DIENSTE
Reisedokumente
In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Reisepass inklusive der erforderlichen Antragsformulare.
​
Die Beantragung eines Reisepasses ist ausnahmslos nur persönlich möglich. Eine Beantragung auf dem Postweg ist nicht möglich.
Antragsformulare und Merkblätter:
​
â–º Reisepass für Minderjährige
â–º Laissez-passer (Passersatzdokument)
Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung
Die Verwendung eines als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung ist nicht möglich. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden von den Polizeidienststellen und Grenzbehörden zur Fahndung ausgeschrieben. Vom Generalkonsulat wird daher dringend abgeraten, mit solchen Reisepässen ein- bzw. auszureisen.
Eine rasche und effektive Unterstützung von sich längere Zeit oder dauerhaft im Ausland aufhaltenden Tunesier/Innen setzt eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen tunesischen Botschaften und Konsulaten voraus. Die Verständigung der jeweiligen Vertretungsbehörde kann durch persönliche Vorsprache erfolgen und sollte möglichst genaue Angaben enthalten, wie etwa den Aufenthaltsort im Ausland, die Aufenthaltsdauer, das An- und Rückreisedatum sowie Kontaktadressen und Telefonnummern im Ausland bzw. Kontaktdaten von Angehörigen in Tunesien für einen Notfall.
Eine solchermaßen erfolgte Immatrikulierung bei der zuständigen tunesischen Vertretungsbehörde im Ausland ist verpflichtend und liegt im Interesse jeder einzelnen Person und kann darüber hinaus in Not- und Katastrophenfällen effiziente Hilfsmaßnahmen gewährleisten.
In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu
​
â–º Geburtenregister
â–º Eheschließung
â–º Scheidung
â–º Sterbefälle