FORMULARE
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Allgemeine Hinweise zu den PDF-Formularen des Generalkonsulats der tunesischen Republik in Bonn
Die Formulare des Generalkonsulats der tunesichen Republik werden im PDF-Format zum Download bereitgestellt.
Das PDF-Format ist plattformunabhängig, das heißt die Formulare können auf unterschiedlichen Computersystemen und Betriebssystemen (zum Beispiel PC, Mac, Windows, MacOS, Linux, usw.) identisch angezeigt und verwendet werden. Zudem bietet das PDF-Format einen gewissen Schutz gegen Veränderung der Formulare. Die Bereitstellung in anderen Formaten (zum Beispiel Word, Staroffice usw.) ist deshalb nicht möglich. Zudem werden für die Verwendung anderer Dateiformate zum Teil kostenpflichtige Anwendungen benötigt.
Um die PDF-Formulare des Generalkonsulats der tunesichen Republik vollständig verwenden (abspeichern / archivieren) zu können, wird der kostenlose Adobe Reader ab Version "XI" benötigt. Wir empfehlen die Verwendung des kostenlosen Adobe Reader ab Version "XI" für die Betriebssysteme Windows, MacOS, iOS und Android. Den kostenlosen Adobe Reader können Sie auf der Homepage der Firma Adobe herunterladen.
Hinweis für Anwender von MacOS: Die in das Betriebssystem integrierte Vorschaufunktion sowie das Standard-PDF-Plugin für den Safari-Webbrowser unterstützen derzeit die korrekte Anzeige unserer PDF-Formulare nicht vollständig. Bitte öffnen Sie deshalb die Formulare in der aktuellen für MacOS freigegebenen Version des Adobe Readers. Bei Problemen mit den PDF-Formularen aktualisieren Sie bitte zuerst den Adobe Reader.
Hinweis für Anwender von iOS (iPhone / iPad) bzw. Android: Mit dem aktuell verfügbaren Adobe PDF Reader für iOS / Android ist es leider nicht möglich, die Formulare des Generalkonsulats der tunesichen Republik auszufüllen. Für iOS werden andere (kostenpflichtige) Apps angeboten, mit denen die Formulare ausgefüllt werden können. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kann unsererseits hierzu leider keine konkrete Empfehlung ausgesprochen werden.
Hinweis für Nutzer des Browsers Firefox: Bei Verwendung des Plugins "Adobe.js" für Firefox kommt es bei einigen Formularen zur Anzeige leerer Seiten. Bitte verwenden Sie auch mit Firefox das entsprechende Plugin des Adobe Readers. Alternativ können Sie die Formulare vor dem Öffnen auch auf Ihre lokale Festplatte herunterladen und dann von dort öffnen. Dazu klicken Sie bitte den Download-Link für das gewünschte Formular mit der rechten Maustaste an und wählen den Eintrag "Ziel speichern unter" aus. Bitte merken Sie sich den Pfad, unter dem Sie die Datei abgespeichert haben.
Sonstige Hinweise
Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist es notwendig, dass die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge in Papierform an das Generalkonsulat der tunesichen Republik übermittelt werden. Sie können Ihre Anträge entweder per Post ( für Anträge die kein persönliches Erscheinen erfordern) oder persönlich abgeben. Die persönliche Abgabe der Anträge empfiehlt sich insbesondere dann, wenn neben den Anträgen weitere Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden müssen (zum Beispiel Identitätsdokumente, Personenstandsurkunden usw.). Entsprechende Nachweise sind immer im Original oder als bestätigte Fotokopie vorzulegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den jeweiligen Erläuterungen zu den Anträgen. Bei der persönlichen Abgabe Ihrer Anträge können Ihre Unterlagen für Ihren Antrag vor Ort kopiert und bestätigt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass E-Mails während des Transportes im Internet durch Unbefugte (zum Beispiel durch Hacker) mitgelesen und jederzeit weiter bearbeitet werden können. Wir können also nicht sicher sein, ob der Antrag tatsächlich vom angegebenen Absender / Antragsteller stammt oder ob Änderungen im Antrag vorgenommen wurden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweissicherheit können wir deshalb auf der Grundlage von Daten aus E-Mails oder E-Mail-Anhängen keine Verwaltungsentscheidung treffen.
Im Übrigen handelt es sich bei den Angaben in den Anträgen stets um Daten aus "Ihrer Identität", die Teil Ihrer Privatsphäre ist. Da im Internet jeder jede Information lesen kann, sollten Sie es auch aus Gründen des Datenschutzes vermeiden, Ihre Daten leichtfertig jedermann offen zu legen. Von einer Antragstellung per E-Mail wird daher zum Schutz Ihrer Daten dringend abgeraten.