagegen sollte man unbedingt Platz nehmen. In der vermeintlich normalen Museumsbank ist in Wahrheit das nervöse Wippen und unregelmäßige Klopfen gespeichert, mit dem Wartende an Flughäfen und anderswo ungeduldig ihre Zeit vertreiben. Nun gibt die Bank diese Nervosität des modernen Menschen an den nichtsahnenden Museumsbesucher weiter. Die Arbeiten von Nadia Kaabi-Linke haben stilistisch und formal kaum Ähnlichkeiten; ihre Suche nach den Spuren von Geschichte und Geschichten führt sie zu den unterschiedlichsten Materialien und Techniken. Mit einem wunderbaren Sinn für die effektvolle Inszenierung, die zugleich klar und rätselhaft ist und deshalb neugierig macht, entlässt sie den Betrachter in eine anregende Auseinandersetzung mit ihren Werken.

Quelle : General-Anzeiger-bonn.de

Kulturzentrum der Freunde Arabischer Kunst und Kultur e.V. - Galerie Arabeske | Dossenheimer Landstraße 69, 69121 Heidelberg

Dienstag, 5. September 2017 | 19.30 Uhr | Einlass 19.00 Uhr

12 € | ermäßigt 8 € - Infos & Tickets unter info@arabischekultur.de (begrenzte Anzahl von Plätzen)

Nach seinem Studium der Musikwissenschaft am Konservatorium in seiner Heimatstadt Kairouan (2005 bis 2009), erwarb Mohamad Al-Amine Qalai 2011 das " Nationale Arabische Musik-Diplom"  (Nationale Diplom Interpretation) für seine Kunstfertigkeit auf dem Qanun als Instrument.
Seitdem nahm Qalai an zahlreichen Festivals teil und erhielt bereit 2006 erste Auszeichnungen u.a. "Festival junger Musiker" in El-Kram, "Festival junger Virtuosen" in Ennejma Ezzahra, Tunesien.

Zahlreiche Konzerte außerhalb seiner Heimat folgten u.a. in Italien, in der Türkei (Meisterklasse bei Göksel Baktagir), in Frankreich, wo er als erster Qanunspieler am "Internationalen Treffen der keltischen Harfe" und in Algerien am „Internationalen Symposium der Qanun“, unter der Leitung von Göksel Baktagir, teilnahm.

Im Februar 2017 partizipierte er an dem musikalischen Projekt "Fusion zwischen Jazz und orientalischer Musik (Projet Remix)" mit Musikern aus Tunesien und Studenten der Musikschule von Tourcoing, Frankreich.

Mohamad Al-Amine Qalai ist festes Mitglied verschiedener Ensembles wie dem Tunesischen Symphonie-Orchester, welches ein Gitarrenkonzert Vivaldis, angepasst für Qanun, aufführte. Dieses Konzert wird in Tunesien als eines der ersten dieser Art betrachtet.

Neben den traditionellen Formen der tunesischen Musik, komponiert Qalai mittelalterliche, barocke, klassische Musik sowie Jazz für den Qanun. 2012 veröffentlichte er sein erstes Buch mit einer Sammlung von 57 seiner eigenen Kompositionen.

Die tunesische Musik als Erbin osmanischer und arabisch-andalusischer Traditionen, ist die reiche Frucht einer Verschmelzung.

In Tunesien führte die Entwicklung eines einzigartigen Repertoires und Stiles zu einer Musikform, die "Bashraf" (Einführung) genannt wird. Sie unterscheidet sich in Ausführung und Struktur von seinem osmanischen Vorfahren, dem "Peşrev".

Die tunesischen Bashrafs sind instrumentale Präludien, die gewöhnlich zu Beginn eines musikalischen Programms gespielt werden. Ihre musikalische Rolle ist es, die Skala und Stimmung der jeweiligen Suite von instrumentaler und vokaler Musik vorzustellen.

Die hier vorgestellte Rezitation von Duos, jeweils Qanun ("Kastenzither") mit Violine, Percussion oder Klarinette, ist ein besonders neues Arrangement in der tunesischen Musiklandschaft.
Diese Darbietung fügt, wie ein leichter Sommerwind, dem schimmernden Geschmeide der arabisch-andalusischen Tradition eine neue Perle hinzu.

Aktuell ist Mohamad Al-Amine Qalai als Dozent und Künstler bei der "Orientalischen Sommer Musikakademie" in Sulzburg aktiv.

Weitere Infos zu Mohamad Al-Amine Qalai und der Bedeutung der tunesischen Musiktradition:
Portrait des Heidelberger Filmemachers Eduardo Serrano | şehnaz buselik by mohamed amine kalai | Antonio Vivaldi D major Concerto RV 93 with the Qanun | Parfum de Gitane
"Zentrum für arabische und mediterrane Musik" in Sidi Bou Said, Tunis
Weitere Infos zu den Workshops und den Konzerten der aktuellen  7. Oriental Music Summeracademy in Sulzburg - 31.8. – 3. September 2017 mit ausgezeichneten Künstlern aus der arabischen Welt.

 

Tunisair fliegt wieder nach Monastir

 

Frankfurt, im August 2017 – Nach sechs Jahren Pause fliegt Tunisair ab dem 04. November 2017 von Deutschland wieder den Flughafen Monastir an. Die Flüge starten ab Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und München immer samstags. Ab Berlin-Schönefeld geht es sonntags nach Monastir, und das bereits ab dem 29. Oktober 2017. Eingesetzt werden auf den Strecken Maschinen vom Typ Boeing 737 in denen 126 Passagiere Platz finden. Der weiter nördlich gelegene Flughafen Enfidha wird ab der Wintersaison nicht mehr von Tunisair angeflogen.

Kunstmuseum Bonn

bis Anfang November: Di-So 11-18, Mi bis 21 Uhr

 

Völlig begeistert schreibt August Macke seiner Frau Elisabeth am 10. April 1914 aus Tunis: "Ich habe heute schon sicher 50 Skizzen gemacht. Gestern waren es 25. Es geht wie der Teufel, und ich bin in einer Arbeitsfreude, wie ich sie nie gekannt habe", schwärmt er, "die afrikanische Landschaft ist noch viel schöner wie die Provence". Wenige Tage später notiert er in sein Tagebuch: "Früh vor der Stadt gemalt, leicht zerstreutes Licht, mild und klar zugleich." Am 13. April besuchen Macke und seine Reisegefährten Paul Klee und Louis Moilliet am Nachmittag Sidi Bou Said, wo wahrscheinlich das hier abgebildete Aquarell mit dem "Blick auf eine Moschee" entstand.

Ein wunderbares Blatt von einer strahlenden Farblichkeit das von dem Kontrast der symmetrischen Eingangssituation, hingetupften Figuren und asymmetrisch gruppierten Architekturteilen lebt. Die 15-tägige Tunisreise war ein koloristisches, atmosphärisches Erweckungserlebnis für den jungen Maler, ein letzter Höhepunkt seines so kurzen und so überbordenden Schaffens. Fünf Monate nach der Reise fiel Macke 27-jährig an der Front in der Champagne.

Was dieses Tuniserlebnis in dem Maler ausgelöst hat, lässt sich gerade im Kunstmuseum Bonn erahnen, vergleicht man sein märchen- und klischeehaftes Blatt "1001 Nacht" von 1913 mit den 1914 in Tunis entstandenen lebendigen Eindrücken, die mal schnappschussartig spontan wirken, mal akkurat komponiert und mit Verve umgesetzt. Eine Handvoll erlesener Tunis-Bilder schließt die Jubiläumsausstellung des Kunstmuseums ab, die mit 50 Aquarellen und Zeichnungen aus eigenem Macke-Bestand (insgesamt 200 Blätter) sämtliche Facetten des Werks beleuchtet. Zählt man die rund 30 Gemälde Mackes der Dauerausstellung hinzu, bietet sich den Besuchern eine exquisite Ausstellung, um weltweit Museen Bonn beneiden dürften. Quasi aus dem Stand gelingt hier eine hochkarätige Werkschau - Spiegelbild einer klugen Ankaufs- und Erwerbungspolitik und des großzügigen Engagements vieler Sammler, vornehmlich die Familie Macke, die dem Haus Blätter schenkten oder Dauerleihgaben zur Verfügung stellten.

"Macke ist so etwas wie die DNA des Hauses", sagt Kunstmuseumsintendant Stephan Berg und verweist auf die Anfänge einer professionellen Sammlungspolitik in Bonn mit dem Erwerb von Mackes Zeichnung "Seiltänzer" im Jahr 1948 und dem gleichnamigen Gemälde im Jahr darauf. Ferner nennt er das auf Macke fußende Profil des Hauses: "Malerei, Farbe, Licht". Berg sieht die Ausstellung auch als Brückenschlag zur Eröffnung des neuen August Macke Museums (Macke Haus plus Erweiterungsbau) im Oktober.

Kurator Volker Adolphs hat eine spannende Auswahl getroffen, die alle wichtigen Phasen des Malers zeigt. Frühe Zeichnungen sind darunter, Porträts seiner Elisabeth und weiterer Familienmitglieder, Skizzenblätter, Ausblicke aus dem Wohnhaus an der Bornheimer Straße, Impressionen von der Bonner Nordstadt. Macke war der Natur und der Landschaft zugetan, was sich in Zeichnungen aus dem heimischen Garten wie vom Tegernsee zeigt. Fasziniert hat ihn die Welt der Zirkusleute, wovon eine Serie zeugt.

Ein untypisches Motiv für Macke jedoch ist eine Ziegelei mit rauchenden Schlöten in der Bonner Region. Geradezu verkrampft gibt er 1912 den Industriebau in der oberen Bildhälfte wieder, während er sich viel freier und in wunderbaren Pastelltönen der naturhaften Bühne in der unteren Bildhälfte widmet.

Das Experiment Abstraktion deutet sich hier an. 1913 beschäftigt sich Macke intensiver mit den Strömungen der Zeit, versucht sich im Kubismus, Futurismus und in der Abstraktion. Ohne letztendlich von der Gegenständlichkeit abzurücken. Adolphs hat eine "Abstrakte Form" neben "Leute bei den Reihern" (beide 1913) gehängt, um zu zeigen, wie subtil Macke die Abstraktion in seinen Bildkosmos einbaute. Das ebenfalls dort hängende Aquarell "Kinder im Gemüseladen" zeigt die Auslage des Geschäfts in abstrakter, schwerelos hingetupfter Auflösung.

Mackes unbeschwerter, unmittelbarer Zugriff auf die Welt - in dieser Schau kann man ihn spüren.

Quelle: http://www.rundschau-online.de/27964114 ©2017

Wiesloch-Walldorf

Filmclub WiWa zeigt: Hedis Hochzeit

08.06.2017

Hedis Hochzeit – Regie: Mohamed Ben Attia – 88 Min.

Der Filmclub Wiesloch-Walldorf zeigt am Donnerstag, den 8. Juni 2017  um 20.00 Uhr den tunesischen Spielfilm „Hedis Hochzeit“.

Ein fesselndes tunesisches Drama über einen verschlossenen jungen Mann, der als Außendienstverkäufer der Marke Peugeot arbeitet.

 Hedi, noch immer von seiner Mutter gegängelt und bevormundet, trifft auf einer seiner Touren eine freigeistige Frau, die als Animateurin in einer auch von deutschen Touristen besuchten Ferienanlage arbeitet.  

Durch sie lernt er eine ganz neue Welt kennen. Plötzlich steht er vor der Herausforderung, sich zwischen einem Leben in Tunesien und anderswo und zwischen zwei Frauen entscheiden zu müssen.

Der tunesische Regisseur Mohamed Ben Attia schildert den Konflikt eines jungen, erfolglosen Vertreters, der aus seiner vorgezeichneten Existenz ausbrechen will, aber nicht weiß, ob er die Kraft dazu hat.

Hedis Hochzeit wurde auf der Berlinale 2016 als bester Erstlingsfilm ausgezeichnet und erhielt einen Silbernen Bären für den Hauptdarsteller Majd Mastoura.

Dortmund: Das Kunstbonbon

„Der Duft von Jasmin“ - Malerei, Collagen und Objekte

13.05.2017

Diesen Titel gab Taieb Ayat seiner neuen Ausstellung, die am 13.05.2017 um 15 Uhr im Kunstbonbon (Chemnitzer Str. 11, 44139 Dortmund) eröffnet wird.

Der Künstler - in Tunesien geboren – bringt uns seit Jahren mit seinen Bildern in leuchtenden, kräftigen Farben dem Leben in der Sonne und der Wärme seines Heimatlandes näher. Ein immer wiederkehrendes Motiv seiner Werke ist die Frau, häufig dargestellt mit Beigaben wie Fischen, Vögeln, Granatäpfeln oder Blüten. Die symbolische Bedeutung ist unübersehbar, auch wenn sie sich uns, als eher kühlen Mitteleuropäern, nicht sofort erschließt. Aber die märchenhafte orientalische Stimmung, die von Taieb Ayats Bildern ausgeht, ist deutlich spürbar und die Liebe zu den Schöpfungen der Natur strahlt aus jedem Werk.

Und nun hat sich der Künstler neuen Ausdrucksformen zugewandt: der Collage oder dem Relief. Wenn in seinen bisherigen Gemälden schon durch Stoffstücke oder Schnur eine sanfte Dreidimensionalität zu finden war, so sind es jetzt Kronkorken oder andere Fundstücke, die er akribisch nebeneinander setzt. Teilweise werden diese Kleinteile noch von einer Farbschicht überzogen, so dass sich die ursprüngliche Herkunft nicht mehr so leicht erkennen lässt, aber die Oberfläche mit wechselnden Licht- und Schattenvarianten zum entdeckenden Betrachten einlädt.

Und wir fragen uns, ob diese Gegenüberstellung von den klaren Farben und Formen der bisherigen Bilder und den Exponaten der neuen Werkreihe mit der sorgfältigen Aneinanderreihung von „Alltagsmüll“ nicht ein kritischer Hinweis auf das Leben (wie es sein sollte und wie es sich real darstellt) ist. Ob wir nicht vor lauter „Beigaben“ im Alltag den Blick auf das Schöne und Wichtige verlieren. Und damit unsere Sinne für so zarte Erlebnisse wie den Duft von Jasmin zu abgelenkt sind.

Außerdem werden auch Beispiele von Objekten gezeigt, die bei Besuchen in Tunesien entstanden sind. Unter Anderem auch ein Stuhl in der typischen Bildsprache von Taieb Ayat.

Die Ausstellung dauert bis zum 20.06.2017 und kann zu den üblichen Öffnungszeiten des Kunstbonbons besucht werden.

Der Eintritt ist wie immer frei.

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