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ًPersonalausweise - Wichtige Mitteilung

Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die eine Ausstellung bzw. Erneuerung ihrer Personalausweise beantragen möchten, dass der Dienst vom 29. bis zum 30.11.2024 nicht angeboten werden kann.

Ab dem 03. Dezember 2024 wird der Dienst wieder aufgenommen.

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Konsulartag in Saarbrücken

Sonntag, 17. November 2024

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 17. November 2024 (12H30-15H00) in : 

Berliner Promenade 5

66111 Saarbrücken

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 22.09.2024 in der Stadt Frankfurt Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Samstag, den 26.10.2024, sein wird und findet von 10H00 bis 12H00 unter folgender Adresse statt.

 

ZDSK - Zentrum für deutsche Sprache und Kultur & TANDEM Frankfurt

Rödelheimer Bahnweg 31

60489 Frankfurt am Main

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

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Erkundungs- und Freizeitreise zugunsten tunesische Senioren (über 60)  mit Wohnsitz im Ausland

04. bis 11. November 2024

 

Im Rahmen der Umsetzung der sozialen und kulturellen Programme, die das Büro der Tunesier im Ausland (OTE) zum Wohle der tunesischen Gemeinschaft veranstaltet,  organisiert das OTE eine Erkundungs- und Freizeitreise zugunsten tunesische Senioren (über 60)  mit Wohnsitz im Ausland.. Dies wird im Zeitraum vom 4. bis 11. November 2024 in Hammamet (Hotel Houda Golf & Beach Club)  stattfinden. Wer an dieser Aktivität teilnehmen möchte, kann sich über das Generalkonsulat anmelden:

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:

- Kopie des tunesischen Reisepasses

- Kopie des deutschen Aufenthaltstitels bzw. Kopie des deutschen Reisepasses (Doppelstaatler)

- Selbstauskunftsbogen (Hier klicken)

- Lichtbild

- Ärztliches Attest

* Logis, Aufenthaltskosten sowie Transportkosten innerhalb Tunesien werden seitens das OTE übernommen.

** Anmeldeschluss: 24. Oktober 2024 

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„Aktuelle Chancen im Geschäft mit Tunesien“

Mittwoch, 23. Oktober 2024

 

Tunesien hat sich in den letzten Jahren durch die geografische Nähe, gut ausgebildetes und hochqualifiziertes Personal sowie durch unternehmens- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen als verlässlicher Wirtschaftsstandort für europäische Unternehmen bewährt. Viele deutsche Unternehmen sind bereits seit geraumer Zeit in Tunesien aktiv und bauen ihr Engagement kontinuierlich aus. Tunesien hat sich zunehmend als Nearshoring-Standort z. B. für IT-Dienstleistungen und Industrieproduktion etabliert. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, sich gerade jetzt mit den Branchen Automotive, Erneuerbare Energien, IT sowie dem Fachkräftepotenzial in vielen Sektoren zu befassen.

Vor diesem Hintergrund lädt die IHK ein zur Info-Veranstaltung

„Aktuelle Chancen im Geschäft mit Tunesien“
am Mittwoch, 23. Oktober 2024, 15:00 bis ca. 18:00 Uhr
in der IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken.


Programm:

15:00 Uhr Begrüßung Dr. Frank Thomé, Hauptgeschäftsführer IHK Saarland
15:15 Uhr Grußwort Jürgen Barke, Wirtschaftsminister des Saarlandes
15:30 Uhr Aktuelle Chancen im Geschäft mit Tunesien, Jörn Bousselmi, Geschäftsführer AHK Tunesien
16:15 Uhr Investitionsanreize in Tunesien, Saida Kahouli, Vertreterin des Büros der FIPA (Foreign Investment Promotion Agency) in Köln
17:00 Uhr De-Briefing und Einladung zur Zusammenarbeit, Mustapha Ziri, Generalkonsul von Tunesien in Bonn
17:15 Uhr Networking, Imbiss

>>> Anmeldung

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Motivierende Informationsveranstaltung: Investieren in Tunesien, Teil 6

16.10.2024

 

Im Rahmen des Mobi-TRE Hajti Bik-Projekts organisiert IOM Tunesien (Internationale Organisation für Migration in Tunesien) am 16. Oktober 2024 online (14:30 – 16:00 Uhr tunesischer Zeit) eine Informationsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Export Promotion Center und dem Office des Tunisiens à l‘Etranger

Ziele:

- Praktische Ratschläge zu Investitionsanreizen im Rahmen einer Studie und Möglichkeiten zur Erschließung internationaler Märkte

- Bereitstellung wertvoller Informationen über Investitionen in Tunesien

 

Seien Sie Teil dieses Projekts zur Förderung von Investitionen und zur Entwicklung der tunesischen Wirtschaft. Ihre Teilnahme ist wichtig!

 

Veranstaltungsdatum: 16. Oktober 2024

Zeit: 14:30 - 16:00 (tunesische Zeit)

Zur Kommunikation und Anmeldung: https://shorturl.at/d4zJS

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Wichtige Mitteilung

Anlässlich der bevorstehenden Präsidentschaftswahlen (04., 05. und 06 Oktober 2024), die auch in den Räumen des hiesigen Generalkonsulats stattfinden werden, werden an den Wahltagen keine konsularische oder administrative Dienstleistungen angeboten. in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unter cgt.bonn@diplomatie.gov.tn  oder telefonisch unter +49 (0) 228 84 89 600

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Anschriften der Wahllokale in Deutschland für die tunesische Präsidentschaftswahl 2024

04. 05. und 06. Oktober 2024

Berlin : Lindenallee 16, 14050 Berlin

Bonn : Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

Braunschweig : Platz der deutschen Einheit 1, Raum 1.63 im Rathaus, 38100 Braunschweig

Düsseldorf : Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf

Frankfurt : Kaiserstr. 44, 60329 Frankfurt am Main

Hamburg : Lübecker Str. 1, 22087 Hamburg

Hannover : Stadtteilzentrum Recklingen, Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover

Karlsruhe : Hardwaldzentrum, Kanalweg 40-42, 76149 Karlsruhe

München : Wolfratshauser Str. 84, 81379 München

Stuttgart : Königin-Kataharina-Stift-Gymnasium, Schillerstr.5 , 70173 Stuttgart

Wolfsburg : Rathaus Wolfsburg, Porschestr. 49, 38440 Wolfsburg

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Mitteilung

28.09.2024

Im Rahmen der Interaktion mit der tunesischen Gemeinde in Deutschland und der Annäherung der ihr angebotenen konsularischen Dienstleistungen, organisiert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn am Samstag 28. September 2024 um Elf Uhr vormittags (11:00 Uhr) ein Treffen mit der, in der Stadt Düsseldorf und den angrenzenden Städten, lebenden tunesischen Mitbürgern.

 

Veranstaltungsort :

Bismarckstr.104

40210 Düsseldorf

 

Angesichts der Relevanz des Treffens, werden Mitglieder der tunesischen Gemeinde gebeten, zahlreich zu erscheinen. Für die Bearbeitung konsularische Dienstleistungen sind die erforderlichen Unterlagen und Kopien vorzulegen (nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite:  https://www.cgtbonn.com/dienste).

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Mitteilung

 

Das Ministerium für Kommunikationstechnologien informiert die Kandidaten, die die Spezifikationen für die Vergabe von Lizenzen für die Installation und Inbetriebnahme eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes in Tunesien zur Bereitstellung mobiler Telekommunikationsdienste der fünften Generation (5G) abgeholt haben, dass die Frist für die Einreichung der Angebote, die ursprünglich für Montag, den 2. September 2024, geplant war, auf Montag, den 23. September 2024 um 14:00 Uhr Ortszeit verschoben wurde (es gilt der Eingangstempel der Zentralen Poststelle).

Die Ausschreibungsöffnung findet am selben Tag um 15:00 Uhr in der Ministeriumszentrale statt.

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Mitteilung

20.09.2024

Im Rahmen der Interaktion mit der tunesischen Gemeinde in Deutschland und der Annäherung der ihr angebotenen konsularischen Dienstleistungen, organisiert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn am Freitag 20. September 2024 um drei Uhr nachmittags (15:00 Uhr) ein Treffen mit der, in der Stadt Bielefeld und den angrenzenden Städten, lebenden tunesischen Mitbürgern.

 

Veranstaltungsort :

August-Bebel-Straße 47

33602 Bielefeld

 

Angesichts der Relevanz des Treffens, werden Mitglieder der tunesischen Gemeinde gebeten, zahlreich zu erscheinen. Für die Bearbeitung konsularische Dienstleistungen sind die erforderlichen Unterlagen und Kopien vorzulegen (nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite:  https://www.cgtbonn.com/dienste).

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Mitteilung

22.09.2024


Im Rahmen der Betreuung der tunesischen Gemeinde und der Annäherung der ihr angebotenen konsularischen Dienste, veranstaltet das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn am Sonntag, 22. September 2024 um 11H00, ein Meeting mit  der,  in der Stadt Frankfurt und benachbarten Städten, ansässigen tunesischen Gemeinde. Veranstaltungsort ist :


ZDSK-Zentrum für Deutsche Sprache und Kultur & Tandem
Rödelheimer Bahnweg 31
60489 Frankfurt am Main


Angesichts der Relevanz der Veranstaltung werden Mitglieder der tunesischen Gemeinde gebeten, zahlreich zu erscheinen.

Mitteilung

08.09.2024


Im Rahmen der Betreuung der tunesischen Gemeinde und der Annäherung der ihr angebotenen konsularischen Dienste, veranstaltet das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn am Sonntag, 8. September 2024 um 14H00, ein Meeting mit  der,  in der Stadt Essen und benachbarten Städten, ansässigen tunesischen Gemeinde. Veranstaltungsort ist :


Vielrespectzentrum
Rottstr. 24 -26
45127 Essen


Angesichts der Relevanz der Veranstaltung werden Mitglieder der tunesischen Gemeinde gebeten, zahlreich zu erscheinen.

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Jugendaustausch mit Tunesien

(Kleiner Muck e.V.)

Die Jugendbegegnung passt zu Dir, wenn du zwischen 15–20 Jahre alt bist und Lust hast neue Leute aus Deutschland und Tunesien kennenzulernen. Für jeweils eine Woche steht das gegenseitige Kennenlernen ganz oben auf unserem Programm. Zudem erwarten euch innerhalb der beiden Wochen in Bonn und Mahdia viele spannende Workshops zum Thema Vielfalt und einige Ausflüge. Wir starten in den Sommerferien für eine Woche in Bonn und in den Herbstferien findet dann der zweite Teil in Tunesien statt. In Tunesien geht es für uns nach Mahdia- eine kleine lebendige Küstenstadt mit einer schönen Altstadt voller Farben und Düfte. Für das Projekt ist es wichtig, dass du eine Person bei Dir zuhause aufnehmen kannst. Das heißt während der Zeit in Bonn übernachtet eine Person aus Mahdia bei Dir und in Mahdia wirst du dann bei deiner*m Tandempartner*in übernachten. Deshalb ist es wichtig, dass Du in Bonn oder der nahen Umgebung wohnst. Wir wollen den Jugendaustausch nutzen, um zu dem Thema Diversität zu arbeiten. Was heißt eigentlich Diversität? Und was hat das mit Diskriminierung zu tun? Unter dem Thema Vielfalt neu denken wollen wir gemeinsam viele unterschiedliche Workshops durchführen — aber keine Sorge es ist nicht wie in der Schule, sondern super interaktiv. Alle Ideen für das Programm und eure Wünsche & Vorstellungen für die beiden Wochen besprechen wir bei unserem Vortreffen. Das Datum für das Vortreffen, sowie alle anderen Infos erhaltet ihr in der Anmeldung (Anmeldeschluss ist der 23. Juni 2024). 

Los geht’s! Jetzt anmelden!

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Am 12. Juni 2024 findet in Tunis am Rande des „Tunisia Investment Forum“ ein runder Tisch zum Thema „Kultur- und Kreativwirtschaft (ICC) und kreatives Unternehmertum im französischsprachigen Raum“ statt.

 

Während Tunesien seine Präsidentschaft beim 18. Frankophonie-Gipfel in Djerba abschließt und Frankreich den nächsten Gipfel im Oktober 2024 in Paris vorbereitet, organisiert das tunesische Außenministerium eine Veranstaltung über den globalen Wettbewerb und die technologischen Entwicklungen sowie zu Anreizen, Beschäftigungsfähigkeit und Ausbildungsmöglichkeiten in Tunesien.

 

Die Veranstaltung, die von Experten und Start-up-Vertretern geleitete Panels und Debatten umfasst, soll die entscheidende Rolle der Digitalisierung und neuer Technologien bei der Stärkung der französischsprachigen Welt und der Stimulierung von Innovation und wirtschaftlicher Integration verdeutlichen.

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Mitteilung

Im Rahmen der sommerlichen Heimreise der tunesischen Gemeindemitglieder im Sommer 2024 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass für Tunesier, die in unserem Konsularbezirk Wohnhaft sind und über ein geringes Einkommen verfügen, 28 Tickets mit folgende Preisnachlässe gewährt wurden:

 

03 Freitickets und 09 Billigflugtickets von TUNISAIR

*im Rahmen der verfügbaren Sitzplätze auf ihren Flügen im Sommer 2024. Die Frei- bzw.  die zu einem günstigen Tarif gewährten Tickets, sind exkl. Flughafensteuer (die werden seitens der Reisenden getragen).

 

09 Freitickets und 07 Ermäßigte Tickets der tunesischen Schifffahrtsgesellschaft CTN.

**Der Prozentsatz der Ermäßigung auf den Ticketpreis wurde auf 50 Prozent des Wertes nach Steuerabzug festgesetzt.

 

Die Priorisierungskriterien wurden wie folgt festgelegt:

- Jahreseinkommen (vom niedrigsten zum höchsten)*

- Anzahl der Familienmitglieder (inkl. Patenpersonen)

- Dauer der Abwesenheit aus Tunesien (von der höchsten zur niedrigsten)

- Fahrzeugspezifikationen für diejenigen, die per Schiff zurückkehren (ein Familienauto, kein Luxusauto und das Datum der Erstzulassung muss vor dem 31. Dezember 2016 liegen)

*Für Studenten : Jahreseinkommen der Eltern

Anmeldeschluss ist der  30. Juni 2024

Anmeldung >>>>

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Mitteilung


Die Unabhängige Hohe Instanz für Wahlen teilt mit, dass der Aktualisierungsprozess des Wählerverzeichnisses am Montag, dem 20. Mai 2024, in den in der Tabelle genannten diplomatischen und konsularischen Vertretungen Tunesiens im Ausland oder über die Website touenssa.isie.tn begonnen hat.

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Antrittsbesuch des Generalkonsuls in der Staatskanzlei des Saarlandes

Am 14.05.2024, empfing der Chef der Staatskanzlei David Lindemann den tunesischen Generalkonsul, Mustapha Ziri, zu einem Antrittsbesuch in der Staatskanzlei des Saarlandes.

Beim Treffen wurde die Zusammenarbeit zwischen Tunesien und Deutschland besprochen. Gesprächsthemen waren unter anderem die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, der Fachkräftemangel, die Sprachförderung und gemeinsame Projekte.

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Mitteilung

Den in unserem Konsularbezirk ansässigen Mitgliedern der tunesischen Gemeinde sei mitgeteilt, dass im Rahmen der Vorbereitungen für die sommerliche Heimreise, ein Treffen mit Vertretern der relevanten tunesischen Institutionen  am Sonntag, 19. Mai 2024, um elf Uhr morgens (11:00 Uhr) unter der folgenden Adresse organisiert wird:

 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

 

Wir freuen uns bereits auf Ihre zahlreiche Teilnahme

Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 21.04.2024 in der Stadt Essen Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 05.05.2024, sein wird und findet von 10H00 bis 11H00 unter folgender Adresse statt.

 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24

45127 Essen

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zum angekündigten Zeitintervall persönlich zu erscheinen.

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Antrittsbesuch beim IHK Mittleres Ruhrgebiet

22.04.2024

 

Der Generalkonsul der Republik Tunesien in Bonn, war am 22.04.2024 zu Besuch im mittleren Ruhrgebiet und wurde vom Kammerpräsidenten Philipp Böhme, dem Hauptgeschäftsführer Michael Bergmann und Jessica Sollböhmer, Referentin für Internationales, herzlich empfangen.

 

Herr Ziri unterstrich, die wirtschaftlichen Beziehungen Tunesiens mit den Unternehmen in Bochum, Herne, Witten und Hattingen vertiefen zu wollen, und lud die IHK-Vertretern zum Tag der offenen Tür der Republik Tunesien nach Köln ein, an dem sich deutsche Unternehmen mit Vertreter:innen tunesischer Firmen und Institutionen austauschen sollen.

 

Der Generalkonsul trug sich auch in das Goldene Buch der IHK.

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf

15.04.2024

 

Am 15. April 2024 erstattete Herr Mustapha Ziri, Generalkonsul der Republik Tunesien in Bonn, einen Antrittsbesuch beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Dr. Stephan Keller. Das Treffen war eine Gelegenheit die guten und vielfältigen Beziehungen zwischen Tunesien und Deutschland hervorzuheben und Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen zu diskutieren.

Bild: Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

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Glückwünsche des Ministers anlässlich des "Eid El-Fitr"

Herr Nabil Ammar, Minister für auswärtige Angelegenheiten, Migration und Tunesier im Ausland, leitete am 12. April 2024, im Hauptquartier des Ministeriums eine Zeremonie anlässlich des Eid al-Fitr und übermittelte allen Mitarbeitern seine herzlichsten Glückwünsche und bekräftigte die Notwendigkeit, Verantwortung zu übernehmen, Initiativen zu ergreifen und in einer gesunden Atmosphäre mit Teamgeist effektiv und integriert zu arbeiten.

Er lobte die unternommenen Anstrengungen und forderte mehr Fleiß, Strenge und Engagement, um die Interessen Tunesiens im Rahmen der nationalen Souveränität zu verteidigen, die Positionen der tunesischen Diplomatie zu fördern und die Interessen der Tunesier im Ausland zu vertreten.


Der Minister unterstrich zudem die Verpflichtung des Ministeriums, bei Besetzungen innerhalb der Zentralverwaltung und bei Entsendungen ins Ausland die Kriterien Objektivität, Kompetenz und Disziplin zu übernehmen und diese einer kontinuierlichen Leistungsbewertung zu unterziehen, um die diplomatische Arbeit effektiver und effizienter zu gestalten.


Er betonte, dass das Ministerium weiterhin offen für konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der diplomatischen und konsularischen Leistung sei und dass es nicht zögern werde, das Personal im Rahmen des Gesetzes zu verteidigen und weiterhin daran arbeiten werde, die personellen Ressourcen des Ministeriums zu stärken und die Voraussetzungen für den Erfolg in der Zentralverwaltung und die Auslandsvertretungen bereitzustellen .

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Mitteilung

Anlässlich des "Eid El-Fitr" möchte das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn den Mitgliedern der tunesischen Gemeinde seine herzlichsten Glückwünsche übermitteln.

Ferner, teilt das hiesige Generalkonsulat mit, dass seine Dienststellen am 09., 10. und 11.04.2024 geschlossen bleiben.

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Konsulartag in Essen

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 21. April 2024 (10H00-14H00) in : 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24

45127 Essen

>>>Zur Anmeldung

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Nationales Forum der tunesischen Talente im Ausland

 

Im Rahmen der Organisationsvorbereitungen für das “Nationale Forum der tunesischen Talente im Ausland“, das im Sommer 2024 in Tunesien stattfinden soll, beabsichtigt das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn ein Online-Symposium mit den, in seinem Konsularbezirk ansässigen, tunesischen Akademiker und Führungskräfte zu organisieren, um sie in die Konzeptausarbeitung und Zielsetzung des sommerlichen Events einzubeziehen.

Für die Teilnahme am Online-Symposium , bitte hier anmelden

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Wichtige Mitteilung

 

Das tunesische Innenministerium und das Ministerium für Kommunikationstechnologien geben hiermit bekannt, dass die via das Online-Bürgerportal für Verwaltungsdienstleistungen https://e-bawaba.tn   ausgestellten Geburtsurkunden, für allen Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem  Innenministerium, die die Vorlage einer Geburtsurkunde aus den Personenstandsregistern erfordern, verwendbar sind  (beispielsweise einen Antrag auf Ausstellung oder einen Antrag auf Erneuerung eines Personalausweises oder eines Reisepasses).

Die online-ausgestellte und mit dem sichtbaren elektronischen Siegel  versehene Geburtsurkunde genießt gemäß den geltenden Rechtsvorschriften eine ausreichende Rechtsgültigkeit und bedarf keine Hinzufügung von Tintenstempeln oder manuellen Unterschriften.

 

Diese Maßnahme steht im Rahmen der Bemühungen, Verwaltungsdienstleistungen zu vereinfachen und zu digitalisieren.

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Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt empfängt neue Generalkonsulinnen und -konsuln zum Antrittsbesuch

20.03.2024

Elf neue Generalkonsulinnen und Generalkonsuln haben seit Anfang 2023 ihren Dienst in Hessen angetreten. Neun von ihnen folgten am Mittwoch, 20. März, der Einladung der Stadt Frankfurt zu einem Antrittsbesuch im Kaisersaal. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner und Oberbürgermeister Mike Josef empfingen die Diplomatinnen und Diplomaten im Kaisersaal. Zu den Gästen gehörten Yiyang Huang, Generalkonsul der Volksrepublik China, Roberto Abdalla, Generalkonsul der Föderativen Republik Brasilien, Khalifa Ait Chaib, Generalkonsul des Königreichs Marokko, der Generalkonsul der Republik Indonesien, Antonius Yudi Triantoro, der Generalkonsul der Italienischen Republik, Massimo Darchini, der Generalkonsul der Tunesischen Republik Mustapha Ziri, Kelly Matthews, Generalkonsulin von Australien, Luu Xuan Dong, Generalkonsul der Sozialistischen Republik Vietnam sowie der Generalkonsul der Republik Chile, Cristóbal Bernardo Ortiz Salamovich. Zudem war der Doyen des Hessischen Consular Corps, Waleed Mohammed Ali Al-Shahari, Generalkonsul der Republik Jemen, vor Ort, um seine neuen Kolleginnen und Kollegen willkommen zu heißen.

Oberbürgermeister Josef begrüßte die diplomatischen Vertreterinnen und Vertreter: „Gäste aus allen Teilen der Welt sind in Frankfurt willkommen und stehen unter besonderem Schutz. Sie alle werden in Ihrer Amtszeit hier erleben, dass in Frankfurt 187 Nationen und Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturen und Religionen friedlich zusammenleben. Frankfurt ist eine soziale, ökologische und liberale Stadt im Herzen Europas. Wir sind die internationalste Stadt unserer Republik.“ Dazu tragen auch die Konsulate bei – mit mehr als 100 berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen ist Frankfurt der zweitgrößte deutsche Konsularstandort.

Die Arbeit der Konsulate sei elementar in Frankfurt, fuhr der Oberbürgermeister fort: „Die konsularischen Vertretungen sind ein wichtiger Bestandteil der Communitys und tragen durch ihr Engagement zum kulturellen Reichtum und der Vielfalt am Kulturleben dieser Stadt bei. Das Hessische Konsularische Korps ist ein aktiver Teil der Stadtgesellschaft und gestaltet die Kulturszene aktiv mit.“

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Antrittsbesuch bei der Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner 

Am 15. März 2024, besuchte Generalkonsul Mustapha ZIRI die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner. In ihrem Gespräch äußerte Generalkonsul Ziri den Wunsch, den Wissensstand von Bürgerinnen und Bürgern der internationalen Stadt Bonn über Tunesien und seine Kultur weiter zu vertiefen. Durch einen verstärkten Austausch im schulischen und akademischen Bereich und erhoffe sich eine erfolgreiche Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit. Oberbürgermeisterin Dörner stimmte mit Generalkonsul Ziri überein, dass Deutschland und Tunesien durch eine Intensivierung ihrer Beziehungen  gemeinsam die gesellschaftlichen Herausforderungen angehen könnten

Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 03.03.2024 in der Stadt Düsseldorf Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 17.03.2024, sein wird und findet von 10H00 bis 12H00 unter folgender Adresse statt.

 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zum angekündigten Zeitintervall persönlich zu erscheinen.

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls bei der hessischen Staatskanzlei

07.03.2024

 

Am 7. März 2024 erstattete Herr Mustapha Ziri, Generalkonsul der Republik Tunesien in Bonn, einen Antrittsbesuch beim Leitenden Ministerialrat bei der hessischen Staatskanzlei, Herrn Markus Dorn. Das Treffen war eine Gelegenheit die guten und vielfältigen Beziehungen zwischen Tunesien und Hessen hervorzuheben und Möglichkeiten zu deren Weiterentwicklung in verschiedenen Bereichen zu diskutieren.

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls beim Oberbürgermeister der Stadt Essen

04.03.2024

 

Herr Mustapha ZIRI, Generalkonsul der Tunesischen Republik in Bonn, erstattete am Montag, 04.03.2024 einen  Antrittsbesuch beim Oberbürgermeister der Stadt Essen.

 

Bei seinem Besuch dankte der Generalkonsul Oberbürgermeister Thomas Kufen für die Unterstützung bei der guten Integration von Tunesier*innen und betonte sein Interesse, die Beziehungen zu Essen zu stärken und die Kooperation auf weitere Themen auszuweiten. Einen Austausch wünscht sich der Generalkonsul dabei unter anderen an den Essener Erfahrungen im Bereich Energie, vor allem Solar und Wasserstoff.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 04. April 2024 bis zum 15. Juni 2024 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Tunesierinnen und Tunesier, die am 11.02.2024 in der Stadt Mainz Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Freitag, den 23.02.2024, sein wird und findet von 14H00 bis 16H00 unter folgender Adresse statt.

 

Neubrunnenstr. 12

55116 Mainz

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

Konsulartag in Düsseldorf

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 03. März 2024 (10H00-14H00) in : 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

>>>Zur Anmeldung

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Mitteilung

Um den reibungslosen Ablauf der konsularischen Dienste während der sommerlichen Urlaubssaison zu gewährleisten und um eine Überfüllung in diesem Zeitraum zu vermeiden, informiert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn, dass Inhaber von Reisepässen die im Jahr 2019 ausgestellt sind, ab sofort Termine zur Erneuerung ihrer Reisepässe über die Website des Generalkonsulats buchen können.

Beachten Sie, dass jeder Staatsbürger, sechs Monate vor Ablauf seines Reisepasses, die Verlängerung seines Reisepasses beantragen kann.

Konsulartag in Mainz

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 11. Februar 2024 (10H00-14H00) in : 

Neubrunnenstr. 12

55116 Mainz

>>>Zur Anmeldung

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Tunesische Handwerkskunst auf der Messe Ambiente in Frankfurt

26.01 - 30.01.2024

 

Dieses Treffen ist eine Gelegenheit, Fachleuten, den ganzen Reichtum und die Schönheit der zeitgenössischen Handwerkskunst in Tunesien anhand der Kreationen von 16 Kunsthandwerksunternehmen zu entdecken.

Tunesische Inspirationen, die Tradition und Moderne verbinden.

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Deutschland nach Tunesien ab 187€

Es ist an der Zeit sich zu verwöhnen und den besten Urlaub mit Tunisair zu buchen!
Buchen Sie ab sofort bis einschließlich zum 25. Januar 2024 und reisen Sie bis zum 10. Juni 2024 von Deutschland nach Tunesien ab 187€.
Das Angebot unterliegt bestimmten Konditionen (z.B. keine Rückerstattung möglich, Mindestaufenthalt 3 Tage, maximaler Aufenthalt 1 Monat) und ist abhängig von der Sitzplatzanzahl. Zudem gilt es außerhalb der Schulferien.
Die Tarife sind auf der Tunisair-Webseite und auf der Tunisair App buchbar sowie in jeder Tunisair Verkaufsstelle und bei Ihrem Reisebüro.

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Olfas Töchter

Kinostart am 18.01.2024

 

Das Leben der Tunesierin Olfa, Mutter von vier Töchtern, oszilliert zwischen Licht und Schatten. Eines Tages verschwinden ihre beiden ältesten Töchter. Regisseurin Kaouther Ben Hania setzt professionelle Schauspielerinnen ein, um die Abwesenheit der beiden zu kompensieren. Dadurch wird ein außergewöhnlicher Filmmechanismus in Gang gesetzt, der die Geschichte von Olfa und ihren Töchtern enthüllt. Eine intime Reise voller Hoffnung, Rebellion und Gewalt beginnt, in deren Verlauf Tradition, Generationskonflikte und Schwesternschaft beobachtet und die Fundamente unserer Gesellschaft hinterfragt werden.

In Deutschland wird "Olfas Töchter" ab 18. Januar 2024 zu sehen sein. Zum Kinospielplan >>>hier klicken 

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2024

20.01.2024 - 01.03.2024

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2024), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte hier klicken.

Genf, 12. Dezember 2023

 

REDE VON S.E. HERR. NABIL AMMAR, MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, MIGRATION UND TUNESIER IM AUSLAND Bei der hochrangigen Ministerveranstaltung mit dem Titel „Menschenrechtslage im besetzten palästinensischen Gebiet, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“.

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Investieren in Tunesien – Informationsveranstaltung:

6. Dezember 2023 um 14 Uhr (online)

 

Am 6. Dezember 2023 um 14 Uhr (online) und im Rahmen des von der Agenzia Italiana per la Cooperazione allo Sviluppo (AICS) finanzierten Mobi-TRE Hajti Bik-Projekts und in Zusammenarbeit mit der Agence de Promotion de l‘Industre et l‘Innovation (APII INFOS),  l‘Agence de Promotion des Investissements Agricoles (APIA) und l‘Office des Tunisiens à l’Etranger (OTE), organisiert die Internationale Organisation für Migration in Tunesien (IOM Tunisia) eine Informationsveranstaltung, bei der es sich um ein Informationsseminar zur Einführung von Investitionsgesetzen und Anreize in Tunesien handelt, sowohl im Industrie- als auch im Dienstleistungssektor und der Landwirtschaft.

 

In dieser Sitzung finden Sie:

• Wertvolle Informationen über Investitionsgesetze und -anreize im Industrie-, Dienstleistungs- und Agrarsektor

• Praktische Tipps zur Gründung erfolgreicher Unternehmen

 

Seien Sie Teil dieses Projekts, das zur Entwicklung der inneren Regionen Tunesiens beiträgt.

 

Sitzungslink: https://bit.ly/3T2SVRk

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Teilnahme Tunesiens am Food ingredients Europe 2023

28-30 November 2023

Unter der Schirmherrschaft des Zentrums für Exportförderung wird Tunesien mit sechs führenden Unternehmen im Bereich der Agrar- und Naturprodukte, insbesondere Datteln und deren Derivate, an der Messe International Food Ingredients Europe teilnehmen, die vom 28. bis 30. November 2023 in der Internationalen Messe Frankfurt (Messe Frankfurt) veranstaltet wird.

Seien Sie auf der FiE 2023 dabei! Treffen Sie sorgfältig geprüfte tunesische Lieferanten aus dem Bereich Natürliche Zutaten für Lebensmittel. Detaillierte Informationen zu den Unternehmen und ihren Produkten finden Sie im folgenden Link 

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 04. Januar 2024 bis zum 15. März 2024 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.

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Mitteilung

Im Rahmen der uneingeschränkten Unterstützung unseres Landes für das palästinensische Volk und der nationalen Spendenkampagne zu dessen Gunsten beizutragen, beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, Ihnen die folgenden nationalen Konten des Tunesischen Roten Halbmonds mitzuteilen:

IBAN :TN5905000000001508508829

SWIFT / BIC  :BTBKTNTTXXX

oder

CCP : 17001000000000005523 (bei der La Poste Tunisienne)

Sie können den tunesischen Roten Halbmond auch unter den folgenden Nummern kontaktieren: 0021698341871, 0021628128969, 0021620284819 oder 0021623850032 oder per E-Mail : contact@croissant-rouge.tn oder executive.assistant@croissant-rouge.tn

 

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Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern

vom 04. bis 11. November 2023

Im Rahmen der Umsetzung der sozialen und kulturellen Programme, die das OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) jährlich zugunsten der im Ausland lebenden Tunesier organisiert, wird hiermit mitgeteilt, dass zu diesem Zweck eine Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern (mit Wohnsitz im Ausland und die zwischen 62 und 70 Jahre alt sind) organisiert wird.

Die Reise wird vom 4. bis 11. November 2023 in den Regionen Sahel und Cap Bon stattfinden

Wer an dieser Reise teilnehmen möchte, kann sich bis spätestens 6. Oktober 2023 anmelden

Die Anmeldung erfolgt, indem man die beiliegende Selbstauskunft ausfüllt, eine Kopie der Aufenthaltskarte,  eine Kopie des Reisepasses und ein Gesundheitszeugnis des Antragstellers vorlegt.

Das OTE trägt die Kosten für den Aufenthalt und den Transport in Tunesien

Der Teilnehmer trägt die Kosten für den Transport vom und zum Wohnsitzland.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 09. Oktober 2023 bis zum 12. Dezember 2023 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 02. Oktober 2023.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse vom 17. Juli 2023 bis zum 24. August 2023 stattfinden werden.

Hierfür ist das beigefügte Antragsformular beim hiesigen Generalkonsulat einzureichen

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Konsulartag Bonn

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 28. Mai 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats

Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich  >>>> zur Anmeldung

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Konsulartag Bonn

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 16. April 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats

Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich  >>>> zur Anmeldung

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2023

23.03.2023 - 15.05.2023

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2023), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte hier klicken.

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Bekanntmachung

 

Verlängerung der Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Parlamentswahlen im Dezember 2022.
 

Der Vorstand der Obersten Wahlkommission hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2022 beschlossen, die Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Wahlen der Mitglieder der Versammlung der Volksvertreter zu verlängern.
Für drei Tage, beginnend von Dienstag, 25. Oktober 2022, bis Donnerstag, 27. Oktober 2022, 18 Uhr abends, können in diesem Zeitraum Kandidaten, die ihre Unterlagen eingereicht haben, die erforderlichen Daten und Unterlagen vervollständigen und diejenigen, die dies wünschen können ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

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WIDU.africa 02.11.2022 um 18H30 / 7. Informationsveranstaltung für Tunesien (Webinar)

 

​Sie sind Unternehmer in Tunesien und haben Freunde oder Verwandte in Deutschland oder anderen europäischen Ländern, die Ihr Projekt zu unterstützen? Oder sind Sie Teil der Diaspora und möchten einen Verwandten bei der Gründung oder Entwicklung seines Projekts in Tunesien unterstützen?

WIDU.africa ist DIE Lösung für Sie!

Das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH organisierte Projekt WIDU.africa zielt darauf ab, Geldtransfers der afrikanischen Diaspora nach Deutschland und in andere europäische Länder (Deutschland, Österreich, Frankreich, Norwegen, Niederlande, Schweden und Schweiz) umzuleiten Die Europäische Kommission hat die Mittel für Investitionen aufgestockt und die Verwendung dieser Mittel so effizient wie möglich gestaltet. Jeder lokale Unternehmer, der von einem Freund der tunesischen Diaspora unterstützt wird, hat die Möglichkeit, einen Zuschuss von Widu sowie ein persönliches und kostenloses Coaching durch unseren technischen Partner RedStart Tunesien zu erhalten.

Um zu verstehen, wie man von diesem Projekt profitieren kann, organisiert WIDU.africa in Zusammenarbeit mit der tunesischen Botschaft in Deutschland seine 7. Informationsveranstaltung für Tunesien 

https://bit.ly/3N2wSpb

Auf dem Programm stehen:
- eine Präsentation des Projekts WIDU.africa
- die Auswahlkriterien
- und die allgemeinen Schritte zum Abonnieren von WIDU.

Eine Q/A-Sitzung steht dann allen offen, um Ihre Fragen zu beantworten.

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TICAD8

Tunesien wird vom 27. bis 28. August 2022 Gastgeber der 8. Ausgabe der Tokyo International Conference on Development in Africa (#TICAD_8) sein.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Migration und Tunesier im Ausland informiert, dass die neuesten Updates und Aktivitäten auf der Website verfolgt werden können: https://www.ticad8.tn sowi über die offiziellen Social-Media-Konten:
- Facebook: facebook.com//TICAD8
- Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCukfQyLgu7ODl8WmhKA3Uww
- Twitter: twitter.com/Ticad8Tunesien

Mitteilung

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Durchführung des für den 23., 24. und 25. Juli 2022 geplanten Referendums informiert das tunesische Generalkonsulat in Bonn, dass diese Wahlen durch die Eröffnung von 04 wie folgt verteilten Wahllokale stattfinden werden:


- 03 Wahllokale in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats in Bonn unter:
Godesberger Allee 103, 53175 Bonn
- 01 Wahllokal in den Räumlichkeiten der TUNISAIR Generalvertretung in Frankfurt:
Kaiserstr. 44 - 60329 Frankfurt am Main

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 15.05.2022 in der Stadt Frankfurt Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Donnerstag, den 09.06.2022, sein wird und findet von 12H00 bis 14H00 unter folgender Adresse statt.

 

Franz-Werfel-Straße 37

60431 Frankfurt am Main

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

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Mitteilung

Die Unabhängige Hohe Instanz für Wahlen (ISIE) informiert alle im Ausland lebenden Tunesien, dass sie sich ab Montag, dem 30. Mai 2022, auf der Website https://touenssa.isie.tn ,für das nationale Referendum registrieren können. Auf diese Website kann nur von außerhalb der Republik Tunesien zugegriffen werden.


Sie können auch das Vorhandensein ihrer Namen in der Wählerliste und den Wahllokalen, in denen sie wählen werden, über dieselbe Website überprüfen.

TUNESIEN ERLEICHTERT DIE EINREISE FÜR NICHT GEIMPFTE: GÜLTIG SEIT 27.Mai 2022

 

NEU: Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen nur einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest {TDRAntigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Die anschließende 5-täge Heimisolation wurde aufgehoben.

 

Für alle anderen gilt weiterhin Folgendes: Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2022

27.05.2022 - 10.06.2022

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2022), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 08.05.2022 in der Stadt Düsseldorf Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 22.05.2022, sein wird und findet von 11H30 bis 13H00 unter folgender Adresse statt.

 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.

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Mitteilung

Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 24.04.2022 in der Stadt Essen Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 15.05.2022, sein wird und findet von 15H00 bis 17H00 unter folgender Adresse statt.

 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24-26

45127 Essen

 

Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen oder unter der Rufnummer : +49-163-7345125 sich zu melden.

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Konsulartag in Frankfurt

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 15. Mai 2022 (10H00-16H00) in : 

Franz-Werfel-Straße 37

60431 Frankfurt am Main

>>>Zur Anmeldung

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Mitteilung

Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn teilt mit, dass im Rahmen der Investitionsförderung   sowie der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Unterstützung des Beitrags von den im Ausland lebenden Tunesiern zur lokalen Entwicklung, veranstaltet  die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tunesier im Ausland, am Donnerstag, den 19. Mai 2022 (über Microsoft Team) „The Entrepreneurship and Investment Forum“  in Tataouine,

Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, wird, bis zum 10. Mai 2022, um das Ausfüllen und das Zusenden der beigefügten Selbstauskunft an die E-Mail an des Generalkonsulats in Bonn cgt.bonn@t-online.de, gebeten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.ote.nat.tn  

Konsulartag in Düsseldorf

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 08. Mai 2022 (10H00-16H00) in : 

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

>>>Zur Anmeldung

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Konsulartag

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in : 

Vielrespektzentrum

Rottstr. 24-26

45127 Essen

>>>Zur Anmeldung

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Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

>>>Zur Anmeldung

Erleichterte Einreisebestimmungen ab dem 26. Februar 2022:

  • Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.

 

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.

  • Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest (TDR-Antigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Sie müssen sich nach Ankunft in eine 5-tägige Heimisolation begeben.

 

  • Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei Einreisenden über 18 Jahren bei Ankunft in Tunesien stichprobenartige Tests durchzuführen. Falls der Test positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine 5-tägige Heimisolation begeben. Bei Symptomen wird diese auf sieben Tage verlängert.

 

  • Das Ausfüllen des Online-Formulars „E7mi“ ist im Moment nicht mehr notwendig.

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Medica/Compamed 2021

Vom 15. bis zum 18. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil.  Am 16. November besuchte die Frau Stellvertretende Generalkonsulin, Raja Youssfi die tunesischen Aussteller.

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24.10.2021 Buchmesse Frankfurt

 

EU Prize for Literature 2021: Amine AL GHOZZI
24.10.2021 | 13:00 - 13:45 h | Signierbox (Agora)
Der junge tunesische Preisträger des Literaturpreises der Europäischen Union 2021, Amine El Ghozzi, signiert sein Buch Zendali.

Ab dem 27. Oktober 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:

Seit dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.

Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.

Eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten ist für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften verpflichtend.

Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.

 

Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.

Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.

Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.

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A+A 2021

 

Die A+A 2021 – internationale Leitmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – ging nach vier Tagen erfolgreich zu Ende. Insgesamt kamen 1.204 Aussteller aus 56 Nationen und mehr als 25.000 Fachbesucher zur wichtigsten Branchenmesse nach Düsseldorf. Tunesien nahm mit vier renomierten Firmen unter der Leitung von CEPEX an der Messe  teil. Der Arbeitskleidungssektor macht 10 % der Textilexporte Tunesiens aus

Anuga 2021

 

Zum 23. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 9. bis 13. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.

Ab dem 15.September 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:


Für alle Passagiere ab dem Alter von 12 Jahren gelten folgende Einreiseregeln:
1. Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check -in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein.
2. Vollständig geimpfte Individualreisende müssen beim Check-in und bei der Ein reise ein offiziell anerkanntes Impfzertifikats vorlegen. Ihnen wird empfohlen eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und bei Symptomen einen PCR-Test vorzunehmen .
3. Nicht geimpfte oder nicht vollständig geimpfte Individualreisende sind verpflichtet, sich in eine Quarantäne von 10 Tagen in einem Quarantänehotel auf eigene Kosten zu begeben . Bei Check-in und Einreise müssen sie den Reservierungsvoucher sowie den Bezahlungsbeleg für das jeweilige Hotel vorlegen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, am letzten Tag der Quarantäne einen PCR-Test vorzunehmen.
4. Nicht geimpfte Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine reisen oder die nicht geimpfte oder geimpfte individualreisende Erwachsene begleiten sind verpflichtet, eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und am 10. Tag einen PCR-Test vorzunehmen.
5. Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien bei den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden.
6. Die Behörden behalten sich das Recht vor, stichprobenartig Schnelltest bei der Einreise vorzunehmen. Falls dieser positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine obligatorische Quarantäne in Quarantänehotels auf eigene Kosten begeben.

 

VON DER QUARANTÄNEPFLICHT BEFREIT SIND:


Pauschaltouristen, die einen Voucher (Flug-Transfer-Übernachtung im Hotel) vorlegen und die an einer organisierten und betreuten Reise (inclusive Tour) teilnehmen, sind von der Quarantänepflicht befreit: Sie müssen folgende Einreiseregeln beachten:
• Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein. Dies gilt auch für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren .
• Ausflüge sind ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe möglich.
• Strikte Einhaltung des Hygieneprotokolls des tunesischen Tourismusministeriums
• Auch die Pauschaltouristen müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweimal ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien, den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden .

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Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie

Das Ministerium für Frauen, Familie und Senioren gibt die Eröffnung der Kandidatur für den Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie für das Jahr 2020 bekannt. Der Preis wird vergeben an alle, die direkt oder indirekt zur Förderung der tunesischen Familie, die Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und pädagogischen Funktionen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, sei es in Tunesien oder zugunsten der tunesischen Familien im Ausland, beigetragen haben.

>>>> Kandidatursmappe

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Erst testen, dann kommen

Aufgrund der internen registrierten Covid-19-Fälle bittet das Generalkonsulat alle Besucher darum, zum eigenen Schutz und den ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest mitzubringen.

Auf dieser Karte erfahren Sie, wo Sie sich in Bonn kostenlos testen lassen können

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Mitteilung

28.04.2021

Die tunesische Regierung, gab am Mittwoch, den 28.04.2021, bekannt, dass die Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus beschlossen hat, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die bereits in Kraft sind, beizubehalten. Dazu gehört auch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.

 

Sie kündigte außerdem an, dass ab dem 3. Mai 2021 für alle Ankommenden in Tunesien eine Pflichtquarantäne von sieben Tagen verhängt wird, zusätzlich zu einem PCR-Test auf eigene Kosten, der am 5. oder 7. Tag nach der Ankunft in Tunesien durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung gilt vorerst bis zum 16. Mai 2021.

 

Die generelle 7-tägige Quarantäne muss an Orten stattfinden , die von den Behörden bestimmt werden, also beispielsweise in Quarantänezentren oder Quarantänehotel (Die Liste wird in Kürze veröffentlicht).

 

Betroffene Reisende können den Flughafen nicht frei verlassen, sondern müssen die zugewiesenen Shuttles nutzen, die im Zollbereich auf sie warten.


Diese Maßnahme gilt für alle Einreisende, unabhängig von ihrer Nationalität (auch für einheimische oder im Ausland lebende Tunesier).

Tunesien lockert die Einreisebeschränkungen für Pauschalurlauber

 

Von Montag (19. April 2021) an gilt für Touristen von organisierten Reisen (Pauschalreisen) keine Quarantäne mehr.

 

Sie müssen aber weiterhin einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Die Touristen, die von den neuen Lockerungen profitieren, dürften innerhalb ihrer Reisegruppe auch Ausflüge machen. Für Individualreisende gilt die Quarantäne-Pflicht demnach weiterhin. Aktuell sind fünf Tage vorgeschrieben.

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Digitalkonferenz: “Tunisia – The hidden champion of Africa’s digital economy” 

22.04.2021 (14H00 - 18H00) 

Haben Sie für ihr nächstes digitales Projekt schon einmal an Partner aus Tunesien gedacht?

 

Gute Infrastruktur, qualifizierte Fachkräfte, wettbewerbsfähige Gehälter: Tunesien bietet viele Vorteile als digitaler
Wirtschaftsstandort und gilt als Hidden Champion auf dem gesamten afrikanischen Kontinent.

Deutschen Unternehmen hat die tunesische Digitalwirtschaft viel zu bieten – ob für Softwareentwicklung, Business Intelligence, Industrie 4.0, Web-Anwendungen oder Künstliche Intelligenz. Der große Pool an IT-Fachkräften und die schnell wachsende IT- und Startup-Szene stellen ideale Rahmenbedingungen für verschiedene Kooperationsformen dar. Und noch besser: Sie bekommen sogar Unterstützung dabei Ihren Partner in Tunesien zu finden und erste Projekte zu realisieren.

Neugierig geworden? Nehmen Sie sich einen Nachmittag Zeit, um aus erster Hand Chancen und Potenziale der tunesischen Digitalwirtschaft kennenzulernen. Sie können hochrangige Inputgeber erwarten, von bestehenden Kooperationen lernen, potentielle Partner aus Tunesien treffen sowie alle Infos zu Unterstützungsangeboten bekommen. 

Mit Business Use Cases, Blitzgesprächen, Infosessions und vielen interaktiven Formaten bietet Ihnen die Konferenz exklusive Einblicke in die digitale Wirtschaft Tunesiens und vielleicht den ersten Schritt für neue Partnerschaften.

Registrieren Sie sich jetzt, die Plätze sind beschränkt: https://www.german-conferences.de/digitaltunisia/ .

Unter anderem dabei: Dr. Andreas Reinicke (Botschafter a.d.), tunesischer Digitalminister, BMW, Fraunhofer IPA, Auslandshandelskammer Tunesien, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, KfW, …

Die aktuellen Einreisebedingungen für Tunesien

 

Die tunesische Regierung hat folgende Maßnahmen entschieden. Diese sind vom 8. bis 28. März 2021 gültig.

Für Einreisende nach Tunesien, deren Wohnort nicht in Tunesien ist und die über eine Reservierung in einer touristischen Unterkunft verfügen gilt:

  • Der Reisende ist verpflichtet beim Check-in einen negativen PCR Test vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.

  • Der Reisende muss sich verpflichtend in eine 48-Stunden-Quarantäne im Zimmer seiner touristischen Unterkunft begeben. Tunesier oder Ausländer, die in Tunesien wohnhaft sind, müssen die Quarantäne in ihrem Haus/ Apartment vollziehen.

  • Nach den 48 Stunden muss ein PCR-Test auf eigene Kosten gemacht werden (Ein Termin muss vor der Reise gebucht werden : rdvtestcovid.tn)  . Ist dieser negativ, kann der Reisende sich frei bewegen.

  • Die Reisenden müssen strikt das Hygieneprotokoll befolgen.

  • Vor Abreise muss jeder Reisende das elektronische Einreiseformular ausfüllen: https://app.e7mi.tn

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Tunisair : Aktualisierung des Flugplans für den Monat Februar 2021

bedingt durch die aktuelle Situation hat die Fluggesellschaft Tunisair ihr Flugplan aktualisiert.

Die Flüge im Februar 2021 sind wie nachstehend:

Frankfurt –Tunis-Frankfurt 

Am 01.02.2021 wird von Frankfurt via Wien nach Tunis geflogen

Ab 05.02.2021 bis zum Ende des Monats werden die Flüge von Frankfurt nach Tunis in München zwischenlanden

 

Düsseldorf-Tunis-Düsseldorf

In der ersten Februarwoche werden montags sowie freitags Flüge Tunis-Düsseldorf-Tunis angeboten

Ab dem 08.02.2021 bis zum 28.02.2021 wird der Flughafen Düsseldorf nur freitags angeflogen

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Ab 1. Februar 2021: PCR-Test vor Einreise und Einreise-Quarantäne im Hotel

Das tunesische Gesundheitsministerium hat am 25. Januar 2021, neue Maßnahmen für Reisende nach Tunesien bekanntgegeben, die ab dem 1. Feb 2021 angewendet werden. Die neuen Maßnahmen umfassen auch einen verpflichtenden siebentägigen Aufenthalt in einem dafür vorgesehenen Hotel.

Einreisende, auch solche, die nur nach einem kurzen Aufenthalt im Ausland zurückkehren, müssen einen negativen RT-PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor dem Check-In sein darf, vorlegen.

Außerdem müssen Reisende nach Tunesien, ab 1. Februar 2021, auf eigene Kosten, einen obligatorischen siebentägigen Quarantäne-Aufenthalt in einem der dafür vorgesehenen Hotels (Siehe Liste) einhalten und bei der Ankunft einen Beleg für ihre Reservierung vorlegen, der die Zahlung für den Aufenthalt bestätigt.

 

Am siebten Tag müssen sie auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test durchführen lassen und dürfen das Hotel verlassen, wenn dieser Test negativ ausfällt, während sie das geltende Gesundheitsprotokoll einhalten.

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Mitteilung

27.11.2020

Das tunesische Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung vergibt Universitätsstipendien an tunesische Studenten, deren Eltern im Ausland leben und ihre Hochschulbildung an öffentlichen Einrichtungen in Tunesien absolvieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist am 15. Januar 2021 endet. (S. Anhang)

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Erleichterte Einreisebestimmungen für Pauschalurlauber in Tunesien

25.11.2020

Die tunesische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) stellt klar fest, dass „Passagiere, die mit Linienflügen im Rahmen organisierter und beaufsichtigter Reisen (Inklusivreisen) ankommen, von der Anforderung , sich 14 Tage lang der Selbstquarantäne zu unterwerfen,befreit sind.

Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Vorlage eines Nachweises über die Bestätigung der Hotelreservierung (Voucher), einem negativen PCR-Test, der beim Check-in des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf und die Verpflichtung zur Einhaltung des vom Ministerium für Tourismus verordneten Gesundheitsprotokolls, nämlich der Pflicht, sich nur in beaufsichtigten Gruppen zu bewegen (Kohortenpflicht). Darüber hinaus müssen Reisende vor dem Einsteigen auf der e7mi-Webseite ein Online-Formular ausfüllen.

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Mitteilung

08.11.2020

Ab 8. November 2020 gilt für alle Einreisenden, die sich in Tunesien aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung auf www.einreiseanmeldung.de .
Ein Go Live der digitalen Einreiseanmeldung ist für den 08.11.2020 Sonntagabend um 18:00 h geplant.

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Mitteilung

04.11.2020

Im Rahmen der Bemühungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Covid-19 und die damit verbundene Maßnahmen zur Kontaktvermeidung, sieht sich das Generalkonsulat nicht mehr in der Lage Anträge auf Ausstellung bzw. Erneuerung von Personalausweisen zu bearbeiten. Über die Wiederaufnahme des Dienstes wird unverzüglich mitgeteilt.

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Mitteilung

24.08.2020

 

 

Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage (nicht älter als 72 Stunden bei Abreise und nicht älter als 120 Stunden bei Ankunft) sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.

 

Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.

Arabisch für tunesische Kinder im Ausland

 

Im Rahmen der Digitalisierung seiner Dienste und der Verbesserung seiner Online-Aktivitäten hat das Amt für Tunesier im Ausland (OTE) in Zusammenarbeit mit dem tunesischen Bildungsministerium, Videositzungen von Sprachkursen "Arabisch für tunesische Kinder im Ausland" erstellt.

Um so viele Begünstigte wie möglich zu erreichen und Kindern die Möglichkeit zu geben, diese interessanten Kurse aus der Ferne zu verfolgen werden diese Sitzungen, die von einer Vielzahl von Fachleuten bereitgestellt und animiert werden, ab Montag, dem 03. August 2020, auf dem Youtube-Kanal des OTE (Amt für Tunesier im Ausland) und auf der Website (www.ote.nat.tn) sowie auf der Facebook-Seite ausgestrahlt.

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Wichtige Mitteilung

27.07.2020

 

Um eine erneute Verbreitung des Covid-19 zu verhindern, hat der tunesische Regierungsvorsitz am 27.07.2020 neue Maßnahmen zur Einreise von Tunesiern angekündigt. Danach ist folgendes zu beachten :

 

Die Verpflichtung aller Mitgliedern einer Familie nach der Einreise aus einem Land, dass nicht in der grünen oder orangenen Liste klassifiziert ist, in eine verpflichtende Quarantäne zu unterziehen. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren.

Jedes Familienmitglied, das aus einem orangefarbenen klassifizierten Land einreist und im Abflugland nicht die Möglichkeit hatte einen PCR-Test durchführen zu lassen, muss nach Einreise eine Quarantänezeit von mindestens drei (3) Tagen einhalten. Anschließend werden die Dienste des Gesundheitsministeriums den erforderlichen Test auf Kosten des Reisenden durchführen. Die Maßnahme gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren. Fällt der Test negativ aus, werden die Personen einer häuslichen Selbstquarantäne unterzogen, um die gesamte Quarantänezeit von vierzehn Tagen zu beenden.

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Mitteilung

22. Juli 2020


Im Rahmen der fortgesetzten Bemühungen, die Ausbreitung des neuen Corona-Virus zu verhindern und gemäß den Grundsätzen der Flexibilität und bei der Umsetzung der nationalen Strategie der gezielten Quarantäne und zur Gewährleistung der Sicherheit der Tunesier im In- und Ausland sowie von ausländischen Besucher wurde zur der, ab Samstag, dem 27. Juni stattfindende Grenzöffnung folgendes beschlossen:

  • Das Nationale Observatorium für neue und neu auftretende Krankheiten wird für die Ermittlung der epidemiologischen Situation der verschiedenen Länder, die die eine umfassende Quarantäne beendet und die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt haben, beauftragt. Die Klassifizierung der epidemiologischen Situation wird wöchentlich aktualisiert.

  • Die Reiseformalitäten richten sich stets nach dem jeweiligen ständigen Wohnsitzland der Reisenden.

  • Ausfüllen eines Gesundheitsdatenformulars vor Verlassen des Flughafens, Hafens oder Grenzübergangs des Wohnsitzlandes, dies kann auch elektronisch erfolgen.


Gemäß diesen Regeln werden die Verfahren zur Öffnung der Grenzen ab dem 27. Juni 2020 wie folgt verabschiedet:

- Die erste Ländergruppe (grün) mit einer geringen Prävalenz der Epidemie:
Menschen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen Präventionsmaßnahmen.


- Die zweite Ländergruppe (orange) mit einer mittleren Prävalenz der Epidemie:
Vor Reiseantritt muss einen Nachweis über einen negativen Laboranalysetest (RT-PCR-SARS-CoV-2) vorgelegt werden. Die Durchführung der Analyse darf 72 Stunden vor Reiseantritt und 120 Stunden nach Ankunft nicht überschreitet.


       - Für Tunesier und Touristen, die in Hotels übernachten möchten:
        Die Notwendigkeit des Transfers an Bord von Bussen, die den Regeln des Gesundheitsprotokolls für den tunesischen               

        Tourismus entsprechen.

  • Die Unterkunft in Hotels muss unter Einhaltung des gesunden Protokolls für den tunesischen Tourismus erfolgen.

  • Organisierte Gruppen von Touristen und Hotelbewohnern dürfen Museen, Denkmäler und touristische archäologische Stätten besuchen, wobei das Gesundheitsprotokoll an jedem Ort zu beachten ist.

  • Ab dem 6ten Einreisetag und auf Wunsch des Betroffenen bzw. seines Heimatlandes ist ein Verlassen des Hotels nach Vorlage einer negativen RT-PCR-SARS-CoV-2 Analyse möglich. Die Analysekosten trägt der Reisende selber.

 

  • Für im Ausland lebenden Tunesier sowie Ausländer mit Wohnsitz in Tunesien

    • Es besteht die Notwendigkeit, eine Verpflichtung über Einhaltung einer 14-tägigen Selbstquarantäne zu unterzeichnen und bei Auftreten von Krankheitssymptomen eine weitere Laboranalyse durchführen zu lassen.

    • Ab dem sechsten Tag nach Einreise kann eine RT-PCR-Analyse auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden, wenn dieser den überwachten Wohnsitz verlassen möchte, oder sein Wohnsitzland einen Test bei Rückreise fordert. Der Test wird auf Kosten des Reisenden durchgeführt.

Für die übrigen Ländern ist die Öffnung der Grenzen derzeit nur auf in diesen Ländern lebenden Tunesier beschränkt, sofern 72 Stunden vor der Reise nach Tunesien eine Laboranalyse (RT-PCR-SARS-CoV-2) durchgeführt wird, wobei  das Datum der Durchführung der Analyse 120 Stunden bei der Ankunft nicht überschreiten darf. Ferner verpflichtet sich der Reisende eine obligatorische Quarantäne für einen Zeitraum von 7 Tagen einzuhalten (die Unterbringungs- und die Laboranalysenkosten werden vom tunesischen Staat übernommen) sowie eine Selbstquarantänezeit von weiteren 7 Tagen einzuhalten.

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 13. Juli 2020 bis zum 06. August 2020 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnahme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 29. Juni 2020.

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Wichtige Mitteilung der tunesischen Schifffahrtsgesellschaft CTN

Die tunesische Schifffahrtsgesellschaft CTN nimmt ab dem 1. Juli 2020, gemäß Fahrplanprogramm für die Hochsaison 2020, ihre Aktivitäten im Bereich "Personenverkehr" auf den Strecken Marseille und Genua wieder auf.

Die CTN hat außerdem zwei zusätzliche Überfahrten vom Hafen von Marseille nach folgenden Zeitplänen geplant:
1- Abfahrt von Marseille / Zarzis am 27. Juni 2020 um 18 Uhr (C/F Carthage).
2- Abfahrt von Marseille / La Goulette am 30. Juni 2020 um 12:00 Uhr (C/F Tanit).

Ferner informiert die CTN auch darüber, dass sie ein Gesundheitsprotokoll für Passagiere entwickelt hat, das in Kürze über ihre offizielle Website und Facebook-Seite verbreitet wird, und fordert ihre Kunden auf, die darin enthaltenen Richtlinien, die von den Vorschriften des tunesischen Gesundheitsministeriums, der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation inspiriert sind, einzuhalten.

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Rückholprogramm (8ter Anlauf)

23.06.2020


In Abstimmung mit der nationalen Fluggesellschaft Tunisair, startet am 23. Juni eine weitere Rückholaktion.


Abflug    Frankfurt 15H15mn (Lokalzeit)
Ankunft Tunis 16H35 (Lokalzeit)

Die Maßnahmen der tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus sehen vor, dass :

- Das Einchecken bzw. die Beförderung für den Flug nach Tunis findet nur nach Vorlage eines Gesundheitszeugnisses mit einem negativen Covid-19- PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) statt.

- Jeder Passagier muss vor dem Reiseantritt eine schriftliche Erklärung abgeben und bestätigen, dass er sich an die Maßnahmen und Verhaltensregeln halten wird. das Formular ist direkt beim Check-in erhältlich .

 

Bitte beachten Sie, dass die Rückholflüge der tunesischen Regierung nur für die tunesischen Staatsangehörigen sowie Ausländer, die über einen gültigen tunesischen Aufenthaltstitel verfügen, buchbar sind.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren

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Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Antrag auf eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation.
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden. Nur sofern die Antragsberechtigung weiterhin gegeben ist, ist eine neue Bewerbung in einem und für einen neuen Monat zulässig.

>> zum Online-Antrag

Die Welt öffnet sich langsam wieder und die Lust auf Reisen und Exotik kommt auf. In diesem Sinne öffnet auch Tunesien wieder seine Grenzen ab dem 27.Juni 2020 und ist bereit, Touristen sicher unter besten sanitären Bedingungen zu empfangen. Dazu hat das Fremdenverkehrsamt Tunesien ein Video produziert, das die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen gemäß des Hygieneprotokolls des tunesischen Tourismussektors „Ready and Safe“ zeigt.

Dieses Hygieneprotokoll wurde gemäß der Empfehlungen der WHO und der nationalen sanitären Sicherheitsauflagen ausgearbeitet und wird heute von allen Akteuren des tunesischen Tourismussektors angewendet.

Der Tourist wird ab dem Moment der Ankunft unter besten Bedingungen empfangen. Das Video zeigt wie am Flughafen, im Bus, im Hotel, in den Restaurants und bei Ausflügen sowie am Pool und am Strand die neuen Hygienemaßnahmen angewendet werden. Die Destination Tunesien ist bereit und freut sich, die Gäste zu empfangen und diesen einen angenehmen Aufenthalt unter besten Bedingungen zu bieten.

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Rückholprogramm (7ter Anlauf)

13.06.2020

 

Tunisair startet am Samstag 13.06.2020 einen weiteren Rückholflug von Frankfurt nach Tunis und von Tunis nach Frankfurt an.

Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholaktionen der tunesischen Regierung.

 

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren

und Tickets unter www.tunisair.com zu buchen. 

ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus

- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne (7 Tage), gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.

- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.

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Wichtige Mitteilung!

RÜCKHOLFLUG 6. JUNI 2020

Die Passagiere des Rückholfluges (Frankfurt-Tunis) werden gebeten, folgende Anweisungen zu beachten:

1. Sie müssen sich 4 Stunden, nämlich um 11h 45mn, vor dem geplanten Abflug (neue Abflugzeit um 15h 15mn), am Flughafen Frankfurt (Terminal 1 Halle B) einfinden.

Abflugzeiten : Flug TU745: FRA-TUN

Abflug Frankfurt 15h 15mn (Lokalzeit)

Ankunft Tunis 16h 35 (Lokalzeit)

2. Die Maßnahmen der sozialen Distanzierung bei jedem Ablauf (Check-In, Sicherheitszone, Polizeizone, Boarding), erkennbar an den Markierungen auf dem Boden, sind zu respektieren.

3. Sie müssen eine Maske oder ein Lätzchen tragen (diese Ausrüstung wird von der Fluggesellschaft nicht zur Verfügung gestellt).

4. Fluggäste werden um etwas Geduld und Verständnis gebeten, da die Formalitäten länger als gewöhnlich dauern werden.

5. Die Passagiere werden auch darüber informiert, dass:

Alle bereits gebuchten Passagiere, für die Flüge vom 26. und 31. Mai, wurden automatisch auf den Flug vom 06. Juni umgebucht.

6. Aus hygienischen Maßnahmen wird keine Verpflegung an Bord angeboten.

7. Die Fidelys Vorteile gelten wie üblich.

8. Unter Berücksichtigung der Art dieses Fluges sind keine Abweichungen für Handgepäck nach Anzahl, Gewicht oder Abmessungen zulässig. Jegliches andere als das genehmigte Handgepäck wird im Laderaum befördert und die angegebenen Gebühren werden angewendet (http://www.tunisair.com/site/template/de/pc_de.html).

ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus

- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne, gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.

- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.

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Pressemitteilung des tunesischen Fremdenverkehrsamtes

Tunesien hat eine Gesundheitspolitik verfolgt, die es ermöglicht hat, die Covid-19 Krise effizient, vorausschauend und sicher zu meistern und somit weltweit zu den nicht stark betroffenen Ländern zu gehören.

 

Tunesien verzeichnet eine sehr gute Genesungsrate. Die Versorgung der hospitalisierten Patienten ist wirksam und die Sanitätsmaßnahmen werden strikt angewendet.

 

Ankommenden Reisenden wurden konsequente Quarantäneregeln auferlegt. Somit konnten mindestens 25.000 Neuansteckungen verhindert werden. Verschiedene Genforschungen wurden im Labor für Mikrobiologie des Krankenhauses Charles Nicolle in Tunis durchgeführt und spezielle Forscherteams arbeiten an einem Impfstoff.

 

Tunesien hat auch modernste Technologien eingesetzt, um die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren: Roboter zur Straßenüberwachung, mit Mikrophonen und Wärmekameras ausgestattete Drohnen, häufige UV-Desinfektion und unter anderem

mobile Labore für die Durchführung und Analyse von Schnelltests.

 

So ist Tunesien nun bereit, Gäste in aller Sicherheit zu empfangen. In diesem Sinne hat das tunesische Ministerium für Tourismus und Kunsthandwerk das Hygienesiegel „Ready and Safe“ kreiert, um den Reisenden Sicherheit zu geben und die Wiederaufnahme des Tourismus vorzubereiten.

 

Dieses Siegel ist für alle touristischen Akteure in Tunesien verpflichtend: dieselben Normen müssen von allen angewendet werden.

 

Um das Hygienesiegel zu erhalten, ist es dringend erforderlich, einem internen Protokoll zu folgen, das den Empfehlungen der WHO entspricht.

 

Alle touristischen Akteure müssen diesen Empfehlungen Folge leisten und sie anwenden, um die Hygiene und die präventive Reinigung zu garantieren und folglich die Kontrolle über Covid-19 zu behalten und die Gesundheit und die Sicherheit der Touristen zu gewährleisten.

 

Ein Grund mehr , und kein unwesentlicher, Tunesien zu besuchen. Das wunderbare Klima, die gute Gastronomie, die beeindruckenden Regionen des Landes, die schönen Strände, die tollen Hotels und Restaurants, die mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bereit sind, ready and safe, aus dem Urlaub ein entspannendes und unbeschwertes Erlebnis zu machen.

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Rückholprogramm (6ter Anlauf)

06.06.2020

 

Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der, für den 26.05.2020, geplanter Sonderflug auf den 06.06.2020 verschoben wurde.

die neuen Flugzeiten sind:

Abflug ab Frankfurt : 15H15

Ankunft in Tunis : 16H40

Die Umbuchung auf dem 06.06, der bereits für den 26.05.2020 gebuchten Tickets, erfolgt automatisch.

Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholprogramm der tunesischen Regierung.

Bitte achten Sie auf eventuelle Aktualisierungen auf : https://de-de.facebook.com/TunisairDeutschland

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Ab ab 01.06.2020 können ausländische Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit zum Zinssatz von 0 % beantragen.

- Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 01.06.2020 beantragen.

- Voraussetzung: Sie sind an einer deutschen Adresse gemeldet.

- Die erste Auszahlung können Sie zum 01.07.2020 erhalten.

- Die Ausweitung auf alle ausländischen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.

 

>> zum Online-Antrag

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Rückholprogramm (5ter Anlauf)

Nach Abschluss des 4ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 13.05.2020  ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.  

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Rückholprogramm (4ter Anlauf)

28.04.2020

 

Nach Abschluss des 3ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 04.05.2020  ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.  

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Rückholprogramm (3ter Anlauf)

17.04.2020

 

Nach Abschluss des 2ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 24.04.2020 um 14H35 ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.

Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 20.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Besuch des abgeordneten Moussa Ben Ahmed

16.04.2020

 

Am Donnerstag 16. April, empfing der Generalkonsul der tunesischen Republik in Bonn Herrn Abgeordneten Moussa Ben Ahmed.

Beim Treffen tauschten sich der Generalkonsul und Herrn Abgeordneten Ben Ahmed unter anderem über die Situation der tunesischen Gemeinde in Deutschland aus.

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KfW-Studienkredite

Das Generalkonsulat ist stets bemüht Anfragen und Hilfebitten tunesische Studierende wohlwollend zu prüfen und die entsprechende benötigte Hilfe, im Rahmen des Möglichen, zu leisten.

 

In diesem Sinne bat das Generalkonsulat den KfW-Vorstand, die Voraussetzung der Studienkreditvergabe zu erleichtern, indem sie, auch wenn nur kurzfristig, an nicht EU-Studierende, solche Kredite gewähren wird.

Die KfW teilte das Generalkonsulat mit, dass Sie um eine Ausweitung des Studienkredits bemüht ist und dass Sie  diesbezüglich im Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist.

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Rückholprogramm (2ter Anlauf)

03.04.2020

 

Durch die aktuelle Situation sitzen viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit fest und benötigen dringende Hilfe.

Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat  zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem zweiten Anlauf des Rückholprogrammes gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.

Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 11.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger

Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn gibt hiermit bekannt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Bedingungen, unter denen unser Land und die ganze Welt mit dem neuen Corona-Virus konfrontiert sind, der tunesische Staat durch seine Auslandsvertretungen,  die Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger in islamischen Friedhöfen, die jeweils innerhalb der Grenzen seines Konsularbezirks liegen, tragen wird.

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Das Generalkonsulat initiiert eine „Task Force Covid-19“

Auf Initiative des Generalkonsulats der tunesischen Republik in Bonn haben tunesische Mediziner, Ingenieure, Geschäftsmänner und Mitglieder der tunesischen Zivilgesellschaft eine „Task Force Covid-19“ ins Leben gerufen.

Ziel der Task Force ist es, die Auswirkung der Corona Epidemie auf die wirtschaftliche sowie soziale Situation der in Deutschland lebenden Tunesier abzufedern sowie die Bemühungen Tunesien im Kampf gegen die Epidemie zu unterstützen und zu synchronisieren. In Krisenzeiten ist der Austausch von Informationen sowie konzertiertes Vorgehen über die Grenzen hinweg von kapitaler Bedeutung.

Die Task Force soll den Informationsaustausch verbessern, Aktivitäten synchronisieren und Fragen zur Krisenbewältigung klären. Dabei geht es insbesondere um die Situation der, in Deutschland in Not geratenen, Tunesischen Staatsbürger (Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Rentner usw.).

Eine Plattform wurde hierzu eingerichtet, um Vorschläge und Ideen zu sammeln.

MASSNAHMEN ZUR NOTFALLSITUATION AUFGRUND DES COVID-19 (CORONAVIRUS)

Um der Ansteckungsgefahr durch CoViD-19 vorzubeugen, ist der Zugang zum Generalkonsulat ab Dienstag, dem 24.03.2020 nur auf dringende Fälle beschränkt.

Für alle anderen Vorgänge (Beantragung von Dokumenten, Adressänderung, Beurkundung von Geburten oder Ehen, allgemeine Informationen usw.) bitten wir darum, sich mit uns aus der Distanz in Verbindung zu setzen (wie z. B. über Verwendung von Formularen für die Beantragung von Dokumenten und Zusendung von Briefe und E-Mails) oder sich per E-Mail (cgt.bonn@t-online.de) bzw. Telefon an das Generalkonsulat zu wenden.

Wegen der Maßnahmen zur Beschränkung des Personals in den Räumen des Generalkonsulats, werden ALLE Dienstleistungen nur unter Einschränkungen erbracht.

Die einzelnen Büros sind weiterhin telefonisch erreichbar

Wir danken für das Verständnis und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

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Wichtiger Hinweis / Rückholprogramm

Tunisair startet am Freitag der 20.03.2020 mit 2 X Sonderflügen eine weitere Rückholaktion in beiden Richtungen wie folgendes:

1. Sonderflug TU6648/6649 von Tunis nach Frankfurt:

Abflug in Tunis TU6648 ist um 13.00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 15:35 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU6649 ist um 16:25 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 18:50 Uhr (Ortszeit).

2. Sonderflug TU744/745von Tunis nach Frankfurt:

Abflug in Tunis TU744 ist um 10:00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 12:30 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU745ist um 13:30 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 15:50 Uhr (Ortszeit).

Es sind nur noch freie Plätze vorhanden. Buchbar unter www.tunisair.com.

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Rückholprogramm

 

Durch die aktuelle Situation sind viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit gestrandet und benötigen dringende Hilfe.

Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat  zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem Rückholprogramm gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.

Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 19.03.2020, 11h00 am folgenden Link zu registrieren.  

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Reisehinweise (Coronavirus)

 

Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.

U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.

  • Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Covid-19 / Coronavirus

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Bekanntmachung (Covid-19)

 

Zur Sicherheit der in ihrem Konsularbezirk lebenden Tunesier und unter Berücksichtigung der raschen Ausbreitung des Covid-19-Virus, fordert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn ihre Gemeindeangehörige dazu auf, Vorsicht walten zu lassen und die von den deutschen Gesundheitsbehörden erlassenen vorbeugenden Maßnahmen einzuhalten und zu befolgen sowie die Mobilität einzuschränken Besonders in Richtung der betroffenen Gebiete.
 

Das Generalkonsulat fordert außerdem alle Mitglieder der tunesischen Gemeinde auf, die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet auf den Websites der jeweiligen Gesundheitsministerien zu verfolgen und die Hotlines zur Anleitung und Diagnose anzurufen (Siehe Tabelle).

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Ausschreibung

Die Agricultural Investment Promotion Agency (APIA) veröffentlicht die 37. Liste der staatlichen Landbetriebe, die auf Mietbasis als landwirtschaftliche Förder- und Entwicklungsgesellschaften (SMVDA) angeboten werden.

Agrarunternehmer, die am Betrieb und an der Entwicklung dieser Staatsfarmen interessiert sind, müssen die Ausschreibungsunterlagen für die Verpachtung beim Hauptsitz der APIA oder bei einer ihrer Regionaldirektionen ab Mittwoch, 19. Februar 2020, besorgen. Hierfür ist die Vorlage eines Zahlungsbeleges über 500 Dinars auf das Konto der APIA erforderlich.  

Die letzte Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen für diese Betriebe ist Montag, 20. April 2020 um 17:00 Uhr mehr.

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Konsulartag (Saarbrücken)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 19. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Schwarzeich 1

66117 Saarbrücken

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Konsulartag (Frankfurt)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 12. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Haus der Jugend Frankfurt e.V.

Deutschherrnufer 12

60594 Frankfurt

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Konsulartag (Düsseldorf)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 05. April 2020 (10H00-15H00) in : 

Impuls

Bismarckstr. 104

40210 Düsseldorf

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Mitteilung / Konsulartag (Kaiserslautern)

 

Das Generalkonsulat teilt mit, dass die am 26.01.2020 in Kaiserslautern eingereichten Anträge berabeitet wurden und am 09.02.2020 wie folgt angegeben ausgehändigt werden:

Sonntag, 09. Februar 2020 (10H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

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Erklärung zum offiziellen Beitritt Tunesiens zum Sicherheitsrat


Tunesien trat ab dem 1. Januar 2020 offiziell seine Position als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats für den Zeitraum 2020-2021 an. Unser Land hat sich im Rahmen seiner nicht-ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat eine Reihe von Prioritäten und strategischen Optionen gesetzt.


Im Mittelpunkt ihrer nicht-ständigen Mitgliedschaft stehen vor allem: Fragen der Konfliktverhütung und deren friedlichen Beilegung. Festigung des nachhaltigen Friedens. Verbesserung der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an diesen Bemühungen. Bekämpfung des Terrorismus. Erhöhung der Wirksamkeit der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen. Verbesserung der Zusammenarbeit für internationale Entwicklung und Sicherheit. Unterstützung einer kollektiven und einvernehmlichen Reaktion auf neue globale Herausforderungen.


Tunesien wird sich bemühen, die einheitlichen Standpunkte zu den verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem arabischen und afrikanischen Raum zu verteidigen, zu denen vor allem die palästinensische Frage und die Lage in Libyen gehören. Tunesien wird auf der Grundlage seiner Außenpolitik und seiner Verpflichtung zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen auch keine Mühe scheuen, aktiv zur Suche nach friedlichen und dauerhaften Lösungen für die verschiedenen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates stehenden Fragen in Abstimmung und Konsultation mit den übrigen Mitgliedstaaten und allen Schwesterländern sowie mit den befreundeten regionalen und internationalen Blöcken beizutragen, mit denen Tunesien die Werte des Friedens, der Sicherheit, der Solidarität, der Toleranz und der Mäßigung teilt und alle Formen von Extremismus und Gewalt ablehnen.

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Konsulartag (Kaiserslautern)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 26. Januar 2020 (10H00-15H00) in : 

TU Kaiserslautern

Paul-Ehrlich-Straße

Bau 12 / Raum 168

67663 Kaiserslautern

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Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)

Der  OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates)  gibt hiermit bekannt, dass im Rahmen seiner Organisation Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (im Alter von 18 bis 35 Jahren) und dies im Zusammenarbeit mit dem Bourguiba-Sprachinstitut, der zweite Kurs vom 6. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 stattfinden wird. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.

Die Teilnehme ist  grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:

Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:


- Eine Kopie der Erstregistrierung.

- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).

- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.


Anmeldefrist ist der 30. Dezember 2019.

Medica/Compamed 2019

Vom 18. bis zum 21. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil.  Am 21. November besuchte Generalkonsul Ben Romdhane die tunesischen Aussteller.

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Tötungsdelikt in Limburg an der Lahn

Am 25. Oktober 2019,  war die Stadt Limburg Schauplatz eines Mordes, bei dem eine Tunesierin ums Leben kam, beim Beschuldigten handelt es sich um den Ehemann des Opfers. Er wurde nach ärztlicher Behandlung dem zuständigen Richter beim Amtsgericht in Limburg vorgeführt. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, worauf der Beschuldigte einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.

Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn hat in Abstimmung mit den deutschen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder des Ehepaares ergriffen. Sie sind in einem Kinderschutzzentrum untergebracht, wo sie von Psychologen betreut werden.

Das Generalkonsulat hat die konsularische Betreuung des Falls übernommen, Kontakt zur Familie des Opfers aufgenommen und mit der Organisation der Überführung des Leichnams nach Tunesien begonnen.

Anuga 2019

 

Zum 22. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 5. bis 9. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.

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2te Runde der Präsidentschaftswahlen 2019

 

Die zweite Runde der tunesischen Präsidentschaftswahlen wird am 11, 12, und 13. Oktober 2019 stattfinden

Die Wahllokale sind, je nach Registrierung der Wähler des Konsularbezirks, wie folgt :

- Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

- Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main (Tunisair Direktion)

Datum : Freitag, Samstag und Sonntag 11., 12. und 13 . Oktober 2019 von 08H00 bis 18H00

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Tunesischer Tag / offene Einladung

 

Beim nächsten „Offenen Treff“ am Sonntagnachmittag, 16. Juni, heißt es „Lama Tunsia !“. Die in unserem Konsularbezirk lebenden Tunesier sind zu einem abwechslungsreichen Programm herzlich eingeladen. Bei Tunesische Köstlichkeiten und Musik werden wir unsere bisherige Arbeit und künftige Ziele vorstellen. Für Kinder ist an diesem Nachmittag ein Kinderprogramm vorgesehen.

Datum : Sonntag, den 16.06.2019 ab 14h00

Ort : Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

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Einladung

 

Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, Vetretern von Tunisair, CTN, OTE sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung,  zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Logistics, Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier,  einlädt

 

Datum : Samstag, den 15.06.2019 ab 15h00

Ort : Liegnitzer Str. 14, 53119 Bonn-Tannenbusch

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Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls im Essener Rathaus

08.05.2019

 

Der tunesische Generalkonsul Hafedh Ben Romdhane wurde gemeinsam mit Mouna Messadi-Gharbi, Vorsitzende des Deutsch-Tunesischer Vereins für Familien und Kultur, vom Oberbürgermeister Thomas Kufen im Essener Rathaus begrüßt.

Der Generalkonsul nutzte die Gelegenheit, um den Stadtoberhaupt näher kennenzulernen und mit ihm über die weitere Zusammenarbeit zu sprechen. Beide stellten heraus, dass man "insbesondere bei den Themen Gesundheit und erneuerbare Energien zukünftig Synergien nutzen" könne.

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Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen

10. bis 20.04.2019

Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn gibt hiermit bekannt, dass Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen vom 10ten bis zum 20.04.2019 gestellt werden können. Hierfür steht ein Team des Innenministeriums zur Verfügung.

Für weitere Fragen rufen Sie bitte folgende Rufnummer an : 0228-8489600.

Ebenso steht dieser Dienst zur Verfügung während des Konsulartages in Essen (14.04.2019).

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Konsulartage (Essen / Frankfurt)

 

Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...)  am :

Sonntag, 14. April 2019  (09H00-15H00) in : 

AWO Essen

Pferde Markt 5

D-45127 Essen

Sonntag, 28. April 2019 (09H30-15H30) in : 

Saalbau Gallus (Großer Saal - Etage 1)

Frankenallee 111

D-60326 Frankfurt am Main

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2019

29.03.2019 - 15.05.2019

Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2019), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren  bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

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Einladung

Anlässlich des Besuches des Herrn tunesischen Ministers für Migration und für die im Ausland lebenden Tunesier, Radhouane AYARA , beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, Sie als Gäste zu einem Treffen einzuladen.

 

Datum : Samstag, den 23.03.2019 ab 15h00

Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung

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Einladung

 

Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, dem Abgeordneten im tunesischen Parlament Herrn Yassin Ayari sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung,  zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier  einlädt

 

Datum : Dienstag, den 19.03.2019 ab 17h00

Ort : Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

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Antrittsbesuch des Generalkonsuls im Saarland

 

Im Rahmen des Antrittsbesuches bei der Regierung des Saarlande am 15.01.2018, begrüßte Herr Staatssekretär Roland Theis den Generalkonsul der Republik Tunesien, Hafedh Ben Romdhane. Nach der offiziellen Begrüßung erörterten beide Gesprächspartner die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Saarland und Tunesien. Bei diesem Anlass, gab der IHK Vize-Präsident Herr Hempel zu Ehren Herrn GK Ben Romdhane ein Business-Lunch, an dem Vertreter der saarländischen Wirtschaft teilnahm. Das Saarland gehört zu den aussichtsreichen Märkten für die Branchen Automobilzulieferung, Lebensmittelverarbeitung und Industrieausrüstung.

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Einladung

Anlässlich des 8ten Jahrestages der tunesischen Revolution, beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn und im Namen der teilnehmenden tunesischen Vereine, Sie als Gäste zu einem Empfang einzuladen.

 

Datum : Sonntag, den 20.01.2018 ab 14h00

Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung

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