
Anlässlich des Tages der deutschen Einheit bleibt das Generalkonsulat am Dienstag, den 03. Oktober 2023 geschlossen.


Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern
vom 04. bis 11. November 2023
Im Rahmen der Umsetzung der sozialen und kulturellen Programme, die das OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) jährlich zugunsten der im Ausland lebenden Tunesier organisiert, wird hiermit mitgeteilt, dass zu diesem Zweck eine Erkundungs- und Erholungsreise zugunsten älteren Tunesiern (mit Wohnsitz im Ausland und die zwischen 62 und 70 Jahre alt sind) organisiert wird.
Die Reise wird vom 4. bis 11. November 2023 in den Regionen Sahel und Cap Bon stattfinden
Wer an dieser Reise teilnehmen möchte, kann sich bis spätestens 6. Oktober 2023 anmelden
Die Anmeldung erfolgt, indem man die beiliegende Selbstauskunft ausfüllt, eine Kopie der Aufenthaltskarte, eine Kopie des Reisepasses und ein Gesundheitszeugnis des Antragstellers vorlegt.
Das OTE trägt die Kosten für den Aufenthalt und den Transport in Tunesien
Der Teilnehmer trägt die Kosten für den Transport vom und zum Wohnsitzland.

Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)
Der OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 09. Oktober 2023 bis zum 12. Dezember 2023 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:
Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Kopie der Erstregistrierung.
- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).
- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.
Anmeldefrist ist der 02. Oktober 2023.

Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)
Der OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse vom 17. Juli 2023 bis zum 24. August 2023 stattfinden werden.
Hierfür ist das beigefügte Antragsformular beim hiesigen Generalkonsulat einzureichen

Konsulartag Bonn
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 28. Mai 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats
Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich >>>> zur Anmeldung

Konsulartag Bonn
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen, terminmäßig, zugänglicher zu machen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 16. April 2023 (09H00-13H00) in den Räumen des Generalkonsulats
Eine vorherige Online-Anmeldung ist hierfür erforderlich >>>> zur Anmeldung

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2023
23.03.2023 - 15.05.2023
Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2023), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren bitte hier klicken.
Bekanntmachung
Verlängerung der Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Parlamentswahlen im Dezember 2022.
Der Vorstand der Obersten Wahlkommission hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2022 beschlossen, die Frist für die Annahme von Kandidaturen für die Wahlen der Mitglieder der Versammlung der Volksvertreter zu verlängern.
Für drei Tage, beginnend von Dienstag, 25. Oktober 2022, bis Donnerstag, 27. Oktober 2022, 18 Uhr abends, können in diesem Zeitraum Kandidaten, die ihre Unterlagen eingereicht haben, die erforderlichen Daten und Unterlagen vervollständigen und diejenigen, die dies wünschen können ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.
WIDU.africa 02.11.2022 um 18H30 / 7. Informationsveranstaltung für Tunesien (Webinar)
Sie sind Unternehmer in Tunesien und haben Freunde oder Verwandte in Deutschland oder anderen europäischen Ländern, die Ihr Projekt zu unterstützen? Oder sind Sie Teil der Diaspora und möchten einen Verwandten bei der Gründung oder Entwicklung seines Projekts in Tunesien unterstützen?
WIDU.africa ist DIE Lösung für Sie!
Das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH organisierte Projekt WIDU.africa zielt darauf ab, Geldtransfers der afrikanischen Diaspora nach Deutschland und in andere europäische Länder (Deutschland, Österreich, Frankreich, Norwegen, Niederlande, Schweden und Schweiz) umzuleiten Die Europäische Kommission hat die Mittel für Investitionen aufgestockt und die Verwendung dieser Mittel so effizient wie möglich gestaltet. Jeder lokale Unternehmer, der von einem Freund der tunesischen Diaspora unterstützt wird, hat die Möglichkeit, einen Zuschuss von Widu sowie ein persönliches und kostenloses Coaching durch unseren technischen Partner RedStart Tunesien zu erhalten.
Um zu verstehen, wie man von diesem Projekt profitieren kann, organisiert WIDU.africa in Zusammenarbeit mit der tunesischen Botschaft in Deutschland seine 7. Informationsveranstaltung für Tunesien
Auf dem Programm stehen:
- eine Präsentation des Projekts WIDU.africa
- die Auswahlkriterien
- und die allgemeinen Schritte zum Abonnieren von WIDU.
Eine Q/A-Sitzung steht dann allen offen, um Ihre Fragen zu beantworten.

TICAD8
Tunesien wird vom 27. bis 28. August 2022 Gastgeber der 8. Ausgabe der Tokyo International Conference on Development in Africa (#TICAD_8) sein.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Migration und Tunesier im Ausland informiert, dass die neuesten Updates und Aktivitäten auf der Website verfolgt werden können: https://www.ticad8.tn sowi über die offiziellen Social-Media-Konten:
- Facebook: facebook.com//TICAD8
- Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCukfQyLgu7ODl8WmhKA3Uww
- Twitter: twitter.com/Ticad8Tunesien
Mitteilung
Im Rahmen der Vorbereitungen für die Durchführung des für den 23., 24. und 25. Juli 2022 geplanten Referendums informiert das tunesische Generalkonsulat in Bonn, dass diese Wahlen durch die Eröffnung von 04 wie folgt verteilten Wahllokale stattfinden werden:
- 03 Wahllokale in den Räumlichkeiten des Generalkonsulats in Bonn unter:
Godesberger Allee 103, 53175 Bonn
- 01 Wahllokal in den Räumlichkeiten der TUNISAIR Generalvertretung in Frankfurt:
Kaiserstr. 44 - 60329 Frankfurt am Main

Mitteilung
Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 15.05.2022 in der Stadt Frankfurt Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Donnerstag, den 09.06.2022, sein wird und findet von 12H00 bis 14H00 unter folgender Adresse statt.
Franz-Werfel-Straße 37
60431 Frankfurt am Main
Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.


Mitteilung
Die Unabhängige Hohe Instanz für Wahlen (ISIE) informiert alle im Ausland lebenden Tunesien, dass sie sich ab Montag, dem 30. Mai 2022, auf der Website https://touenssa.isie.tn ,für das nationale Referendum registrieren können. Auf diese Website kann nur von außerhalb der Republik Tunesien zugegriffen werden.
Sie können auch das Vorhandensein ihrer Namen in der Wählerliste und den Wahllokalen, in denen sie wählen werden, über dieselbe Website überprüfen.
TUNESIEN ERLEICHTERT DIE EINREISE FÜR NICHT GEIMPFTE: GÜLTIG SEIT 27.Mai 2022
NEU: Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen nur einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest {TDRAntigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Die anschließende 5-täge Heimisolation wurde aufgehoben.
Für alle anderen gilt weiterhin Folgendes: Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2022
27.05.2022 - 10.06.2022
Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2022), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

Mitteilung
Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 08.05.2022 in der Stadt Düsseldorf Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 22.05.2022, sein wird und findet von 11H30 bis 13H00 unter folgender Adresse statt.
Bismarckstr. 104
40210 Düsseldorf
Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen.






Mitteilung
Das Generalkonsulat Bonn informiert alle Bürgerinnen und Bürger, die am 24.04.2022 in der Stadt Essen Anträge zur Ausstellung bzw. Verlängerung ihrer Reisepässe gestellt haben, dass der Termin für die Zustellung der ausgestellten Reisepässe am Sonntag, den 15.05.2022, sein wird und findet von 15H00 bis 17H00 unter folgender Adresse statt.
Vielrespektzentrum
Rottstr. 24-26
45127 Essen
Antragsteller, die ihre Reisepässe erhalten möchten, werden gebeten, zur vereinbarten Zeit persönlich zu erscheinen oder unter der Rufnummer : +49-163-7345125 sich zu melden.
Konsulartag in Frankfurt
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 15. Mai 2022 (10H00-16H00) in :
Franz-Werfel-Straße 37
60431 Frankfurt am Main
>>>Zur Anmeldung

Mitteilung
Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn teilt mit, dass im Rahmen der Investitionsförderung sowie der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Unterstützung des Beitrags von den im Ausland lebenden Tunesiern zur lokalen Entwicklung, veranstaltet die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Tunesier im Ausland, am Donnerstag, den 19. Mai 2022 (über Microsoft Team) „The Entrepreneurship and Investment Forum“ in Tataouine,
Wer an dieser Veranstaltung teilnehmen möchte, wird, bis zum 10. Mai 2022, um das Ausfüllen und das Zusenden der beigefügten Selbstauskunft an die E-Mail an des Generalkonsulats in Bonn cgt.bonn@t-online.de, gebeten.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.ote.nat.tn
Konsulartag in Düsseldorf
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 08. Mai 2022 (10H00-16H00) in :
Bismarckstr. 104
40210 Düsseldorf




Konsulartag
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in :
Vielrespektzentrum
Rottstr. 24-26
45127 Essen
>>>Zur Anmeldung
Sonntag, 24. April 2022 (10H00-16H00) in :
TU Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße
Bau 12 / Raum 168
67663 Kaiserslautern
>>>Zur Anmeldung
Erleichterte Einreisebestimmungen ab dem 26. Februar 2022:
-
Vollständig geimpfte Passagiere über 18 Jahre benötigen keinen Test mehr zur Einreise. Sie müssen nur einen von den in dem jeweiligen Land zuständigen Behörden ausgestellten Impfpass oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung gegen Covid-19 vorlegen.
-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfpass oder einen Impfnachweis vorlegen.
-
Ungeimpfte Passagiere oder nicht vollständig geimpfte Passagiere ab dem Alter von 18 Jahren müssen einen offiziellen negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder einen offiziellen negativen Schnelltest (TDR-Antigen), der beim Check-in nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen. Sie müssen sich nach Ankunft in eine 5-tägige Heimisolation begeben.
-
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei Einreisenden über 18 Jahren bei Ankunft in Tunesien stichprobenartige Tests durchzuführen. Falls der Test positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine 5-tägige Heimisolation begeben. Bei Symptomen wird diese auf sieben Tage verlängert.
-
Das Ausfüllen des Online-Formulars „E7mi“ ist im Moment nicht mehr notwendig.

Medica/Compamed 2021
Vom 15. bis zum 18. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil. Am 16. November besuchte die Frau Stellvertretende Generalkonsulin, Raja Youssfi die tunesischen Aussteller.

24.10.2021 Buchmesse Frankfurt
EU Prize for Literature 2021: Amine AL GHOZZI
24.10.2021 | 13:00 - 13:45 h | Signierbox (Agora)
Der junge tunesische Preisträger des Literaturpreises der Europäischen Union 2021, Amine El Ghozzi, signiert sein Buch Zendali.
Ab dem 27. Oktober 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:
Seit dem 27. Oktober 2021 müssen alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahren bei Einreise einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist.
Sowohl die Bestätigung der elektronischen Einreiseanzeige (zwei Dokumente, jeweils zweifach ausgedruckt und unterschrieben) als auch der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis sollten in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Die Dokumente werden beim Check-In geprüft und müssen bei Ankunft den Vertreterinnen und Vertretern des Gesundheitsministeriums bei der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Eine siebentägige Pflichtquarantäne in speziellen Quarantänehotels auf eigene Kosten ist für alle nicht- oder nicht vollständig Geimpften verpflichtend.
Die Fluggesellschaften prüfen vor dem Abflug die Hotelreservierung und den Zahlungsnachweis (Voucher). Diese Unterlagen müssen bei der Kontrolle an der Grenze erneut vorgelegt werden. Am letzten Tag der Quarantäne wird auf Kosten des Reisenden ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Bei negativem Ergebnis darf die Quarantäne am siebten Tag verlassen werden.
Vollständig geimpfte Einreisende sind von der Quarantäne befreit. Bei Einreise muss ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorgelegt werden. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mind. 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Ebenso sind allein reisende Minderjährige (unter 18 Jahre) oder Minderjährige, welche von vollständig geimpften Personen begleitet werden, von der Quarantäne befreit.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer Quarantäne auf eigene Kosten verpflichtet ist.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.

A+A 2021
Die A+A 2021 – internationale Leitmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – ging nach vier Tagen erfolgreich zu Ende. Insgesamt kamen 1.204 Aussteller aus 56 Nationen und mehr als 25.000 Fachbesucher zur wichtigsten Branchenmesse nach Düsseldorf. Tunesien nahm mit vier renomierten Firmen unter der Leitung von CEPEX an der Messe teil. Der Arbeitskleidungssektor macht 10 % der Textilexporte Tunesiens aus




Anuga 2021
Zum 23. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 9. bis 13. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.
Ab dem 15.September 2021 gelten folgende Einreisebestimmungen nach Tunesien:
Für alle Passagiere ab dem Alter von 12 Jahren gelten folgende Einreiseregeln:
1. Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check -in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein.
2. Vollständig geimpfte Individualreisende müssen beim Check-in und bei der Ein reise ein offiziell anerkanntes Impfzertifikats vorlegen. Ihnen wird empfohlen eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und bei Symptomen einen PCR-Test vorzunehmen .
3. Nicht geimpfte oder nicht vollständig geimpfte Individualreisende sind verpflichtet, sich in eine Quarantäne von 10 Tagen in einem Quarantänehotel auf eigene Kosten zu begeben . Bei Check-in und Einreise müssen sie den Reservierungsvoucher sowie den Bezahlungsbeleg für das jeweilige Hotel vorlegen. Sie sind ebenso dazu verpflichtet, am letzten Tag der Quarantäne einen PCR-Test vorzunehmen.
4. Nicht geimpfte Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine reisen oder die nicht geimpfte oder geimpfte individualreisende Erwachsene begleiten sind verpflichtet, eine 10-tägige Heimquarantäne zu machen und am 10. Tag einen PCR-Test vorzunehmen.
5. Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien bei den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden.
6. Die Behörden behalten sich das Recht vor, stichprobenartig Schnelltest bei der Einreise vorzunehmen. Falls dieser positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine obligatorische Quarantäne in Quarantänehotels auf eigene Kosten begeben.
VON DER QUARANTÄNEPFLICHT BEFREIT SIND:
Pauschaltouristen, die einen Voucher (Flug-Transfer-Übernachtung im Hotel) vorlegen und die an einer organisierten und betreuten Reise (inclusive Tour) teilnehmen, sind von der Quarantänepflicht befreit: Sie müssen folgende Einreiseregeln beachten:
• Vorlage eines negativen PCR-Tests, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein. Dies gilt auch für Kinder ab dem Alter von 2 Jahren .
• Ausflüge sind ausschließlich im Rahmen der Reisegruppe möglich.
• Strikte Einhaltung des Hygieneprotokolls des tunesischen Tourismusministeriums
• Auch die Pauschaltouristen müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministerium online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweimal ausdrucken und unterschreiben: https://app.e7mi.tn. Die Dokumente werden beim Check-in geprüft und müssen dann bei Ankunft in Tunesien, den Vertretern des Gesundheitsministerium beim ,Fiebercheck' abgeben werden .

Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie
Das Ministerium für Frauen, Familie und Senioren gibt die Eröffnung der Kandidatur für den Preis des Präsidenten der Republik zur Förderung der Familie für das Jahr 2020 bekannt. Der Preis wird vergeben an alle, die direkt oder indirekt zur Förderung der tunesischen Familie, die Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und pädagogischen Funktionen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen, sei es in Tunesien oder zugunsten der tunesischen Familien im Ausland, beigetragen haben.
>>>> Kandidatursmappe

Erst testen, dann kommen
Aufgrund der internen registrierten Covid-19-Fälle bittet das Generalkonsulat alle Besucher darum, zum eigenen Schutz und den ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest mitzubringen.
Auf dieser Karte erfahren Sie, wo Sie sich in Bonn kostenlos testen lassen können

Mitteilung
28.04.2021
Die tunesische Regierung, gab am Mittwoch, den 28.04.2021, bekannt, dass die Kommission für den Kampf gegen das Coronavirus beschlossen hat, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die bereits in Kraft sind, beizubehalten. Dazu gehört auch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
Sie kündigte außerdem an, dass ab dem 3. Mai 2021 für alle Ankommenden in Tunesien eine Pflichtquarantäne von sieben Tagen verhängt wird, zusätzlich zu einem PCR-Test auf eigene Kosten, der am 5. oder 7. Tag nach der Ankunft in Tunesien durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung gilt vorerst bis zum 16. Mai 2021.
Die generelle 7-tägige Quarantäne muss an Orten stattfinden , die von den Behörden bestimmt werden, also beispielsweise in Quarantänezentren oder Quarantänehotel (Die Liste wird in Kürze veröffentlicht).
Betroffene Reisende können den Flughafen nicht frei verlassen, sondern müssen die zugewiesenen Shuttles nutzen, die im Zollbereich auf sie warten.
Diese Maßnahme gilt für alle Einreisende, unabhängig von ihrer Nationalität (auch für einheimische oder im Ausland lebende Tunesier).
Tunesien lockert die Einreisebeschränkungen für Pauschalurlauber
Von Montag (19. April 2021) an gilt für Touristen von organisierten Reisen (Pauschalreisen) keine Quarantäne mehr.
Sie müssen aber weiterhin einen negativen Corona-PCR-Test vorlegen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Die Touristen, die von den neuen Lockerungen profitieren, dürften innerhalb ihrer Reisegruppe auch Ausflüge machen. Für Individualreisende gilt die Quarantäne-Pflicht demnach weiterhin. Aktuell sind fünf Tage vorgeschrieben.

Digitalkonferenz: “Tunisia – The hidden champion of Africa’s digital economy”
22.04.2021 (14H00 - 18H00)
Haben Sie für ihr nächstes digitales Projekt schon einmal an Partner aus Tunesien gedacht?
Gute Infrastruktur, qualifizierte Fachkräfte, wettbewerbsfähige Gehälter: Tunesien bietet viele Vorteile als digitaler
Wirtschaftsstandort und gilt als Hidden Champion auf dem gesamten afrikanischen Kontinent.
Deutschen Unternehmen hat die tunesische Digitalwirtschaft viel zu bieten – ob für Softwareentwicklung, Business Intelligence, Industrie 4.0, Web-Anwendungen oder Künstliche Intelligenz. Der große Pool an IT-Fachkräften und die schnell wachsende IT- und Startup-Szene stellen ideale Rahmenbedingungen für verschiedene Kooperationsformen dar. Und noch besser: Sie bekommen sogar Unterstützung dabei Ihren Partner in Tunesien zu finden und erste Projekte zu realisieren.
Neugierig geworden? Nehmen Sie sich einen Nachmittag Zeit, um aus erster Hand Chancen und Potenziale der tunesischen Digitalwirtschaft kennenzulernen. Sie können hochrangige Inputgeber erwarten, von bestehenden Kooperationen lernen, potentielle Partner aus Tunesien treffen sowie alle Infos zu Unterstützungsangeboten bekommen.
Mit Business Use Cases, Blitzgesprächen, Infosessions und vielen interaktiven Formaten bietet Ihnen die Konferenz exklusive Einblicke in die digitale Wirtschaft Tunesiens und vielleicht den ersten Schritt für neue Partnerschaften.
Registrieren Sie sich jetzt, die Plätze sind beschränkt: https://www.german-conferences.de/digitaltunisia/ .
Unter anderem dabei: Dr. Andreas Reinicke (Botschafter a.d.), tunesischer Digitalminister, BMW, Fraunhofer IPA, Auslandshandelskammer Tunesien, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, KfW, …
Die aktuellen Einreisebedingungen für Tunesien
Die tunesische Regierung hat folgende Maßnahmen entschieden. Diese sind vom 8. bis 28. März 2021 gültig.
Für Einreisende nach Tunesien, deren Wohnort nicht in Tunesien ist und die über eine Reservierung in einer touristischen Unterkunft verfügen gilt:
-
Der Reisende ist verpflichtet beim Check-in einen negativen PCR Test vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein.
-
Der Reisende muss sich verpflichtend in eine 48-Stunden-Quarantäne im Zimmer seiner touristischen Unterkunft begeben. Tunesier oder Ausländer, die in Tunesien wohnhaft sind, müssen die Quarantäne in ihrem Haus/ Apartment vollziehen.
-
Nach den 48 Stunden muss ein PCR-Test auf eigene Kosten gemacht werden (Ein Termin muss vor der Reise gebucht werden : rdvtestcovid.tn) . Ist dieser negativ, kann der Reisende sich frei bewegen.
-
Die Reisenden müssen strikt das Hygieneprotokoll befolgen.
-
Vor Abreise muss jeder Reisende das elektronische Einreiseformular ausfüllen: https://app.e7mi.tn

Tunisair : Aktualisierung des Flugplans für den Monat Februar 2021
bedingt durch die aktuelle Situation hat die Fluggesellschaft Tunisair ihr Flugplan aktualisiert.
Die Flüge im Februar 2021 sind wie nachstehend:
Frankfurt –Tunis-Frankfurt
Am 01.02.2021 wird von Frankfurt via Wien nach Tunis geflogen
Ab 05.02.2021 bis zum Ende des Monats werden die Flüge von Frankfurt nach Tunis in München zwischenlanden
Düsseldorf-Tunis-Düsseldorf
In der ersten Februarwoche werden montags sowie freitags Flüge Tunis-Düsseldorf-Tunis angeboten
Ab dem 08.02.2021 bis zum 28.02.2021 wird der Flughafen Düsseldorf nur freitags angeflogen



Ab 1. Februar 2021: PCR-Test vor Einreise und Einreise-Quarantäne im Hotel
Das tunesische Gesundheitsministerium hat am 25. Januar 2021, neue Maßnahmen für Reisende nach Tunesien bekanntgegeben, die ab dem 1. Feb 2021 angewendet werden. Die neuen Maßnahmen umfassen auch einen verpflichtenden siebentägigen Aufenthalt in einem dafür vorgesehenen Hotel.
Einreisende, auch solche, die nur nach einem kurzen Aufenthalt im Ausland zurückkehren, müssen einen negativen RT-PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor dem Check-In sein darf, vorlegen.
Außerdem müssen Reisende nach Tunesien, ab 1. Februar 2021, auf eigene Kosten, einen obligatorischen siebentägigen Quarantäne-Aufenthalt in einem der dafür vorgesehenen Hotels (Siehe Liste) einhalten und bei der Ankunft einen Beleg für ihre Reservierung vorlegen, der die Zahlung für den Aufenthalt bestätigt.
Am siebten Tag müssen sie auf eigene Kosten einen RT-PCR-Test durchführen lassen und dürfen das Hotel verlassen, wenn dieser Test negativ ausfällt, während sie das geltende Gesundheitsprotokoll einhalten.


Mitteilung
27.11.2020
Das tunesische Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung vergibt Universitätsstipendien an tunesische Studenten, deren Eltern im Ausland leben und ihre Hochschulbildung an öffentlichen Einrichtungen in Tunesien absolvieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist am 15. Januar 2021 endet. (S. Anhang)

Erleichterte Einreisebestimmungen für Pauschalurlauber in Tunesien
25.11.2020
Die tunesische Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) stellt klar fest, dass „Passagiere, die mit Linienflügen im Rahmen organisierter und beaufsichtigter Reisen (Inklusivreisen) ankommen, von der Anforderung , sich 14 Tage lang der Selbstquarantäne zu unterwerfen,befreit sind.
Diese Ausnahmeregelungen sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere an die Vorlage eines Nachweises über die Bestätigung der Hotelreservierung (Voucher), einem negativen PCR-Test, der beim Check-in des Abfluges nicht älter als 72 Stunden sein darf und die Verpflichtung zur Einhaltung des vom Ministerium für Tourismus verordneten Gesundheitsprotokolls, nämlich der Pflicht, sich nur in beaufsichtigten Gruppen zu bewegen (Kohortenpflicht). Darüber hinaus müssen Reisende vor dem Einsteigen auf der e7mi-Webseite ein Online-Formular ausfüllen.

Mitteilung
08.11.2020
Ab 8. November 2020 gilt für alle Einreisenden, die sich in Tunesien aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung auf www.einreiseanmeldung.de .
Ein Go Live der digitalen Einreiseanmeldung ist für den 08.11.2020 Sonntagabend um 18:00 h geplant.

Mitteilung
04.11.2020
Im Rahmen der Bemühungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Covid-19 und die damit verbundene Maßnahmen zur Kontaktvermeidung, sieht sich das Generalkonsulat nicht mehr in der Lage Anträge auf Ausstellung bzw. Erneuerung von Personalausweisen zu bearbeiten. Über die Wiederaufnahme des Dienstes wird unverzüglich mitgeteilt.

Mitteilung
24.08.2020
Ab dem 26. August 2020 wird Deutschland in die „Liste orange“ eingestuft. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 5 Tage (nicht älter als 72 Stunden bei Abreise und nicht älter als 120 Stunden bei Ankunft) sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, welches als „Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für 7 Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Pauschalreisende, auch aus als „Liste orange“ eingestuften Ländern, sind von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, unter der Voraussetzung, dass das Gesundheitsschutzprotokoll eingehalten wird. Neben der Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, sollen Pauschaltouristen bei Ausflügen und dem Aufenthalt im Hotel unter der Aufsicht ihrer Reiseleitung bleiben.

Arabisch für tunesische Kinder im Ausland
Im Rahmen der Digitalisierung seiner Dienste und der Verbesserung seiner Online-Aktivitäten hat das Amt für Tunesier im Ausland (OTE) in Zusammenarbeit mit dem tunesischen Bildungsministerium, Videositzungen von Sprachkursen "Arabisch für tunesische Kinder im Ausland" erstellt.
Um so viele Begünstigte wie möglich zu erreichen und Kindern die Möglichkeit zu geben, diese interessanten Kurse aus der Ferne zu verfolgen werden diese Sitzungen, die von einer Vielzahl von Fachleuten bereitgestellt und animiert werden, ab Montag, dem 03. August 2020, auf dem Youtube-Kanal des OTE (Amt für Tunesier im Ausland) und auf der Website (www.ote.nat.tn) sowie auf der Facebook-Seite ausgestrahlt.

Wichtige Mitteilung
27.07.2020
Um eine erneute Verbreitung des Covid-19 zu verhindern, hat der tunesische Regierungsvorsitz am 27.07.2020 neue Maßnahmen zur Einreise von Tunesiern angekündigt. Danach ist folgendes zu beachten :
Die Verpflichtung aller Mitgliedern einer Familie nach der Einreise aus einem Land, dass nicht in der grünen oder orangenen Liste klassifiziert ist, in eine verpflichtende Quarantäne zu unterziehen. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren.
Jedes Familienmitglied, das aus einem orangefarbenen klassifizierten Land einreist und im Abflugland nicht die Möglichkeit hatte einen PCR-Test durchführen zu lassen, muss nach Einreise eine Quarantänezeit von mindestens drei (3) Tagen einhalten. Anschließend werden die Dienste des Gesundheitsministeriums den erforderlichen Test auf Kosten des Reisenden durchführen. Die Maßnahme gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren. Fällt der Test negativ aus, werden die Personen einer häuslichen Selbstquarantäne unterzogen, um die gesamte Quarantänezeit von vierzehn Tagen zu beenden.

Mitteilung
22. Juli 2020
Im Rahmen der fortgesetzten Bemühungen, die Ausbreitung des neuen Corona-Virus zu verhindern und gemäß den Grundsätzen der Flexibilität und bei der Umsetzung der nationalen Strategie der gezielten Quarantäne und zur Gewährleistung der Sicherheit der Tunesier im In- und Ausland sowie von ausländischen Besucher wurde zur der, ab Samstag, dem 27. Juni stattfindende Grenzöffnung folgendes beschlossen:
-
Das Nationale Observatorium für neue und neu auftretende Krankheiten wird für die Ermittlung der epidemiologischen Situation der verschiedenen Länder, die die eine umfassende Quarantäne beendet und die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt haben, beauftragt. Die Klassifizierung der epidemiologischen Situation wird wöchentlich aktualisiert.
-
Die Reiseformalitäten richten sich stets nach dem jeweiligen ständigen Wohnsitzland der Reisenden.
-
Ausfüllen eines Gesundheitsdatenformulars vor Verlassen des Flughafens, Hafens oder Grenzübergangs des Wohnsitzlandes, dies kann auch elektronisch erfolgen.
Gemäß diesen Regeln werden die Verfahren zur Öffnung der Grenzen ab dem 27. Juni 2020 wie folgt verabschiedet:
- Die erste Ländergruppe (grün) mit einer geringen Prävalenz der Epidemie:
Menschen aus diesen Ländern unterliegen keinen besonderen Präventionsmaßnahmen.
- Die zweite Ländergruppe (orange) mit einer mittleren Prävalenz der Epidemie:
Vor Reiseantritt muss einen Nachweis über einen negativen Laboranalysetest (RT-PCR-SARS-CoV-2) vorgelegt werden. Die Durchführung der Analyse darf 72 Stunden vor Reiseantritt und 120 Stunden nach Ankunft nicht überschreitet.
- Für Tunesier und Touristen, die in Hotels übernachten möchten:
Die Notwendigkeit des Transfers an Bord von Bussen, die den Regeln des Gesundheitsprotokolls für den tunesischen
Tourismus entsprechen.
-
Die Unterkunft in Hotels muss unter Einhaltung des gesunden Protokolls für den tunesischen Tourismus erfolgen.
-
Organisierte Gruppen von Touristen und Hotelbewohnern dürfen Museen, Denkmäler und touristische archäologische Stätten besuchen, wobei das Gesundheitsprotokoll an jedem Ort zu beachten ist.
-
Ab dem 6ten Einreisetag und auf Wunsch des Betroffenen bzw. seines Heimatlandes ist ein Verlassen des Hotels nach Vorlage einer negativen RT-PCR-SARS-CoV-2 Analyse möglich. Die Analysekosten trägt der Reisende selber.
-
Für im Ausland lebenden Tunesier sowie Ausländer mit Wohnsitz in Tunesien
-
Es besteht die Notwendigkeit, eine Verpflichtung über Einhaltung einer 14-tägigen Selbstquarantäne zu unterzeichnen und bei Auftreten von Krankheitssymptomen eine weitere Laboranalyse durchführen zu lassen.
-
Ab dem sechsten Tag nach Einreise kann eine RT-PCR-Analyse auf Antrag des Betroffenen durchgeführt werden, wenn dieser den überwachten Wohnsitz verlassen möchte, oder sein Wohnsitzland einen Test bei Rückreise fordert. Der Test wird auf Kosten des Reisenden durchgeführt.
-
Für die übrigen Ländern ist die Öffnung der Grenzen derzeit nur auf in diesen Ländern lebenden Tunesier beschränkt, sofern 72 Stunden vor der Reise nach Tunesien eine Laboranalyse (RT-PCR-SARS-CoV-2) durchgeführt wird, wobei das Datum der Durchführung der Analyse 120 Stunden bei der Ankunft nicht überschreiten darf. Ferner verpflichtet sich der Reisende eine obligatorische Quarantäne für einen Zeitraum von 7 Tagen einzuhalten (die Unterbringungs- und die Laboranalysenkosten werden vom tunesischen Staat übernommen) sowie eine Selbstquarantänezeit von weiteren 7 Tagen einzuhalten.

Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)
Der OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) gibt hiermit bekannt, dass die für die im Ausland lebenden Tunesier gerichtete Arabisch-Sprachkurse (im Alter von 18 bis 35 Jahren) vom 13. Juli 2020 bis zum 06. August 2020 stattfinden werden. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:
Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Kopie der Erstregistrierung.
- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).
- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.
Anmeldefrist ist der 29. Juni 2020.

Wichtige Mitteilung der tunesischen Schifffahrtsgesellschaft CTN
Die tunesische Schifffahrtsgesellschaft CTN nimmt ab dem 1. Juli 2020, gemäß Fahrplanprogramm für die Hochsaison 2020, ihre Aktivitäten im Bereich "Personenverkehr" auf den Strecken Marseille und Genua wieder auf.
Die CTN hat außerdem zwei zusätzliche Überfahrten vom Hafen von Marseille nach folgenden Zeitplänen geplant:
1- Abfahrt von Marseille / Zarzis am 27. Juni 2020 um 18 Uhr (C/F Carthage).
2- Abfahrt von Marseille / La Goulette am 30. Juni 2020 um 12:00 Uhr (C/F Tanit).
Ferner informiert die CTN auch darüber, dass sie ein Gesundheitsprotokoll für Passagiere entwickelt hat, das in Kürze über ihre offizielle Website und Facebook-Seite verbreitet wird, und fordert ihre Kunden auf, die darin enthaltenen Richtlinien, die von den Vorschriften des tunesischen Gesundheitsministeriums, der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation inspiriert sind, einzuhalten.

Rückholprogramm (8ter Anlauf)
23.06.2020
In Abstimmung mit der nationalen Fluggesellschaft Tunisair, startet am 23. Juni eine weitere Rückholaktion.
Abflug Frankfurt 15H15mn (Lokalzeit)
Ankunft Tunis 16H35 (Lokalzeit)
Die Maßnahmen der tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus sehen vor, dass :
- Das Einchecken bzw. die Beförderung für den Flug nach Tunis findet nur nach Vorlage eines Gesundheitszeugnisses mit einem negativen Covid-19- PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) statt.
- Jeder Passagier muss vor dem Reiseantritt eine schriftliche Erklärung abgeben und bestätigen, dass er sich an die Maßnahmen und Verhaltensregeln halten wird. das Formular ist direkt beim Check-in erhältlich .
Bitte beachten Sie, dass die Rückholflüge der tunesischen Regierung nur für die tunesischen Staatsangehörigen sowie Ausländer, die über einen gültigen tunesischen Aufenthaltstitel verfügen, buchbar sind.
Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Antrag auf eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Die Überbrückungshilfe ergänzt die bisher ergriffenen Initiativen zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen, durch COVID19 bedingten Ausnahmesituation.
Die Inanspruchnahme von Darlehen, Stipendien u. ä. im Bezugsmonat schließt die Bewerbung für die Überbrückungshilfe nicht aus.
Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Der Antrag kann nur gesondert für die Monate Juni, Juli, August 2020 gestellt werden. Nur sofern die Antragsberechtigung weiterhin gegeben ist, ist eine neue Bewerbung in einem und für einen neuen Monat zulässig.

Rückholprogramm (7ter Anlauf)
13.06.2020
Tunisair startet am Samstag 13.06.2020 einen weiteren Rückholflug von Frankfurt nach Tunis und von Tunis nach Frankfurt an.
Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholaktionen der tunesischen Regierung.
Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren
und Tickets unter www.tunisair.com zu buchen.
ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus
- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne (7 Tage), gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.
- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.


Wichtige Mitteilung!
RÜCKHOLFLUG 6. JUNI 2020
Die Passagiere des Rückholfluges (Frankfurt-Tunis) werden gebeten, folgende Anweisungen zu beachten:
1. Sie müssen sich 4 Stunden, nämlich um 11h 45mn, vor dem geplanten Abflug (neue Abflugzeit um 15h 15mn), am Flughafen Frankfurt (Terminal 1 Halle B) einfinden.
Abflugzeiten : Flug TU745: FRA-TUN
Abflug Frankfurt 15h 15mn (Lokalzeit)
Ankunft Tunis 16h 35 (Lokalzeit)
2. Die Maßnahmen der sozialen Distanzierung bei jedem Ablauf (Check-In, Sicherheitszone, Polizeizone, Boarding), erkennbar an den Markierungen auf dem Boden, sind zu respektieren.
3. Sie müssen eine Maske oder ein Lätzchen tragen (diese Ausrüstung wird von der Fluggesellschaft nicht zur Verfügung gestellt).
4. Fluggäste werden um etwas Geduld und Verständnis gebeten, da die Formalitäten länger als gewöhnlich dauern werden.
5. Die Passagiere werden auch darüber informiert, dass:
Alle bereits gebuchten Passagiere, für die Flüge vom 26. und 31. Mai, wurden automatisch auf den Flug vom 06. Juni umgebucht.
6. Aus hygienischen Maßnahmen wird keine Verpflegung an Bord angeboten.
7. Die Fidelys Vorteile gelten wie üblich.
8. Unter Berücksichtigung der Art dieses Fluges sind keine Abweichungen für Handgepäck nach Anzahl, Gewicht oder Abmessungen zulässig. Jegliches andere als das genehmigte Handgepäck wird im Laderaum befördert und die angegebenen Gebühren werden angewendet (http://www.tunisair.com/site/template/de/pc_de.html).
ACHTUNG NEUE MASSNAHMEN der Tunesischen Regierung zur Prävention und Eindämmung des Corona-Virus
- ALLE Passagiere für den Flug nach Tunis müssen beim Check-in einen Hotelvoucher vorlegen, den sie für die obligatorische Quarantäne, gemäß der von den tunesischen Behörden übermittelten Liste gebucht haben.
- Wird der Hotelvoucher nicht vorgelegt, kann der Passagier auf dem Flug nicht akzeptiert werden.

Pressemitteilung des tunesischen Fremdenverkehrsamtes
Tunesien hat eine Gesundheitspolitik verfolgt, die es ermöglicht hat, die Covid-19 Krise effizient, vorausschauend und sicher zu meistern und somit weltweit zu den nicht stark betroffenen Ländern zu gehören.
Tunesien verzeichnet eine sehr gute Genesungsrate. Die Versorgung der hospitalisierten Patienten ist wirksam und die Sanitätsmaßnahmen werden strikt angewendet.
Ankommenden Reisenden wurden konsequente Quarantäneregeln auferlegt. Somit konnten mindestens 25.000 Neuansteckungen verhindert werden. Verschiedene Genforschungen wurden im Labor für Mikrobiologie des Krankenhauses Charles Nicolle in Tunis durchgeführt und spezielle Forscherteams arbeiten an einem Impfstoff.
Tunesien hat auch modernste Technologien eingesetzt, um die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren: Roboter zur Straßenüberwachung, mit Mikrophonen und Wärmekameras ausgestattete Drohnen, häufige UV-Desinfektion und unter anderem
mobile Labore für die Durchführung und Analyse von Schnelltests.
So ist Tunesien nun bereit, Gäste in aller Sicherheit zu empfangen. In diesem Sinne hat das tunesische Ministerium für Tourismus und Kunsthandwerk das Hygienesiegel „Ready and Safe“ kreiert, um den Reisenden Sicherheit zu geben und die Wiederaufnahme des Tourismus vorzubereiten.
Dieses Siegel ist für alle touristischen Akteure in Tunesien verpflichtend: dieselben Normen müssen von allen angewendet werden.
Um das Hygienesiegel zu erhalten, ist es dringend erforderlich, einem internen Protokoll zu folgen, das den Empfehlungen der WHO entspricht.
Alle touristischen Akteure müssen diesen Empfehlungen Folge leisten und sie anwenden, um die Hygiene und die präventive Reinigung zu garantieren und folglich die Kontrolle über Covid-19 zu behalten und die Gesundheit und die Sicherheit der Touristen zu gewährleisten.
Ein Grund mehr , und kein unwesentlicher, Tunesien zu besuchen. Das wunderbare Klima, die gute Gastronomie, die beeindruckenden Regionen des Landes, die schönen Strände, die tollen Hotels und Restaurants, die mit allen notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bereit sind, ready and safe, aus dem Urlaub ein entspannendes und unbeschwertes Erlebnis zu machen.
Rückholprogramm (6ter Anlauf)
06.06.2020
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der, für den 26.05.2020, geplanter Sonderflug auf den 06.06.2020 verschoben wurde.
die neuen Flugzeiten sind:
Abflug ab Frankfurt : 15H15
Ankunft in Tunis : 16H40
Die Umbuchung auf dem 06.06, der bereits für den 26.05.2020 gebuchten Tickets, erfolgt automatisch.
Dieser Flug ist ein Sonderflug im Rahmen der Rückholprogramm der tunesischen Regierung.
Bitte achten Sie auf eventuelle Aktualisierungen auf : https://de-de.facebook.com/TunisairDeutschland
Ab ab 01.06.2020 können ausländische Studierende in Deutschland den KfW-Studienkredit zum Zinssatz von 0 % beantragen.
- Studierende aus dem Ausland können den KfW-Studienkredit ab 01.06.2020 beantragen.
- Voraussetzung: Sie sind an einer deutschen Adresse gemeldet.
- Die erste Auszahlung können Sie zum 01.07.2020 erhalten.
- Die Ausweitung auf alle ausländischen Studierenden ist befristet bis zum 31.03.2021.
>> zum Online-Antrag


Rückholprogramm (5ter Anlauf)
Nach Abschluss des 4ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 13.05.2020 ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.
Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.


Rückholprogramm (4ter Anlauf)
28.04.2020
Nach Abschluss des 3ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 04.05.2020 ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.
Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich am folgenden Link zu registrieren.


Rückholprogramm (3ter Anlauf)
17.04.2020
Nach Abschluss des 2ten Anlauf des Rückholprogramms und aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage, wird am 24.04.2020 um 14H35 ein weiterer Flug von Frankfurt nach Tunis stattfinden.
Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 20.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.

Besuch des abgeordneten Moussa Ben Ahmed
16.04.2020
Am Donnerstag 16. April, empfing der Generalkonsul der tunesischen Republik in Bonn Herrn Abgeordneten Moussa Ben Ahmed.
Beim Treffen tauschten sich der Generalkonsul und Herrn Abgeordneten Ben Ahmed unter anderem über die Situation der tunesischen Gemeinde in Deutschland aus.


KfW-Studienkredite
Das Generalkonsulat ist stets bemüht Anfragen und Hilfebitten tunesische Studierende wohlwollend zu prüfen und die entsprechende benötigte Hilfe, im Rahmen des Möglichen, zu leisten.
In diesem Sinne bat das Generalkonsulat den KfW-Vorstand, die Voraussetzung der Studienkreditvergabe zu erleichtern, indem sie, auch wenn nur kurzfristig, an nicht EU-Studierende, solche Kredite gewähren wird.
Die KfW teilte das Generalkonsulat mit, dass Sie um eine Ausweitung des Studienkredits bemüht ist und dass Sie diesbezüglich im Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist.

Rückholprogramm (2ter Anlauf)
03.04.2020
Durch die aktuelle Situation sitzen viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit fest und benötigen dringende Hilfe.
Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem zweiten Anlauf des Rückholprogrammes gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.
Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland ansässig sind oder Studenten, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 11.04.2020, 12h00 am folgenden Link zu registrieren.


Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger
Das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn gibt hiermit bekannt, dass aufgrund der außergewöhnlichen Bedingungen, unter denen unser Land und die ganze Welt mit dem neuen Corona-Virus konfrontiert sind, der tunesische Staat durch seine Auslandsvertretungen, die Bestattungskosten der Leichnamen verstorbener tunesischer Staatsbürger in islamischen Friedhöfen, die jeweils innerhalb der Grenzen seines Konsularbezirks liegen, tragen wird.

Das Generalkonsulat initiiert eine „Task Force Covid-19“
Auf Initiative des Generalkonsulats der tunesischen Republik in Bonn haben tunesische Mediziner, Ingenieure, Geschäftsmänner und Mitglieder der tunesischen Zivilgesellschaft eine „Task Force Covid-19“ ins Leben gerufen.
Ziel der Task Force ist es, die Auswirkung der Corona Epidemie auf die wirtschaftliche sowie soziale Situation der in Deutschland lebenden Tunesier abzufedern sowie die Bemühungen Tunesien im Kampf gegen die Epidemie zu unterstützen und zu synchronisieren. In Krisenzeiten ist der Austausch von Informationen sowie konzertiertes Vorgehen über die Grenzen hinweg von kapitaler Bedeutung.
Die Task Force soll den Informationsaustausch verbessern, Aktivitäten synchronisieren und Fragen zur Krisenbewältigung klären. Dabei geht es insbesondere um die Situation der, in Deutschland in Not geratenen, Tunesischen Staatsbürger (Studenten, Sprachschüler, Praktikanten, Rentner usw.).
Eine Plattform wurde hierzu eingerichtet, um Vorschläge und Ideen zu sammeln.
MASSNAHMEN ZUR NOTFALLSITUATION AUFGRUND DES COVID-19 (CORONAVIRUS)
Um der Ansteckungsgefahr durch CoViD-19 vorzubeugen, ist der Zugang zum Generalkonsulat ab Dienstag, dem 24.03.2020 nur auf dringende Fälle beschränkt.
Für alle anderen Vorgänge (Beantragung von Dokumenten, Adressänderung, Beurkundung von Geburten oder Ehen, allgemeine Informationen usw.) bitten wir darum, sich mit uns aus der Distanz in Verbindung zu setzen (wie z. B. über Verwendung von Formularen für die Beantragung von Dokumenten und Zusendung von Briefe und E-Mails) oder sich per E-Mail (cgt.bonn@t-online.de) bzw. Telefon an das Generalkonsulat zu wenden.
Wegen der Maßnahmen zur Beschränkung des Personals in den Räumen des Generalkonsulats, werden ALLE Dienstleistungen nur unter Einschränkungen erbracht.
Die einzelnen Büros sind weiterhin telefonisch erreichbar
Wir danken für das Verständnis und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

Wichtiger Hinweis / Rückholprogramm
Tunisair startet am Freitag der 20.03.2020 mit 2 X Sonderflügen eine weitere Rückholaktion in beiden Richtungen wie folgendes:
1. Sonderflug TU6648/6649 von Tunis nach Frankfurt:
Abflug in Tunis TU6648 ist um 13.00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 15:35 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU6649 ist um 16:25 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 18:50 Uhr (Ortszeit).
2. Sonderflug TU744/745von Tunis nach Frankfurt:
Abflug in Tunis TU744 ist um 10:00 Uhr (Ortszeit), die Landung in Frankfurt am um 12:30 Uhr (Ortszeit).
Rückflug in Frankfurt TU745ist um 13:30 Uhr (Ortszeit) , die Landung in Tunis um 15:50 Uhr (Ortszeit).
Es sind nur noch freie Plätze vorhanden. Buchbar unter www.tunisair.com.

Rückholprogramm
Durch die aktuelle Situation sind viele tunesische Staatsangehörige in Deutschland ohne Rückflugmöglichkeit gestrandet und benötigen dringende Hilfe.
Wir sind bestrebt den konsularischen Beistand adäquat zu leisten. Hierfür und mit Koordination der nationalen Fluggesellschaft Tunisair wird an einem Rückholprogramm gearbeitet. Dieses sieht einen möglichen Flug zu organisieren.
Um dieses Programm verwirklichen zu können, muss eine Bedarfsliste der potentiellen Passagiere erstellt werden. Daher werden alle tunesischen Staatsbürger, die daran interessiert sind, gebeten, sich bis zum 19.03.2020, 11h00 am folgenden Link zu registrieren.


Reisehinweise (Coronavirus)
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen, haben die zuständigen tunesischen. Behörden Einreise-, bzw. Aufenthaltsauflagen für Reisende aus Risikoländern erlassen, zu denen auch Deutschland zählt.
U.a. müssen sich ab sofort aus Deutschland einreisende Personen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnung, Hotel) begeben und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist auch nicht verlassen.
-
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
-
Bei zwingend erforderlichen Reisen, erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
-
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu Covid-19 / Coronavirus

Bekanntmachung (Covid-19)
Zur Sicherheit der in ihrem Konsularbezirk lebenden Tunesier und unter Berücksichtigung der raschen Ausbreitung des Covid-19-Virus, fordert das Generalkonsulat der Republik Tunesien in Bonn ihre Gemeindeangehörige dazu auf, Vorsicht walten zu lassen und die von den deutschen Gesundheitsbehörden erlassenen vorbeugenden Maßnahmen einzuhalten und zu befolgen sowie die Mobilität einzuschränken Besonders in Richtung der betroffenen Gebiete.
Das Generalkonsulat fordert außerdem alle Mitglieder der tunesischen Gemeinde auf, die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet auf den Websites der jeweiligen Gesundheitsministerien zu verfolgen und die Hotlines zur Anleitung und Diagnose anzurufen (Siehe Tabelle).
Ausschreibung
Die Agricultural Investment Promotion Agency (APIA) veröffentlicht die 37. Liste der staatlichen Landbetriebe, die auf Mietbasis als landwirtschaftliche Förder- und Entwicklungsgesellschaften (SMVDA) angeboten werden.
Agrarunternehmer, die am Betrieb und an der Entwicklung dieser Staatsfarmen interessiert sind, müssen die Ausschreibungsunterlagen für die Verpachtung beim Hauptsitz der APIA oder bei einer ihrer Regionaldirektionen ab Mittwoch, 19. Februar 2020, besorgen. Hierfür ist die Vorlage eines Zahlungsbeleges über 500 Dinars auf das Konto der APIA erforderlich.
Die letzte Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen für diese Betriebe ist Montag, 20. April 2020 um 17:00 Uhr mehr.


Konsulartag (Saarbrücken)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 19. April 2020 (10H00-15H00) in :
Schwarzeich 1
66117 Saarbrücken





Konsulartag (Frankfurt)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 12. April 2020 (10H00-15H00) in :
Haus der Jugend Frankfurt e.V.
Deutschherrnufer 12
60594 Frankfurt

Konsulartag (Düsseldorf)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 05. April 2020 (10H00-15H00) in :
Impuls
Bismarckstr. 104
40210 Düsseldorf



Mitteilung / Konsulartag (Kaiserslautern)
Das Generalkonsulat teilt mit, dass die am 26.01.2020 in Kaiserslautern eingereichten Anträge berabeitet wurden und am 09.02.2020 wie folgt angegeben ausgehändigt werden:
Sonntag, 09. Februar 2020 (10H00) in :
TU Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße
Bau 12 / Raum 168
67663 Kaiserslautern

Erklärung zum offiziellen Beitritt Tunesiens zum Sicherheitsrat
Tunesien trat ab dem 1. Januar 2020 offiziell seine Position als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats für den Zeitraum 2020-2021 an. Unser Land hat sich im Rahmen seiner nicht-ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat eine Reihe von Prioritäten und strategischen Optionen gesetzt.
Im Mittelpunkt ihrer nicht-ständigen Mitgliedschaft stehen vor allem: Fragen der Konfliktverhütung und deren friedlichen Beilegung. Festigung des nachhaltigen Friedens. Verbesserung der Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an diesen Bemühungen. Bekämpfung des Terrorismus. Erhöhung der Wirksamkeit der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen. Verbesserung der Zusammenarbeit für internationale Entwicklung und Sicherheit. Unterstützung einer kollektiven und einvernehmlichen Reaktion auf neue globale Herausforderungen.
Tunesien wird sich bemühen, die einheitlichen Standpunkte zu den verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem arabischen und afrikanischen Raum zu verteidigen, zu denen vor allem die palästinensische Frage und die Lage in Libyen gehören. Tunesien wird auf der Grundlage seiner Außenpolitik und seiner Verpflichtung zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen auch keine Mühe scheuen, aktiv zur Suche nach friedlichen und dauerhaften Lösungen für die verschiedenen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates stehenden Fragen in Abstimmung und Konsultation mit den übrigen Mitgliedstaaten und allen Schwesterländern sowie mit den befreundeten regionalen und internationalen Blöcken beizutragen, mit denen Tunesien die Werte des Friedens, der Sicherheit, der Solidarität, der Toleranz und der Mäßigung teilt und alle Formen von Extremismus und Gewalt ablehnen.


Konsulartag (Kaiserslautern)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 26. Januar 2020 (10H00-15H00) in :
TU Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße
Bau 12 / Raum 168
67663 Kaiserslautern

Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (Bourguiba-Sprachinstitut)
Der OTE (Office des Tunisiens à l´Étranger / Office of the Tunisian Expatriates) gibt hiermit bekannt, dass im Rahmen seiner Organisation Arabisch-Sprachkurse für die im Ausland lebenden Tunesier (im Alter von 18 bis 35 Jahren) und dies im Zusammenarbeit mit dem Bourguiba-Sprachinstitut, der zweite Kurs vom 6. Januar 2020 bis zum 13. März 2020 stattfinden wird. 70% der Studiengebühren werden seitens der OTE übernommen, die restlichen 30 % müssen vom Teilnehmer übernommen werden und sind auf das Konto des OTEs einzuzahlen.
Die Teilnehme ist grundsätzlich durch die Webseite des Bourguiba-Sprachinstituts anzumelden:
Nach erfolgter Online-Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eine Kopie der Erstregistrierung.
- Ausgefüllte Antragsformulare (Verpflichtung und Auskunftsbogen).
- Eine Kopie des tunesischen Passes und der Aufenthaltskarte bzw. des ausländischen Reisepasses.
- Ein Lichtbild.
Anmeldefrist ist der 30. Dezember 2019.




Medica/Compamed 2019
Vom 18. bis zum 21. November fand auf dem Messegelände Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse Medica/Compamed statt. Aus Tunesien nahmen 8 Firmen teil. Am 21. November besuchte Generalkonsul Ben Romdhane die tunesischen Aussteller.

Tötungsdelikt in Limburg an der Lahn
Am 25. Oktober 2019, war die Stadt Limburg Schauplatz eines Mordes, bei dem eine Tunesierin ums Leben kam, beim Beschuldigten handelt es sich um den Ehemann des Opfers. Er wurde nach ärztlicher Behandlung dem zuständigen Richter beim Amtsgericht in Limburg vorgeführt. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, worauf der Beschuldigte einer Justizvollzugsanstalt zugeführt wurde.
Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn hat in Abstimmung mit den deutschen Behörden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Kinder des Ehepaares ergriffen. Sie sind in einem Kinderschutzzentrum untergebracht, wo sie von Psychologen betreut werden.
Das Generalkonsulat hat die konsularische Betreuung des Falls übernommen, Kontakt zur Familie des Opfers aufgenommen und mit der Organisation der Überführung des Leichnams nach Tunesien begonnen.




Anuga 2019
Zum 22. Mal in Folge nimmt Tunesien unter der Leitung von Cepex an der Anuga teil, die der globalen Lebensmittelindustrie gewidmet ist und vom 5. bis 9. Oktober in Köln stattfand. Eine Ausgabe, bei der Tunesien einen neuen Ausstellerrekord (42) aufstellte und ein aktionsreiches Programm zusammenstellte.
2te Runde der Präsidentschaftswahlen 2019
Die zweite Runde der tunesischen Präsidentschaftswahlen wird am 11, 12, und 13. Oktober 2019 stattfinden
Die Wahllokale sind, je nach Registrierung der Wähler des Konsularbezirks, wie folgt :
- Godesberger Allee 103, 53175 Bonn
- Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main (Tunisair Direktion)
Datum : Freitag, Samstag und Sonntag 11., 12. und 13 . Oktober 2019 von 08H00 bis 18H00

Tunesischer Tag / offene Einladung
Beim nächsten „Offenen Treff“ am Sonntagnachmittag, 16. Juni, heißt es „Lama Tunsia !“. Die in unserem Konsularbezirk lebenden Tunesier sind zu einem abwechslungsreichen Programm herzlich eingeladen. Bei Tunesische Köstlichkeiten und Musik werden wir unsere bisherige Arbeit und künftige Ziele vorstellen. Für Kinder ist an diesem Nachmittag ein Kinderprogramm vorgesehen.
Datum : Sonntag, den 16.06.2019 ab 14h00
Ort : Godesberger Allee 103, 53175 Bonn

Einladung
Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, Vetretern von Tunisair, CTN, OTE sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung, zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Logistics, Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier, einlädt
Datum : Samstag, den 15.06.2019 ab 15h00
Ort : Liegnitzer Str. 14, 53119 Bonn-Tannenbusch

Antrittsbesuch des tunesischen Generalkonsuls im Essener Rathaus
08.05.2019
Der tunesische Generalkonsul Hafedh Ben Romdhane wurde gemeinsam mit Mouna Messadi-Gharbi, Vorsitzende des Deutsch-Tunesischer Vereins für Familien und Kultur, vom Oberbürgermeister Thomas Kufen im Essener Rathaus begrüßt.
Der Generalkonsul nutzte die Gelegenheit, um den Stadtoberhaupt näher kennenzulernen und mit ihm über die weitere Zusammenarbeit zu sprechen. Beide stellten heraus, dass man "insbesondere bei den Themen Gesundheit und erneuerbare Energien zukünftig Synergien nutzen" könne.

Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen
10. bis 20.04.2019
Das Generalkonsulat der tunesischen Republik in Bonn gibt hiermit bekannt, dass Anträge auf Ausstellung von tunesischen Personalausweisen vom 10ten bis zum 20.04.2019 gestellt werden können. Hierfür steht ein Team des Innenministeriums zur Verfügung.
Für weitere Fragen rufen Sie bitte folgende Rufnummer an : 0228-8489600.
Ebenso steht dieser Dienst zur Verfügung während des Konsulartages in Essen (14.04.2019).




Konsulartage (Essen / Frankfurt)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 14. April 2019 (09H00-15H00) in :
AWO Essen
Pferde Markt 5
D-45127 Essen
Sonntag, 28. April 2019 (09H30-15H30) in :
Saalbau Gallus (Großer Saal - Etage 1)
Frankenallee 111
D-60326 Frankfurt am Main

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2019
29.03.2019 - 15.05.2019
Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2019), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

Einladung
Anlässlich des Besuches des Herrn tunesischen Ministers für Migration und für die im Ausland lebenden Tunesier, Radhouane AYARA , beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, Sie als Gäste zu einem Treffen einzuladen.
Datum : Samstag, den 23.03.2019 ab 15h00
Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln
Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung

Einladung
Das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn, gibt hiermit bekannt, dass eine Delegation bestehend aus Herrn Ramzi Ben Fraj, Präsident des Ausschusses für Angelegenheiten der im Ausland lebenden Tunesier, dem Abgeordneten im tunesischen Parlament Herrn Yassin Ayari sowie Vertretern der tunesischen Zollverwaltung, zu einer öffentlichen Informationssitzung über die Zollprivilegien und Dienste für die im Ausland lebenden Tunesier einlädt
Datum : Dienstag, den 19.03.2019 ab 17h00
Ort : Oppelner Str. 130, 53119 Bonn

Antrittsbesuch des Generalkonsuls im Saarland
Im Rahmen des Antrittsbesuches bei der Regierung des Saarlande am 15.01.2018, begrüßte Herr Staatssekretär Roland Theis den Generalkonsul der Republik Tunesien, Hafedh Ben Romdhane. Nach der offiziellen Begrüßung erörterten beide Gesprächspartner die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen dem Saarland und Tunesien. Bei diesem Anlass, gab der IHK Vize-Präsident Herr Hempel zu Ehren Herrn GK Ben Romdhane ein Business-Lunch, an dem Vertreter der saarländischen Wirtschaft teilnahm. Das Saarland gehört zu den aussichtsreichen Märkten für die Branchen Automobilzulieferung, Lebensmittelverarbeitung und Industrieausrüstung.

Einladung
Anlässlich des 8ten Jahrestages der tunesischen Revolution, beehrt sich das Generalkonsulat der Tunesischen Republik in Bonn und im Namen der teilnehmenden tunesischen Vereine, Sie als Gäste zu einem Empfang einzuladen.
Datum : Sonntag, den 20.01.2018 ab 14h00
Ort : Kreuzerstr. 5-7, 50672 Köln
Für weitere Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung unter der Tel. Nummer : 0228-8489650 zur Verfügung


Mootez Amri vermisst!
Durch Mitstudenten und seine Familie in Tunesien wurde der tunesische Student am 06. Dezember 2018 vermisst gemeldet. Er hatte für den gleichen Tag einen Flug mit Tunis Air von Düsseldorf nach Tunis gebucht. Durch einen Mitstudenten wurde er auch zum Flughafen gefahren, wo er auch den Sicherheitscheck passierte, dann aber aus nicht bekannten Gründen den Flug doch nicht antrat.
Der Vermisste wurde dann am gleichen Tag von einem Zeugen nochmals am Düsseldorfer Rheinufer, Bereich Robert-Lehr-Ufer, gesehen.
Dort blieb auch sein Rucksack mit Laptop, I-Phone, Bankkarten und Studentenausweis zurück.
Personenbeschreibung / Besondere Hinweise:
Er ist ca. 179cm groß und schlank, hat kurze schwarze Haare, trägt einen Vollbartund hat im linken Ohr einen Ohrstecker. Er ist mit einer schwarzen Steppjacke bekleidet.
Gesuchte Hinweise:
Wer kann Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben?
Hat ihn jemand gesehen?
Sachbearbeitende Dienststelle:
Kriminaldirektion Koblenz, K1
Tel.: 0261-1032614


CTN :Die Freischaltung der Sommersaison 2019 wird voraussichtlich am 13.12.18 stattfinden.
Bei der Buchungseröffnung werden alle Abfahrten zum günstigen (Kontingentierten) Frühbucher-Tarif "Amitié" angeboten.

TH Köln-Absolventen vermitteln nordafrikanische Programmierer an Startups
Think.iT – ein Unternehmen von Absolventen der TH Köln – vermittelt nordafrikanische Programmierer an Startups und Unternehmen. Zurzeit beschäftigt das Unternehmen, das von Mehemed Bougsea, Amel Abid und Joscha Raue gegründet wurde, 35 Programmierinnen und Programmierer.
Das junge Unternehmen Think.iT, das von Amel Abid sowie Mehemed Bougsea und Joscha Raue, beide Absolventen der TH Köln, gegründet wurde, vermittelt nordafrikanische Programmierer an Unternehmen. “Tunesien hat ein sehr gut ausgebautes Bildungssystem und rund ein Drittel der Hochschulabsolventinnen und -absolventen macht einen Abschluss im Tech-Bereich. Damit diese hoch qualifizierten jungen Menschen ihr Heimatland nicht verlassen müssen und ihr Know-how und ihre Gehälter dort verbleiben, vermitteln wir sie in Teams internationaler Tech-Unternehmen“, erklärt Gründer Raue das Konzept des Startups. Zurzeit beschäftigt das Unternehmen 35 Programmierinnen und Programmierer und integriert diese in Startups und Tech-Unternehmen.

Tunisair Black Friday 2018
Flüge von Düsseldorf nach Tunis, Hin und Rückflug für 199,-€*
Flüge von Düsseldorf nach Monastir und Djerba Hin und Rückflug für 149,-€*
*Vorbehaltlich Verfügbarkeit : Buchbar bis zum 26.11.2018
- Aufenthaltsdauer : Mindestens 3 Tage, Maximum 15 Tage.
-Für Abflüge vom 23.11.2018 / letzter Rückflug am 30.03.2019
unter www. tunisair.com

Vom Gießener Rathaus aus bis nach Tunesien
Digitale Ausstellung mit Motiven aus der historischen Stadt Kairouan wird am Donnerstagabend um 19 Uhr im Gießener Rathaus eröffnet. Im November gibt es ein vielfältiges interkulturelles Begleitprogramm.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien
Anlässlich des Antrittsbesuchs bei den THW in Bonn, wurden die wichtigsten Themen der Deutsch-Tunesischen Zusammenarbeit bezüglich der Katastrophenschutzes und der technischen Hilfe ausführlich erörtert.
Der Referatsleiter Ausland des THW, Herr Buchmüller empfing am 30.10.2018 in der Zentrale in Bonn Herrn Generalkonsul Ben Romdhane. Die zuständige Projektleiterin Tunesien, Frau Simone Weber hat dabei eine umfassende Präsentation der bisherigen durchgeführten Projekte vorgetragen.

Besuch des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Joachim Stamp
Im Rahmen der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Tunesien und dem Land NRW, empfing der Generalkonsul am Samstag, 08. Juli 2018 Herrn Minister Dr. Stamp zu einer freundschaftlichen Unterredung.
Mobile Anwendung "Smart Traveller"
Die Anwendung "Smart Traveller" wurde unter der Aufsicht einer Arbeitsgruppe der Generaldirektion des tunesischen Zolls in Abstimmung mit dem ICMPD-Büro in Tunis entwickelt. Sie enthält eine große Menge an Informationen und praktische Empfehlungen zu den Verfahren und Zollvorschriften, die Reisende (auch im Ausland lebende tunesische Staatsangehörige) betreffen oder den sie folgen müssen. Die Entwicklung dieser mobilen Anwendung ist Teil des "Unterstützungsprogramms für die tunesische Regierung im Bereich Integriertes Grenzmanagement", das von der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft finanziert und vom ICMPD umgesetzt wird. "Smart Traveller" steht im App Store und bei Google Play zum Download bereit.




Konsulartage (Düsseldorf / Frankfurt)
Um unsere Konsulardienste den tunesischen Staatsangehörigen näher zu bringen, veranstaltet das hiesige Generalkonsulat einen Konsulartag (Passanträge, Konsularkarten, usw...) am :
Sonntag, 27. Mai 2018 (09H00-15H00) in :
Volkshochschule
Bertha-von-Suttner-Platz 1 (Saal 2)
40227 Düsseldorf
Sonntag, 03. Juni 2018 (09H00-15H00) in :
Gewerkschaftshaus
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77
D-60329 Frankfurt am Main


Austausch von Straßenlaternen zwischen den Partnerstädten Köln und Tunis
Der erste Internationalen Tag des Lichts am Mittwoch, 16. Mai 2018, brachte die bereits 54 Jahre anhaltende Städtepartnerschaft zwischen Köln und Tunis zum Leuchten. Um 20.30 Uhr weihte Bürgermeister Dr. Ralf Heinen gemeinsam mit dem Tunesischen Generalkonsul in Bonn, Hafedh Ben Romdhane, , sowie Vertretern der Vereine "Collumina" und "Voices of Jasmine" eine Laterne aus Tunis auf dem Rudolfplatz ein.
Im Rahmen des zweiteiligen Kunstprojektes "In Between Lights - Zwischen den Lichtern" der Künstlerin Lia Sálie wurde eine Original Straßenlaterne vom historischen Platz Beb Bhar aus Tunis auf dem Rudolfplatz eingeweiht. Beide Plätze sind durch ihre alten Stadttore von historischer Bedeutung: Bab El Bhar, auch Tor des Meeres oder das Tor Frankreichs genannt, markiert dort den Übergang der arabischen Altstadt zum europäischen Viertel der tunesischen Hauptstadt. Die Hahnentorburg in Köln war das Westtor der historischen Altstadt. Beide Plätze sind somit von zentraler Bedeutung für ihre Städte wie auch die Städtepartnerschaft für beide einen hohen Stellenwert hat. Ihren kulturellen und historischen Kontext bringen die Laternen an den neuen Standort mit. Themenfelder wie Kolonialismus und Migration werden berührt und stellen so auch eine Verbindung zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft her.
Mitte des Jahres wird eine originale Laterne vom Rudolfplatz über das Mittelmeer nach Tunis geschickt, wo sie am 6. September 2018 im Rahmen des tunesischen Lichtkunstfestivals "Interference" auf dem Platz Beb Bhar mit einer Delegation aus Köln eingeweiht wird.
Über 30 Akteure aus Deutschland und Tunesien sind an der Realisierung des Laternenaustauschs beteiligt. Das Projekt wurde maßgeblich von dem Städtepartnerschaftsverein "Voices of Jasmine" in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln unterstützt. Unter den 22 internationalen Städtepartnerschaften Kölns ist die zu Tunis eine der lebendigsten.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien
Am 07. Mai 2018 besuchte der neue Generalkonsul der Tunesischen Republik, Hafedh Ben Romdhane, die Bürgermeisterin von Bonn-Bad Godesberg.
Bei dem Besuch tauschten sich der Generalkonsul und Bürgermeisterin Simone Stein-Lücke unter anderem über die gemeinsamen wirtschaftlichen Beziehungen und die Situation der Bonnerinnen und Bonner mit tunesischen Wurzeln aus.

Banque de l´Habitat in Düsseldorf
28.04.2018 (15h00 - 18h00)
Im Rahmen der Präsentation der Immobilienprogramme für die tunesischen Staatsbürger im Ausland, veranstaltet die Banque de l´Habitat einen Info-Tag (Samstag, 28.04.2018 zwischen 15h00 und 18h00) in den Räumen der Volkshochschule Düsseldorf (Saal2 / Bertha-von-Suttner-Pl. 1, 40227 Düsseldorf).

Bekanntmachung : Registrierung für die Pilgerfahrtsaison 2018
19.04.2018 - 16.05.2018
Die Gesellschaft für Nationale Dienstleistungen und Beherbergungen (SNR), die seitens des tunesischen Staates mit dem organisatorischen Teil der Pilgerfahrt (Hadj) beauftragt wurde, gibt alle tunesischen Gemeinden im Ausland bekannt, dass die Registrierung in der Pilgerliste (Pilgersaison 2018), zu ihren Gunsten oder zu deren Angehörigen mit Wohnsitz in oder außerhalb Tunesien, begonnen hat. Für das Registrierungsverfahren bitte auf link: http://www.snr-tunisie.com anklicken.

Antrittsbesuch des neuen Generalkonsuls von Tunesien
Am 20. April 2018 besuchte der neue Generalkonsul der Tunesischen Republik, Hafedh Ben Romdhane, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Bei dem Besuch tauschten sich der Generalkonsul und Oberbürgermeisterin Henriette Reker unter anderem über die bestehende Städtepartnerschaft Tunis-Köln und die Möglichkeiten zum Ausbau der bestehenden Freundschaft zwischen beiden Städten